Wolfenschiessen (Transkription Nr. 1640)

Schulort: Wolfenschiessen
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 26-27v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Stans
Agentschaft 1799: Wolfenschiessen
Kirchgemeinde 1799: Wolfenschiessen
Ort/Herrschaft 1750: Nidwalden
Kanton 2015: Nidwalden
Gemeinde 2015: Wolfenschiessen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wolfenschiessen (Niedere Schule, katholisch)

18.02.2012

Antworten {des Schullehrers zu Wolfenschiessen} auf die Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wolfenschiessen,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

eine kleine Dorfschaft. samt zerstreuten Häusern und bewohnten gebürgen,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine eigene gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Kirchengemeine (Agentschaft) gleichen namens,

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Stans, und

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Waldstätten gehörig.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen 65 Häuser, inerhalb des Umkreises der 2ten Viertelstunde liegen 18 Häuser. innerhalb der 3ten 5. Häuser innerhalb der 4ten liegen 24. Häuser innerhalb der 5ten 11 Häuser, innerhalb der 6ten 6. auf zerschiedenen Bergen zerstreute und bewohnte Häuser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die namen der zum Schulbezirke gehörigen Dörfer sind:
1. Der Boden Wolfenschiessen, wo die Schule gehalten wird, ein unbedeutendes Dörfchen, samt zerstreuten Häusern, von denen die vom Schulhause entferntesten innerhalb einer halben Stunde liegen. von daher kommen zur Schule 45. Kinder.
2. Altzellen, ein Bergthal mit zerstreuten Häusern, die 3 bis 5 Viertelstunden vom Schulhause entfernt sind, Von daher kommen zur Schule 10 Kinder.
NB. Schon oft haben der{ie} Eltern auf dem Berge Altzellen bald diesen bald jenen, freylich f ziemlich schwachen Schulmeister gedinget, der ihre Kinder den Winter hindurch für ein kleines Schulgeld unterrichtete, und dann hat es bis 24. Schulkinder gegen auch jtzt sind auf diesem Berge eben so viele Schulfähige Kinder, die aber, weil auf dem Berge keine Schule, und wegen allzugrosser entfernung vom hiesigen Schulhausen und beschwerlichen Wege nicht alle zur Schule kommen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

benachbarte Schulen auf eine Stunde im Umkreise sind,
1. Oberrikenbach eine Filialgemeine zu unserer Kirchengemeine gehorig, wo der dortige Caplan den Winter hindurch Schule zuhalten verpflichtet ist, ist eine gute Stunde von hier.
2. Stans, der Hauptort des Distrikts, ist auch eine gute Stunde von hier.
3. Dallenwyl und Büren, zwo gemeinden zur Kirchengemeine Stans gehörig, haben bald einen Schullehrer bald keinen, weil keiner bestimmt ist, liegen eine halbe Stunde von hier.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird im Lesen und Schreiben Unterricht gegeben, und alle Woche einmal eine Stunde in der Religion; vom Rechnen lernen die Kinder meistentheils nicht mehr, als die Zahlen aussprechen und anschreiben, weil die mehresten sehr unfleissig zur Schule geschikt werden.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird nur im Winter gehalten; mit Anfange des Christmonats fängt sie an, und daurt bis zum palmsontage.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind keine eingeführt, denn die Kinder lernen in der Schule meistentheils nur geschriebenes, weil es die Eltern so haben wollen, daher legt ihnen der Schullehrer zu erst selbst geschriebene Sachen, hernach allerley gesamelte Handschriften, zum lesen vor.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften macht der Schullehrer selbst, und legt jedem Kinde nach seiner Fähigkeit im Schreiben, vor die seinige Vor.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt täglich 5. Stunden. Vormittags von 9 bis 11 uhr. Nachmittags von 12. bis 3 uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Klassen {ein}getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

hat bisher die versammelte ganze Kirchengemeine bestellt, und durch das absolute, und öffentliche Stimmenmehr gewöhlt;

III.11.b Wie heißt er?

der itzige heisst Joseph Barmettler, ein priester,

III.11.c Wo ist er her?

von Buchs gebürtig,

III.11.d Wie alt?

35. Jahr alt,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 2] ist 11 Jahr Schullehrer,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

war vorher zu Solothurn in Studien,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

und ist zugleich organist; auch arbeitet er fleissig und gern an der Seelsorge, welches sein Lieblingsgeschafte ist.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder besuchen dermal überhaupt die Schule 55.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter Knaben 35 Mädchen 20.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist keiner Vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist eines eingeführt; Die Elteren zahlen von einem jeden Schulkinde für einen jeden Tag, {an} dem es zur Schule kömmt, einen halben Schilling, und ein Scheit holz.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus ist baufällig und sehr Schlecht; die Schulstube ist viel zu klein, und die selbige ist zu gleich die Wohnstube des Schullehrers; auch ist zu Wissen, daß der Siegerist seine Wohnung im nemlichen Hause habe, und seine Stube und nebentstuben oben, über die Zimmer des Schullehrers habe.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Behausung mus die ganze Kirchengemeine Sorgen, und dieselbige im baulichen Stande erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schullehrers an geld etc.
1. Muß ihm Jede Haushaltung an geld bezahlen Sch. 10. Doch sind Von dieser auflage die jenigen ausgenomen, welche, armuth halber, am armen gut Theil haben. Diese 10. Schilling von Jeder Haushaltung werden für die jenigen, welche an denen gemeindsgütern Theil haben, aus der gemeinds Kasse erhoben; die übrigen müssen ihren antheil aus dem ihrigen bezahlen.
2. giebt ihm die gemeinde alle Jahr aus dem Kirchengut gl. 20. für welche er aber jedes Jahr vor der Kirchen Versammlung, Kirchengemeine anhalten, und erwarten muß, ob mans ihm für dieses Jahr geben, oder nicht geben wolle. auch ist zu wissen, daß die Kirchenkasse ohne das nicht hinreicht, die nöthigen Abgaben zu bestreiten, daher muß alle Von denen zur Kirchengemeine gehörigen zu gewissen Jahren um desto mehr an die Kirche gesteuert werden, um wie vielmehr der Schullehrer aus der Kasse bekömmt.
3. Hat er die Erlaubniss jedes Jahr vor der gemeinde um Holz anzuhalten für seinen Hausbrauch welches ihm aber alle Jahr ist zuerkennt worden, doch muß er dasselbige im Wald annehmen und Verarbeiten lassen, welches ihn jedes Jahr beyläuffig 20. gl. kostet.
NB. Diese 3. Posten hat er als Schul lehrer und Organist zugleich, weil von jeher der Schullehrer Organist, und der Organist Schullehrer war.
4. Hat der Schullehrer alle jahr von der alten Obrigkeit erhalten. gl. 13. sch. 20.
5. Das obige Schulgeld.
6. Hat er einen kleinen Antheil am armen gut, Diesen hat er aber vielmehr als Organist. weil er an denen Jahrstägen, der Stifter dieses gutes, zu singen S verpflichtet ist.
Jn allem hat der Schulehrer an gewissem u ungewissem ungefähr gl. 114.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Namentlich
a. aus der gemeindskasse gl. 42.
b. aus der Kirchenkasse gl. 20.
c. Vom armengut gl. 5.
d. Von denen Haushaltungen, welche an denen gemeindsgüttern keinen Theil haben gl 8.
e. Oberkeitliches gl. 13 sch. 20.
f. Schulgeld gl. 25. sch. 20.
NB. Das Schulgeld würde mehr nicht tragen, allein die Schüler werden nicht fleissig in die Schule geschikt, und jedem armen darf ers nicht zumuthen, selbes zu geben.
g. an Holz von jedem Schulkind ein Scheit, am Tag, an dem es zur Schule kömt, und sonst noch Holz genug, zum Hausgebrauche, doch kostet ihn dasselbige zu ver-||[Seite 3] arbeiten, alle Jahr ungefahr 20 gl.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Geschrieben am 18. Horn. 1799.
Vom Joseph Barmettler Priester, Schullehrer und Organist zu Wolfenschiessen.

Zitierempfehlung: