Garstatt (Transkription Nr. 1583)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Garstatt (Niedere Schule, reformiert)
Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schullen an hiesigem ort,
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Name des orts wo die Schule ist ins gemein ist Garstat |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Weiler |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist ein eigene Gemeine |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Gehört zu der Agentschaft Boltigen |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zu dem distrikte obersimmenthal |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zu dem Kanton Ober Land |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnnerhalb deß Umkreises der nächsten viertelstunde liegen 14 Häuser, Jnnerhalb der zweyten Liegen 15., Jnnerhalb der dritten liegen 16. Häuser, Jnnerhalb der vierten Liegen 14. Häuser, |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Name der ersten ist Garstat, Die zweyte ist Litisbach, die drite ist der Berret, Die vierte ist Ruhren |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Entfernung der benachbarten orte Schulen in hiesigem Kirchspiel, a Eschi ist eine halbstund von hier, |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schul wird gelehrt, Schriben, und Rechnen, und Lesen, und außwendig Lehren |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schullen werden gehalten vom ersten Wint. biß den Ersten April, und außtag und Herbst alle Samstag, |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind der Heidelbergisch Catichismus und und der Bieler Unterricht und Heübnern Biblische Historien und das neüe Testament, |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften sind vom Pfarer in die Schul gegeben |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die Schul daurt Täglich 4 Stund 2 vor und 2 nachmitag |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder sind nicht in Klaßen getheilt, |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Schulmeister haben vor dem Pfarer und den vorgesetzten ein Exammen abgelegt, darnach sind sie dem oberamts Man zur Bestätigung vorgeschlagen |
III.11.b | Wie heißt er? |
der Schulmeister heist Jakob Blatti |
III.11.c | Wo ist er her? |
Er ist 52. Jahr alt |
III.11.d | Wie alt? |
Er ist von da wo er die Schul hat, |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat 4 Kinder, |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Schullehrer ist er 11 Jahr, |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er ist zuvor gewesen wo er jezt ist, sein Beruf war Feldarbeit, |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
||[Seite 3] Neben dem Lehramt hat er keine verrichtung |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Kinder besuhen überhaupt die Schul. 32. sind 16 Knaben und 16 Mägden, |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
deßen Capital belaufft sich auf 950 kr. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Er ist schon von alters her zusamen gelegt worden |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Er ist nicht mit dem Kirchen oder Armengut vereint, |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schul Gelt ist keins eingeführt |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Schulhauß ist kein eigenes es wird alljährlich eins gedinget, und wan es der Schullehrer darthut so hat er Zinß 5 kr. wie auch die andren die das Hauß Leihen |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Für die Schulwohnung sorget der Peürt vogt |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
deß Schullehrers Einkomen ist an Gelt 17 kr. 12 bz. 2 xr. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
wird auß dem Schulgut bezahlt, |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |