Bowil (Transkription Nr. 980)
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- Bowil (Niedere Schule, reformiert)
20.03.1799
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Bowyl |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ein klein dörfli |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
einzele Gemeinde |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Kirchgemeind Höchsteten, unter{rem} Agent Leichti |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Höchsteten |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Jm Kanton Bern |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Empfernung in dem Nächsten bezirk im umkreiß einer Virtel Stund, sind 20 Häüser befinden sich 19. Schull-kinder, der Schull bezirk ist auf das weiteste von der Schull Empfernt 1 1/2 Stund. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die Nahmen zu der Schull gehörigen Örteren wärden Hir nicht ein jedes Extra Vernamset, weilens merten Theils in Verstreüten Häüseren Stecht, und vast ein jedes sein abarten Nahmen Hat. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Die Empfernung ist von der Ersten Virtel-Stund wey oben vermelt, bis zu der lezten, in den Häüseren, vast auf gleiche weys. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
die anzall der Schull-kinderen im ganzen Schull-bezirk, belauft sich auf 120. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Hübeli Stund 1/2. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Jn der Schull wirt gelehrt, Buchstabeiren Läßen, Schreiben, Singen, und Etwas Rechnen Aber will die Kinder alzu Früch aus der Schull kommen, und nicht Fleißig geschickt werden, so ist es mit dem Rechnen bis dahin bey meisten Fruchtloß abgeloffen, das sey es in jhren Jugent wider vergäßen, Denne wirt auch auswändig gelehrt, der Heidel-bärger, Etwelche Psalmen und Psalter, und Histori aus der Kinder-bibel. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Nein! Es wirt Sommerszeit 14. Tag Schull gehalten, aber sey wirt Schlecht besucht. bis dahin; Winterzeits wirt Schull gehalten Von Martini bis Maria Verkündigung. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Das Nahmen Buch |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
mit den Vorschriften wirt es gehalten anfänglich wirt den Kinderen die Buchstaben und Zahlen vorgemahlen, wann sey die selben können nach der Form abmahlen wirt jhnen Wörter vorgeschreiben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schull duret Täglich 4. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder sind in 3. Claßen getheilt |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 3] der Schull-Mstr. ist vom B: Helfer zu Zäziwyl, und EEr. Gemeind Erwelt, und vom amts Mann des orts bestätiget. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hanns Schaffer. |
III.11.c | Wo ist er her? |
aus gemelter Gemeind. |
III.11.d | Wie alt? |
er ist 29. Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ja! kinder Hat er 3. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
er ist 8. Jahr Schullehrer |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jn der gleichen Gemeind vorhär hat er Fäld arbeit gemacht. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Ja! Gemeinds Schreiber, und Etwas F: arbeit |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 40 Mädchen 49. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 25. Mädchen 30. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Nein! von vorstehendem ist nicht verhanden, das zur Schull gehört. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schull-Gelt ist Etwas auf die Gütter und G'schiken gelegt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Jst in gutem Zustand. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
||[Seite 4] Nein! Es ist ein Schull-Stuben und 2. andere Stuben ein Kinderlehr Saal. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
gegen wärtig bewont und benuzet der Schull-Mstr. das Schull-Haus nicht, sonder die Gemeind behändiget der Haus zinß |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Gemeind. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Jst in Gelt kr. 30. Getreit Wein etc: nichts Holz nicht mer als ein Lösli aus dem Natinoal Wald wey die anderen überkommen. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Die Gemeind aus dem Gemeinen beischuß Von nachstehenten Fragen ist nichts das Extra zur Schull gehört. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Gruß u. Hochachtung |