Mollis (Transkription Nr. 577)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Mollis (Niedere Schule, reformiert)
Folgender ist der Zustand der Schul-anstalten in Mollis.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Mollis ein Dorf |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
ist eine eigene Gemeine |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
gehört zum Distrikt Glarus |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
liegt im Kanton Linth. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Eine Viertelstunde davon entfernt befinden sich 18. Haüser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Dieser Ort wird genannt Beglingen. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Von daher kommen zuweilen 8 bis 10 Kinder in die Schule. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Lesen, schreiben, die Anfangsgründe der Religion |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
wird gegeben durchs ganze Jahr |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
nach Anleitung des kl. u. gr. Catech. Osterwalds Cat. der Christl. Lehren Hübners Biblischen Hi-||[Seite 2] Historien auch wird das N. Test. als Lesebuch gebraucht. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Als Anweisung z. Schreiben werden v. dem bestellten SchulMstr. Vorschriften gemacht, u. durch die Kinder bezahlt. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die Dauer der Schule ist, Vormittag v. 8 bis 11. Nachmittag v. 12 bis 3 Uhr — ohne den Sammstag, an welchem Nachmittags keine gehalten wird. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder werden eingetheilt in buchstabirende, Lesende, schreibende. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Ein jeweilliger Schul Mstr. wurde bestellt v. der Gemeinde |
III.11.b | Wie heißt er? |
durch öffentl. Wahl. Des jezigen Namme ist: Jacob Weber |
III.11.c | Wo ist er her? |
ein Bürger der Gemeinde |
III.11.d | Wie alt? |
alt 54 Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
het 7. Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
ist an diesem Dienste 26 Jahre |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
wartete zuvor s. hauslichen Geschäften ab |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
jetz besorgt Er nach der Schule ebendieselben |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
die Kinder, welche zur Schule kommen, sind gegenwärtig circa 50 u 60. Zu andern Zeiten waren oft 70. u. 80. fast in gleicher anzahl Knaben u. Mädchen, sowohl im Sommer als im Winter. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] der Schulfond, welcher sich hier befindet, |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
bestehet in zinßtragenden, durch freywillige Steuer zusammen getragene Capitalien fl. 3280. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
hat Einkunfte: Vermächtniße — Zinße v. obigen |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
u. ist abgesöndert v. jedem andern Fond. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
das Schulgeld, welches v. den Kindern bezahlt wird, ist v. jedem jährlich 12 bz. |
IV.15 | Schulhaus. |
Schulhaus ist keines |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Hingegen eine z. Schule eingerichtete Stube — an dem Pfarrhause angebauen — Beyde sind alt u. der Verbeßerung bedürftig |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
wofür der v. der Gemeinde bestellte Schulvogt zu sorgen hat. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
das Einkommen des Schulmstrs betragt |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
an Geld fl. 113. hierbey |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
gerechnet v. Schulgeldern fl. 45. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
aus den Gemeindskaßen fl. 41. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
v. dem Schulfond fl. 27. v. Vorschriften u. ist unbestimmt. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
No. Fragen über anders darmit einschlagende sind bereits in einer Tabell v. Jahr 1798. beantwortet worden. |
|
Unterschrift |