Lohn (Transkription Nr. 1007)

Schulort: Lohn
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 123-124v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Thäyngen und Rayet
Agentschaft 1799: Lohn
Kirchgemeinde 1799: Lohn
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Lohn
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

20.02.1799

Beandtwortung der auch an mich gelangten fragen über den zustand meiner Schuhle der ich als Schuhllehrer vorstehe.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

der Name des orts wo die Schuhle ist heißt Lohn:

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

es ist ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

es macht eine eigene Gemeine aus

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

es ist der Hauptort der Kirchen Gemeine auf dem Räyet zu welcher noch 6. andere kleinere Gemeinden gehören die so wie dise jede ihren eigenen Agenten hat:

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zu dem districkt Thäyngen und dem Rayet:

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

und zu dem Canton Schaffhausen:

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die Häüser ligen alle beysaamen in einem umkreiß einer sehr kleinen 1/4 Stunde u. die Zahl derselben macht 38. aus.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

es Gehören eigentlich Gegenwärtig weder dörffer noch Höfe in den Schuhl Bezirck wie vor zeiten, wo alle übrigen zur Kirchen Gehörende orte, ihre Kinder Hieher in die schule schickten, sondern es ist u. macht eine einzelne Schule aus seit dem in den übrigen orten, eigene Schulen errichtet worden sind, doch trift es sich jezuweilen wie Gerade disen Winter, das wan eine kleine nach gelegene Gemeinde keine Schule halten kan, die Kinder in die hiesige Schule Geschickt werden

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

diseren Winter nemlich Schickten die Bürger von Bittenhart das eine 1/2 Stunde entfernt ist ihre Kinder hieher nach Lohn in die schule

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die Anzahl derselben war 6. die eine Woche mehr die andere weniger je nach dem die Kleinen entweder vor allzustrenger kälte oder ungebautem Weg durch den tieffen Schnee nicht durch komen könten.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Thäyngen eine kleine Stunde von Lohn Herblingen eine Gute Stund, Altorf auch 1 Stund Biberen eine 1/2 Stund opferzhofen 3/4 Stund, Bittenhart 1/2 Stund, Stetten eine rechte 1/2 Stunde

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

in der Schule wird Lesen Singen Schreiben u. Rechnen gelehrt nachdem die ersten Anfängere das A.B.C. Büchlein durch gelehrnet haben, werden sie im Buchstabieren u. Lesen des so genanten kleinen Catechismuß u. der Psalmen, auch im Neüen Testamendt jmmer geüebt, u dan zum Außwendiglehrnen des kleinen u Großen Catechismuß, des Curtzen unterrichts oder der 5 Haupt Stucken u Kirchen Lieder, auch aus des Gellerts Liedern angehalten, wen sie einige fortschritte im fertig Lesen Gemacht, werden sie zum Schreyben, u. die es wollen u. verlangen aber derer sind jmer weniger zum Rechnen, alle aber zum Singen nach den Noten angehalten.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die Schuhle wird Hier Sommer u. Winter Gehalten, aber doch mit ausnahme der Heüet u Ernde zeit auch Herbst zeit, im Sommer 3 tag in der Wochen, zu Winters zeit von Martiny Bis Ostern alle tag Auch wird von Martiniy Bis Liecht Mäß eine Nacht Schuhl gehalten für die Großen u. Erwachsenen Knaben in welcher sie sich im Lesen schreiben Rechnen u. Singen üben u. fertigere fortschritte machen könten, sie wird aber Schon seit Langer zeit anstatt von Lauter Erwachsenen, nur von solchen mehrentheils Besucht die von ihren Elltern zu frühe der Schule entrißen, u. in dienst gethan aber Bey weitem nicht in dienst sondern Villmehr noch in die Tagschuhle Gehörten weil Viele kaum einen rechten anfang im Lernen u. schreiben gemacht haben

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

ein für die Stadt u Land Schuhlen von daselbst Gedrucktes. A.B.C. Büchlein der so genante kleine Catechismuß in frag u Antwort ohne Beweisstellen der Heiligen Schrifft, der Große Heidelbergische Catechismuß die Lobwasser Psalmen u. Kirchen Lieder mit dem Neüen Testamendt

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schuhllehrer schreibt den Schreibenden eine Linie vor, die Größeren läßt er auß dem Lieder Buch Gantze Lieder Abschreiben:

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

im Winter von 8 bis 11 Morgens, von 12 bis Halb 4 uhr Mittags, im Sommer von 8 bis 11 Uhr 12. bis 3 uhr Mittags

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die kleinen u. Großen sind alle bei u. untereinander

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

den Hiesigen Schuhllehrer Hat bisher ein jedes mahliger Obervogt u. Pfarrer des orts bestelt, in dem sie den, welcher sich darzu auß der Gemeinde meldete, oder wen mehrere wären den besten nach vorhergegangener brüffung als Schuhllehrer bestätigten:

III.11.b Wie heißt er?

mein Name und Geschlecht ist Andreaß Wipf:

III.11.c Wo ist er her?

mein Geburts ort ist Lohn

III.11.d Wie alt?

mein Alter ist 55 Jahr:

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ich bin verheirathet aber nicht mit Kindern gesegnet:

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

schon 33 Jahr 13 Jahr habe ich in neben gemeinden zu bittenhart u Stetten die Schuhle versehen, seit 20. Jahren aber ohn unterbrochen allhier in Lohn:

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

mein Auffenthalt war jmmer hier in früheren Jahren trib ich das Weberhandwerk

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben der Schuhle bearbeite ich meine Güter

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

die sogenante Zahl der Schuhl Kinder mit den oben angezeigten von bittenhart ist disen Winter 42

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

A. im Winter ist die Zahl (der Knaben 18 der Mädchen 24) mehr oder Weniger

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

B. im Sommer ist die Zahl (der Knaben 5 der Mädchen 10) mehr oder weniger u also sehr zerschiden.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist kein besonderer vorhanden:

IV.13.b Wie stark ist er?

fält also weg

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

auß dem Kirchen guth und Schuhl Gelt der Kinder

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

von einem bestimten u. mit dem Kirchen oder Armengut vermengten fond wißen wir nichts, nur das von jeher auß dem Kirchen guth nicht nur die Schuhl sondern auch das Schuhl Hauß ||[Seite 3] Nebst Andern in die Schuhl gehörigen Gemeinden unterstützt worden ist:

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schuhl Gelt ist eingeführt u zwar für jedes Kind 15 xr. im Winter, im Somer 7 1/2 xr. für die Nachtschuhl jeden schühler 15 xr. die tag Schühler so die Nacht Schuhl besuchen bezahlen nichts

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

in keinem gantz ordentlichen u. guten Zustand nicht gantz neü aber doch nicht baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

auch der Schuhlmstr Bewohnt es selbst:

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

fält also weg:

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

das Kirchen guth der Gemeind

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

A. an Gelt auß dem Kirchen guth 14 fl. von jeder Kirchen Rechnung 24 xr. Pflug gelt 20 xr. von jedem Kind vors gantze Jahr 22 1/2 xr. von jeder Gemeind vors vorsingen 30 xr.
b. An Geträyte 9 Mutt Kernen dar von bezieht er aus dem Kirchen guth vor 4 Mutt 1 Frt. nach dem Jährlichen Frucht anschlag das Gelt. 3 Mutt 2 frt. auf einem Kirchen Güthlein das ihme zu bauen und zu benutzen überlaßen ist, Welches aber vor einen Schuhllerer eine Last ist, und ich bereits abzutretten willens bin, ferners 1 Mutt 1 frt. Grund zins von biberach
c. An Wein Bezieht er 1 Saum 2: Er. nach der jedes-mahligen Schaffhauser Wein Rechnung an baarem Gelt auß dem Kirchen Guth:
d. Von oder an Holtz von jeglicher der 6. Gemeinden 1 Wagen Holtz: und somit wäre also unter der auf zehlung des Einkomens eines Schuhllehrers von Lohn unter vorstehenden angaben, auch die frage B. mit oder aus welchen Quellen zugleich Beantwortet worden

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

A. an Gelt auß dem Kirchen guth 14 fl. von jeder Kirchen Rechnung 24 xr. Pflug gelt 20 xr. von jedem Kind vors gantze Jahr 22 1/2 xr. von jeder Gemeind vors vorsingen 30 xr.
b. An Geträyte 9 Mutt Kernen dar von bezieht er aus dem Kirchen guth vor 4 Mutt 1 Frt. nach dem Jährlichen Frucht anschlag das Gelt. 3 Mutt 2 frt. auf einem Kirchen Güthlein das ihme zu bauen und zu benutzen überlaßen ist, Welches aber vor einen Schuhllerer eine Last ist, und ich bereits abzutretten willens bin, ferners 1 Mutt 1 frt. Grund zins von biberach
c. An Wein Bezieht er 1 Saum 2: Er. nach der jedes-mahligen Schaffhauser Wein Rechnung an baarem Gelt auß dem Kirchen Guth:
d. Von oder an Holtz von jeglicher der 6. Gemeinden 1 Wagen Holtz: und somit wäre also unter der auf zehlung des Einkomens eines Schuhllehrers von Lohn unter vorstehenden angaben, auch die frage B. mit oder aus welchen Quellen zugleich Beantwortet worden

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Die Richtigkeit alles des bisher beantworteten, dem unterzeichneter nichts mehr beyzufügen Hat — Bezeügt

Unterschrift

Andreaß Wipf Bürger u, Einwohner u. Schuhl Mstr der Gemeinde Lohn LOHN DEN 20ten Fbr 1799.

Zitierempfehlung: