Oberneunforn (Transkription Nr. 239)
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- Oberneunforn (Niedere Schule, reformiert)
Fragen, und Beantwortung Nachbenanten Schullehrers.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Ober Neünforn. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Ja. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Neünforn. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Steckboren. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Thurgau. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Auf 1 1/2 Viertelstund liegen 5 Haüser, auf 1 Vertl. St. liegen 12 Häüser. auf 1 Viertelstund liegen 2 Höfe. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
a. Aus dem Weiler Burg 1 1/2 Vrtl-St. Kommen 4 Kinder. b. Aus dem Weiler Fahr 1 Vrtl-St. kommen 7 Kinder. Aus dem Hof Entenschieß komt 1 Kind, aus dem Münkhof komt 1 Kind. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Jhre Namen Stamheim eine Stund, Ossingen 1 Stund. Walthalingen 1/2 St. Niederneünforn 1/2 Stund, Weilen 1/2 Stund |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
getrukt und geschriben Lesen, Schreiben, Rechnen, Khoral gesang. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Winter und Sommer. im Winter 16 Wochen, im Sommer 15 Wochen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Das Zürchersche Namenbüchlein. Fragstücklein. Lehrmeister. Zeügnuß. Testament. und das Wasersche Schulbüchlein. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Erstlich wird eine line Buchstaben Vorgeschrieben, hernach eine linie Wörter, und Drittens wird ein Zedul Vorgelegt. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Jm Winter 6 Stund. Jm Sommer 3 Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Eigentliche Klassen sind keine. Jndessen überhört der Schullehrer die Kinder nach der folge ihrer Schulbücher. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
ein Jeweilliger Pfarherr mit Zuzug der Vorgesetzten des Orts. die pretendenten wurden durch den Pfarer in beisein der Vorgesetzten Examiniert hernach den Tauglichsten genohmen. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Johannes Wissmann. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Ober Neünforn. |
III.11.d | Wie alt? |
38 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ja. Drey. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
12 Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Nirgends. Güter-Arbeit. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Ja. Güter-Arbeit. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
65. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 35. Mädchen 30. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 19. Mädchen 28. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 2] Ein Legat. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
100 fl. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Aus Beyträgen des Kirchen- u. Armenguts; wie auch aus zusammen gelegten gelderen der Haußväteren. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
mit dem Armengut. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ja. Von einem Kind wochentlich 3 xr. |
IV.15 | Schulhaus. |
Es ist keins. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Nein. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
der Schullehrer selbst. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Ohngefehr 80 fl. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Getreide 10 Viertel Kernen. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Aus abgeschafften Zehnden. 10 Vrtl. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Jm Winter ohngefehr 46 fl. Im Sommer für die Woche 2 fl. |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
5 fl. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Nichts. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Das Kirchen und Steürgut gab ohngefehr 32 fl. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Betrug ohngefehr 34 fl. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Nichts. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Das Allmosen der Gemeinde gab 9 ½ fl. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkungen habe ich weiter keine zu machen |
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Unterschrift |