Ottenbach (Transkription Nr. 1309)

Schulort Ottenbach
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 292-293
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799: Ottenbach
Kirchgemeinde 1799: Ottenbach
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Ottenbach
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:
12.02.1799

FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULLEN AN JEDEM OHRT.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ottenbach.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorff.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jn Civil sachen eine Eigne Gemeinde, sonst gehörig zum Kirchgang Ottenbach.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Agent Johannes Hegetschweiler.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Metmensteten.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zum Schulbezirck gehören samtliche Häüßer des Dorffs, Ein Haus im Gäsli genant, ein Klein halb vrtl. stund entfernt.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Under Lunneren, eine Halb stund, und Wolßen, eine starcke Halb stund, vom Dorff entfernt, Beide aber gehören in die Kirchhöri Ottenbach.
Zwillickon, ein Halb stund Entfernt, ghört in Kirchhöri Afholteren.
Afholteren, Hedingen, Maschwanden, Ein stund Entfernt.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

1.te ABC, Schüller, 2.te Buchstabieren in u. Uswendig, 3.te Fertig Lesen. 4.te Schreiben u. gschribes Lesen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martini Bis Aprell.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

N: büchli, Lehr Mstr. Zeügnus, Psalmbuch, Testament, Waser Büchli, Weißen Bät Buch, Psaltr, Neü gsangbuch.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmstr. ververgt verschiedene, wechslet damit ab, auch wird auswendig geschriben.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

vom Morgen 8. Bis 11. Uhr. Nachmitag, von 1. Bis gegen 4. Uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Das Eximinator-Colegia in Zürich Die vacanz wurde Offentlich von der Kanzel verkündt, die pretendenten meldeten sich vor Pfahramt und Stillstand, und dann mit Zeügniße dem Ex: Colegia vorgeschlagen, und dises Wehlte den tauglichsten.

III.11.bWie heißt er?

Bernhart Funck.

III.11.cWo ist er her?

Von Ottenbach.

III.11.dWie alt?

52. 1/2. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

9. Kinder. 6. Söhne u. 3. Töchteren.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

32. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Stets am Schuldienst Ottenbach, darbey gebohren u. auferzogen worden.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat ein güter gewerb, wird von den Söhnen gearbeitet u. gebauet.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 82.
Mädchen. 53.
Summa 135.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Die jenigen welche bey Keinen Veld u. anderen Arbeiten Behülfflich sein Können.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Über dise Artickel ist nichts Zu Antworten

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Keins. Jst eine Frey-schull: nur ist jedes Kind verbunden welches die Tägliche Schul besucht Zum einstand ein Brod zugeben {und} für das Erste mahl, und Täglich ein scheit Zubringen

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Die Schulstube ist vor einem Jahr Frisch bestuhlet Renoviert und Bequem Zum Schulhalten eingerichtet Worden, samt Einem Wohnstübli Das übrig aber des gebaüdes ist alt und baufällig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Kirchen guth, oder Pfleger deßelben.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?

||[Seite 3] Vom Ambt Cappel 1. Müt Kernen.

IV.16.B.dGemeindekassen?

Ein Dorffs-Grechtigkeit, in Steür und Braüch, auch mit Kösten.

IV.16.B.eKirchengütern?

17. fl: 30. ß: Und 12. Müt Kernen einzig vom Kirchen-guth.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

NB. Diese Besoldung, ist Zugleich mit Vorsinger und Sigerst-dienst verbunden, worbey Aber Kein Andere Emolumente sind.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERCKUNG.
¢1787¢¢ Nach wird Mitwochs Vormitag eine Repedier-schull gehalten: dise müßen die Kinder Besuchen, Welche der Täglichen Schul entlaßen sind? mit gebätt und gesang wird solche angefangen, und geendet: so dann wird das in der Täglichen Schul, an gebätteren, Psalmen, Liederen, aus erlesnen Bibel-sprüchen, auswendig gelehrnte Wechsel-weise aufgesagt, und erklährt: Auch die Lesübungen vorgenohmmen, die Schreib Übungen in Ansehung Schönn und recht Schreib-kunst durch gangen, Und von Bürgr. Pfahrer der beynahe Allemahl gegenwährtig ist, ein Bibelisch Moralischer Unterricht Beygefügt. Dermahlen besuchen diße Schul. 48. Knaben, und 58. Töchteren. Summa 106. des Winters zalt eins an Besoldung 4. ß: ¢/1787¢¢
¢1788¢¢ Fehrners Wird über den Sommer Hindurch ein gesang-Schul, noch der Kinderlehr in der Kirchen gehalten von anderhalb Bis Zwey stund. mit Knaben und Töchteren vom {Altr}: 12. Bis 25. Jahren. ¢/1788¢¢

Unterschrift

Schulmstr. Funck in Ottenbach. den 12.ten Februar. 1799.

Zitierempfehlung: