Oberrieden (Transkription Nr. 33)
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- Oberrieden (Niedere Schule, reformiert)
- Oberrieden (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Oberrieden (Niedere Schule, Nachtschule, Singschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
16.02.1799
BEANTWORTUNG Auf die von dem Zustand der vorgelegten Fragen über die Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
OBERRIEDEN. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Dorf aber zerstreüt. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst eine eigene Gemeind. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Eine eigene Kirchen. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Jm Distrikt Horgen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Jm Kanton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnnerthalb 1/4. Stund liegen alle zur Schul gehörigen Häüser |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Namen, Tischenloo, Winkelhalten, Brugg, Stünzi, Hub u. Spilhof, Dörfli, Bündt, Waltenbühl, Bleier, Binderen, Hinder und voder Scheller. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Von Tischenloo. 18. Kinder |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Horgen und Thalweil. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Horgen 1/2. und Thalweil 1/4. Stund |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehrt, Lesen, und Schreiben, den kleinen und grossen Lehrmeister auswendig wie auch Psalmen und Lieder. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird Somer und Winter gehalten, ausgenommen 3. Wochen in der Ernde, und 14. Tag über die Herbstzeit |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind eingeführt, Namenbüchli, Lehrmeister, Psalmenbuch, Testament, auch Zeitungen, und Bürger Pfarer Wasers Schulbüchli. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Mit den Hauptzügen wird angefangen, so dann mit Vorschrifften fort gefahren, bis eine leserliche Schrift gemachet wird, hernach getruktes abzuschreiben, und denn auswendig. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die wird gehalten 2. Stund Vormittag, und 2. Stund Nachmittag. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind Klassenmäßig eingetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schulmeister ist bestellt worden, nach vorhergegangenem Examen, von dem vormahligen Examinater Convent in Zürich. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hs. Jacob Staub. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Oberrieden. |
III.11.d | Wie alt? |
61. Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
8. Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
27 1/2. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
die Güterarbeit. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
auch dieselbe. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm Winter von etwann 40. Knaben |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
im Somer von etwann 30. Knaben. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Jst keiner |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Jst keines, ausgenommen von der Nachtsingschul bezahlt ein Kind das alle 3. Nächt in der Wochen kommt für den ganzen Winter kommt 8. ß. das aber welches nur 2. Nächte kommt 6. ß. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
||[Seite 3] Jst Anno 1763. von der Gemeind selbsten neü erbauen worden. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
ist nebst der Schulstuben, auch eine Wohnung für den Schulmstr. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Wird auch von der Gemeind besorget. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Gelt Jährlich 52. fl. an Gelt. und 2. Klafter Holz woraus aber die Schulstuben zuheizen ist. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Das Holz kommt aus dem alten Forst, 27. fl. wird aus der Gemeindskassen bezahlt. die übrigen 25. fl. werden von einichen, vor mahls der Gemeind gehörigen Güterbesizeren als Grundzinß bezahlt. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Von obesagten Güterenbesizeren die obigen 25. fl. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
keine. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Die obigen angefürten 27. fl. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Den 16.ten Hornung 1799. |