Richigen (Transkription Nr. 960)

Schulort Richigen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 38-39
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Höchstetten
Agentschaft 1799: Worb
Kirchgemeinde 1799: Worb
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Worb
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Richigen (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG
Über die fragen Von dem Zustand der Schuhle

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Heist Richigen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist nicht eine Eigene Gemein, Es

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört Zu der Kirch Gemeind agentschaft Worb

I.1.dIn welchem Distrikt?

Höchsteten

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

zu dem Canton Bern

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

der umkreis des Schuhlbezirks innerthalb einer Viertelstund, Entfernung 4 zu Sammen {32}

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Richigen, Wißgen, Rohrmos, Schluchbühl, und Zächer

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

alles Jnnerthalb einer Viertelstund

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Sind 60 Schuhlkinder

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Worb, Ried, Wyl, Trimstein, Rüffenacht

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Sie sind vom Schuhlort in gliecher Entpfennung von einer Halben Stund

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja in Sechs Claßen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

alles Erforderliche Von Buchstabieren bis zur unterwießung zum Heiligen abendmal, auch Singen Schriben, und Läßen, und Baten.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martiny biß auf Maria Verkündun, und im Sommer 20 Tag

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] der Heidelbergische Catichismus, Psalmen, Psalter die Biblischen Historien, und daß Neüe Testament

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Vorschrifften werden den kinderen nach. umständen ihrer Gaben und Talenten gegeben

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Fünf Stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die zu dem Schuhl bezirk gehörigen Einwoner auch der Pfarerr zu Worb

III.11.bWie heißt er?

daniel Schüpbach, aber Wegen meiner Schwachheit und Krankheit nicht mer hab verrichten können Hab ich den Sohn dahin gesend. Hans Schüpbach.

III.11.cWo ist er her?

Vom Thali bye Schloß Wyl daselbst da Heimmen {Bürger}

III.11.dWie alt?

30 Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Vater, Muter, Weib 1 kind 1 Junger Bruder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

1 Jahr, und der Vater 32 Jahr, g, zu Ried

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

am obigem ohrt, Erwar Ein Zimmer Meister

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schuhlkinder, sind 60

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 21 Mädchen 39

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben. Mädchen. obige

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nein der gleichen ist nichts

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schuhlgält ist keines

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

dießen Zustand ist Baufelig

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist in dem Schuhlbezirk Gemeins Schuhlhaus

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 3] Nein Weder die Stuben ist Schier zuklein

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Bursame im Schuhlbezirk

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt 13 kr. Getreit. 33 Mäß, Korn 22 Mäß Haber 11 Maß

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Von den Bursame

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

Sechs Kronen

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Von den Bursame 7 kr.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

nichts

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERKUNG
1. Jch Mus alle fünf Sontage in der Kirchen Läßen und im Winter in dem Schuhlhus Kindalehr Haben

Unterschrift

Zitierempfehlung: