Schaffhausen (Transkription Nr. 1031)

Schulort Schaffhausen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 92-94v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Schaffhausen
Agentschaft 1799: Schaffhausen
Kirchgemeinde 1799: Münster, Schaffhausen
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Schaffhausen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Schaffhausen, 2. Klasse (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)

ANTWORTEN auf die Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte .

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name des Ortes, wo die Schule ist, ist Schaffhausen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

eine Stadt.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

macht eine eigene Gemeine aus

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zu der Kirchengemeine Münster.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum Distrikt Schaffhausen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

gehörig zum Kanton Schaffhausen

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen eingetheilt wovon unten zubenennender Lehrer die zweite Klaße zu bedienen hat.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn dieser Schule wird gelehrt Religion, Vermittelst des Heidelbergischen Catechismus welcher ganz auswendig gelehrnt werden muß, 6 Lieder aus dem Lese und Erbauungs-Büchlein, 20 Lieder aus dem heidelb: Catechismus, kurzer Unterricht, und Widerholung was in der vorhergehenden Klaße getrieben wurde, nebst einen Anfang im Schreiben.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden Sommer und Winter gehalten, Morgens um 7 oder 8 Uhr bis 9 oder 10 Uhr nach der Jahreszeit, Nachmittags nimmt die Schule ihren Anfang um 12 Uhr ||[Seite 3] und endiget sich um 3 Uhr außer Donnerstag und Samstag, als an welchen sie sich um 2 Uhr endiget, und erstern Vormittags gar keine Schule gehalten wird.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es sind folgende Schulbücher eingeführt obenbemelter Heidelbergischer Catechismus samt dem kurzen Unterricht und Liedern, Lese und Erbauungs Büchlein für die Jugend.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Zu Vorschriften wählt man im Anfang ausgenommen Tugend Lehren und a. m. die dann auf besondern Blätern oder auf ihren Schriften je nach Beschaffenheit deßen der es nachahmen soll, geschrieben sind.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 4] Die Schule dauert taglich 5 Stund; ausgenommen so. oben 6.)

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer wurde ehemahl von dem kleinen Rath nach vorhergegangene Prüfung des Schulraths durch das Loos erwählt.

III.11.bWie heißt er?

Er heißt Joh: Conrad Oechslin,

III.11.cWo ist er her?

ist aus der Stadt Schaffhausen.

III.11.dWie alt?

Seines Alters 48 Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Er ist 7 Jahr und 5 Monat Lehrer an dieser Schule.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher war er ein Schiffmann und ein Fischer gewesen.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 5] Neben dem Lehramte hat er jtz keine andere Beschäftigung.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Schule besuchen Sommer u. Winter gleich viel 16 Knaben. Es komt aber darauf an, ob mehr oder weniger durch die halbjährige Promotion befördert werden.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhauß wurde weil es Baufällig 1798. renoviert!

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Daßelbe ist für alle Klaßen brauchbar.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Der Lehrer erhält in Ermanglung einer Schulstuben Haus-Zins 50 fl.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Bis jzt wurde es vom Kloster Allerheiligen unterhalten.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt 52 fl.
an Korn 13 Mutt
an Roggen 5 Mutt
an Wein 7 Saum
an Holz 8 Klftr

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

||[Seite 6] Aus dem Kloster Allerheiligen an Gelt 52 fl.
an Korn 13 Mutt
an Roggen 5 Muttt
an Wein 7 Saum
an Holz 8 Klftr.
Und für eine Behausung 50 fl.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung. Da bemelter Lehrer die zweite Klaß 4 Jahr nur provisorisch bedient hat, so hat derselbe bis jtz das Einkommen von der ersten Klaße genoßen.

Unterschrift

Zitierempfehlung: