Bern (Transkription Nr. 1077)
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- Bern, Aarbergergasse (Niedere Schule, reformiert)
Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schule.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Das Schulhaus steht in Bern, an der Arbergergaß, neben dem Thor, und gehört zum obersten Stadtviertel und Pfarrbezirk der Kirche zum heiligen Geist. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Zu dieser Schule gehören die Mädchen deß obersten Stadtbezirks, nemlich die Arberger-Neüen-Spitthalund Schauplazgaß, deß Bollwerks, und hinter den Speicheren. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule werden die Anfangs-gründe zum Lesen erlernt, das Lesen, und auswendig lernen der dazu verordneten Bücher, wie auch die Religions-Unterweisungen gehalten. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule dauert Sommer und Winter fort, aus genomen die sechs Wochen Herbst-Feerien. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Eingeführte Schulbücher sind, das Alphabet, der Heidelbergische Catechißmuß, die Psalmen Davids, der Gellert, und das neüe Testament. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften sind da für die Lehrerin; Die Schule soll durch drey Personen bestellt seyn; Um acht Uhr Morgens anfangen, und währen biß eilf Uhr Vormittags, Von eilf biß zwölf haltet die Ober-Lehrerin den öfentlichen Religions-Untterricht. Nachmittag um ein Uhr wirdt im lernen fortgefahren, wie Vormittag ||[Seite 2] biß drey Uhr abends. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule wirdt drey Tag in der Woche sechs Stunden, und drey Tag der Woche vier Stunden gehalten. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Schulkinder sind in drey verschiedene Claßen abgetheilt; |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Bißher ist die Lehrerin dieser Schule von vier Kirchen Ältesten ernannt worden; Die Vakannz ward ausgeschrieben, Die Pretentendinnen mußten sich beym Diaconus der Kirchgemeinde anschreiben laßen, vor den vier Kirchen-Ältesten, geistlich- und weltlichen Standes Jhre Examina ablegen, über die Leßart, und die Catechetik wie auch durch die Beantwortung vorgelegter Fragen, der die allgemeine Pflicht leistung einer tüchtigen Schul- Lehrerin in sich faßen; hernach ward die tüchtigst erfundene ernannt; Auch die zwo Gehülfinnen, könen nur mit Einwilligung der Geistlichen angestellt werden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Der Name der Schul Lehrerin hiesiger Schule, Jst Elisabetha Fetscherin gebohrne Lauterburg. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Aus der Stadt Bern gebürtig. |
III.11.d | Wie alt? |
Jhres Alters 43: Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Hat Kinder zwey Mädchen. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
||[Seite 3] Jst seit dem September 1798: beym Schuldienst. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
War vorher vielle Jahre lang in Jhrer Vatterstadt PrivatLehrerin einer Mädchen-Schule. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Hat jezt neben dem Lehr Amt keine andere Verrichtungen, |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Die Anzahl der Schulkinder beläüft sich dermalen auf zwey und achtzig Lehrkinder, darunter nur sehr wenige kleine Knaben sind, und zwanzig Unterweisungs kinderen, |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Die Municipalität bezahlt. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Eigener Schulfond ist keiner. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ehemals war von jedem Kind beym Eintritt in die Schule, oder Unterweisung, zehen Bazen zu forderen; Und alle angehende Winter fünf bazen Holzgeld, und fünf bazen Kirchengeld, lezteres nur von Unterweisungs kinderen. Alles ist aber abgeschaft seit 1787: |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das Haus ist alt, doch eben nicht baufällig. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Schulstube ist nur eine, Jm ersten Stokwerk deß Gebäüdes, und geräümig genug für viele Kinder. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Vormals ist das Gebäüde durch das Bau-Amt in baulichem Stand erhalten worden, Jezt wirdt es durch die Municipalität unterhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 4] A: An Geld per Fronfasten dreyßig Cronen sechs bazen ein keüzer. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
A: Drey Mutt Getreide aus dem grosen Spittahl. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |