Wattenwil (Transkription Nr. 963)
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- Wattenwil (Niedere Schule, reformiert)
26.03.1799
Beantwortung.
Der Fragen über den Zustand der Schul zu Wattenwyl.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
heißt Wattenwyl. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst zwar eine eigene Gemeinde doch nicht ein ganzer Viertel, gehört zu der Kirchhöri Worb, |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Agentschaft Worb. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Höchstetten. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Häüser welche in den Schulbezirk Wattenwyl gehören, ligen sammtlich eine ViertelStund im Umkreis von dem Dorf entfernt, und sind derselben in allem 18. an der Zahl. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Nächstgelegene Schulen im Umkreis sind. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
A. B. C. Buchstabieren, Lesen, Singen, Schreiben, und die Kinder werden auch in den Anfangs-Gründen der Religion unterrichtet. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die etc: ||[Seite 2] Die Schule wird des Winters von Martini bis den 25ten Merz, des Sommers alle Woche ein Tag gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind eingeführt, die Bibel, ein Testament, welches die Gemeind bezahlt hat, denne sind Namenbücher, Heidelberger, Psalmenbücher, Psalter Hübners Biblische Historien, welche die Kinder selbst anschaffen |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Der Schulmeister macht die Schriften, und schreibt den Kindern selbst vor. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauret Täglich vier Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind zwar nach ihrer Geschicklichkeit in Klaßen eingeschrieben, aber ein jedes sizt nach seinem Belieben in der Schule |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Derselbe ist von dem damaligen Pfarrer examiniert, von Jhm, und den Vorgesezten erwählt, und von dem damaligen Oberherren zu Worb, bestätiget worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Christen Huser. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Rüfenacht, Gemeind Worb. |
III.11.d | Wie alt? |
Seines Alters 73. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ein Sohn. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Ein und fünfzig Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Zu. etc: ||[Seite 3] Zu Rüfenacht, und ist ein Leinweber. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Arbeitet nebst der Schul auf seiner Profeßion |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 22. Mädchen 18. Summa 40. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Sind die Gleichen. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfond ist keiner. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Die Einkünfte des Schullehrers, sind in etwas Wenigem mit dem Kirchenguth vereiniget. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Jst ein eigenes, und ist in gutem Stand, und wird von dem Schulmeister zwar bewohnt, aber er muß der Gemeind alljährlich, 8. kr: als Hauszins davon bezahlen. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Gemeind sorgt für die Schulwohnung, und erhält das Schulhaus in baulichem Stand. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Daßelbe bestehet in Dinkel 28. Määs. zwey Klafter Holz. an zusammen gelegten Geld 3. kr: Aus dem Kirchenguth wird bezahlt 5. kr: 10. bz: Das ganze Einkommen belauft sich Jahr für Jahr auf 15. kr: |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Daßelbe bestehet in Dinkel 28. Määs. zwey Klafter Holz. an zusammen gelegten Geld 3. kr: Aus dem Kirchenguth wird bezahlt 5. kr: 10. bz: Das ganze Einkommen belauft sich Jahr für Jahr auf 15. kr: |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Wattenwyl den 26ten Merz 1799. Christen Huser Schulmeister. |