Thunstetten (Transkription Nr. 971)
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- Thunstetten (Niedere Schule, reformiert)
09.03.1799
BEANTWORTUNG DER FRAGEN über DEN ZUSTAND DER SCHULEN. von der SCHULE des ORTES THUNSTETTEN.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
ist obiges Thunstetten. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dorf zu welchem aber drey Neben-Orte gehören. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine eigene Gemeine, mit welcher aber das Dorfe Büzberg, wo auch eine Schule ist, in Verbindung steht. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Gehört zum Distrikt Wangen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
* a. Jnnert der ersten Viertelstunde ligt Thunsteten, sind HÄÜSER 40 KINDER. 33. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
||[Seite 2] * a. Büzberg welches mit Thunstetten eine eigene Gemeine aus macht STUNDEN 1/4. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
a. Lesen, — b. Außwendig, — Singen d. Schreiben, — und die Anfangsgründe der Rechenkunst und Rechtschreibung. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird gehalten, Jm Winter von Martini bis zu End des Merzmonats und im Sommer jede Woche ein halben Tag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
a. die Bibel, — das Psalmenbuch, |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Mit dem Vorschreiben verfährt man also. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauret täglich 5. Stunde, als von halb 9. bis 11. Vor- und von halb 1. bis 3. Uhr Nachmitag. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Es sind die Kinder auch in Claßen eingetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Derselbe ist bis dahin von den Vorgesezten der Gemeinde, unter Vorsiz des Herrn Pfarrers, und auf Gutheißen des Amtmanns, erwehlt worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er heist mit namen Jacob Rikli. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Ein hiesiger Gemeinds-Bürger. |
III.11.d | Wie alt? |
Er ist in Alter 46. Jahr. und |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat zwey Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Schullehrer ist er allhier 16. Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er ist vorher in hiesiger Gemeine wonhaft gewesen, und |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
||[Seite 4] Jn Beruf eines Steinhauers und Maure der Kunst Feürwerke. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Besuchen samtliche verstehende Kinder die Schule, zwar mit einicher Unbeständigkeit, doch mehr im Somer als Winter. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Daßelbige ist sowohl die Schul als Wohnstube zimlich finster, alt und baufällig. — Daßelbe in baulichen Stand zu erhalten, lag der Gemeinde ob, welche diese Kosten aus dem Armmengut bestreite, doch erhielt sie auch Bauholz aus den Obrigkeitlichen Waldungen dazu. Noch ist zu bemerken, daß die Schulstube, nach abzug des Ofens 3341 Cub. Schu Hölung enthält. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Daßelbige ist sowohl die Schul als Wohnstube zimlich finster, alt und baufällig. — Daßelbe in baulichen Stand zu erhalten, lag der Gemeinde ob, welche diese Kosten aus dem Armmengut bestreite, doch erhielt sie auch Bauholz aus den Obrigkeitlichen Waldungen dazu. Noch ist zu bemerken, daß die Schulstube, nach abzug des Ofens 3341 Cub. Schu Hölung enthält. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Alljährlich an Gelt. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Daß dieses der wahre Zustand der Schule zu Thunstetten seye, bezeügend, der 9te Merz 1799. |