Leuzigen (Transkription Nr. 754)

Schulort: Leuzigen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 130-131v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Büren
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Arch
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Leuzigen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

26.02.1799

BEANTWORTUNG
Von dem Zustand dieser Schule

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das Dorf heißt Leützigen, und ist eine eigene Gemeind; gehört zu dem Kirchspil Arch, Distrikt Büren, Kanton Bern.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Dieweil dieses Dorf einzig eine Gemeind ausmacht, so beantwortet sich volgende Artickel von Selbsten.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Dieweil dieses Dorf einzig eine Gemeind ausmacht, so beantwortet sich volgende Artickel von Selbsten.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Sind in dieser gemeind zwo Schulstuben, Jn der Oberen wird gelehret, Außwändig, Läsen, Singen Schreiben, Underweisen, Rechnen usw. Jn der underen nur Buchstabieren u: Läsen
Die ganze anzahl der Kinder dieser gemeind sind 150. ohngefehr der 3tl. als die anfänger unden, die anderen Oben, zur Schule gehen darunder sich befinden 73. Knaben. 77. Mädchen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Winterschul dauren Gewöhnlich 5. Monat. die Summerschul wird nur von denen Anfängern in zimlichen Unfleiß besucht; in der Wochen 1. Tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die eingeführten Schulbucher sind; Bärner, und Heidelberger, Psalmen, und Biblische Histore Bücher,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die vorschriften sind von einem je wiligen Pfrr. underschiedlich gegeben worden

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Obere Schul dauret Täglich 6. Stund, die Undere aber 5. biß 5 1/2 Stund,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sind die Kinder gewißer maßen in Klaßen eingetheilt; besonders weil zwo Stube sind, als Läsende, Buchstabierende, und einiche zum auswendig Lehrnen. u: s: w: gebracht werden

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der Schulmeister; so wohl als der Schulhälfer ist bißher von einem jeweiligen Schultheiß zu Büren, mit zuthun dem Pfarr. diß orts zu Arch durch ein Examen erwehlt und bestätiget worden.

III.11.b Wie heißt er?

Diese Schuldiener Heißen:
Der Obere: Steffan Rätz. Alt. 50. Jahr
Der Undere Hans Rätz. Alt 52. Jahr

III.11.c Wo ist er her?

beyde, von diesem Ort selbsten.

III.11.d Wie alt?

Diese Schuldiener Heißen:
Der Obere: Steffan Rätz. Alt. 50. Jahr
Der Undere Hans Rätz. Alt 52. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Mit Familien: Der Schulmeister 4. der Schulhälfer aber 3 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Der Schulmeister, hat schon 9 Jahr die Obere und vorher 15 Jahr die Undere Schul besorget. Ehe dem aber 3 Jahr außert der gemeind zu Bächliwyl im Bucheggberg. Hat neben diesem Beruf keine andere verrichtung, in so weit: Als gemeinschreiben
Der Schulhälfer, bedienet diese Schul schon 9. Jahr hat neben diesem beruf im Winter keine andern verrichtungen.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

wie viele Kinder es sind die, die Schule besuchen, so wohl die Summer, als Winterschul. ist vorher vermeldet

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jn dieser gemeind, ist Schulgut vorhanden, so von Alters her, von guthertzigen Leüthen dahin vergabt worden ist, daßelbe Bestehet in Capitalien 1686. kr.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

von Kirchen, und Armen Gut gesöndert.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Von diesem Ertrag, wird all Jährlichen im Durchschnit, So wohl für Bücher, als aber auch, für Schul Pfenningen den Kindern überhaupt vertheilt. 37 biß. 38. kr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] Das Schulhaus befindet sich in einem Zimlich guten Zustand (Außert daß die Schulstuben bey vermehrung der Kindern zu klein sind) darinnnen sind 3 Stube 2 für die Kinder die 3te gegenwärtig unbewohnt, weil beyde Schullehrer eigene Häüsen haben.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulvogt, besorget das Schulhaus.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Besoldung deß Oberen
1. Aus dem gemeinen Guth kr. 19. bz. 23.
2 von denen der gemeind zugehörigen Grundzinsen 3 müt 1. ms 1. Jmmi. dkl. a 3. kr. per müt. kr. 9. bz. 7. xr. 3
3 Aus dem Schulguth kr. 2. bz. 6.
4 Aus dem Kirchenguth kr. 3. bz. 18. xr. 1 Eben von dem selben grund Zinsen 8 mäs kr. 2.
5 von jedem Kind das in die Schul gehet 5 bz. hiermit diß Jahr von 150. K. 30 kr. darvon der 2tel: kr. 20.
6 An Liegenden Gütern, Ein Hofstätlein, Eine Bünden zu einem Ms Hanfsaamen und einen Garten, An gelt berechnet um kr. 6.
Suma 68 kr. 5 bz.

Besoldung deß Schulhälfers
1 Aus dem gemeinen Guth kr. 6. bz. 6. xr. 3
2 von denen der gemeind zugehörigen, Grund zinsen. An dkl. 1 müt 6. mäs 3 Jmmi, an wärth kr. 4. bz. 17. xr. 2
3 Aus dem Schulguth. kr. 1. bz. 3.
4 Aus dem Kirchen guth an gelt kr. 1. bz. 21. xr. 3 Eben von demselben an dkl. 4 ms. an gelt. kr. 1.
5 von jedem Kind 5 bz. wie vor bemehlt ein 3tel. kr. 10.
Summa 24 kr. 24 bz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Jn treüen, und der warheit Gemäs aufgeschrieben Den 26ten Feb. 1799. Durch Steffen Rätz

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