Altstetten (Transkription Nr. 249)
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- Altstetten (Niedere Schule, reformiert)
24.02.1799
An den Bürger Tobler Unterstatthalter in Zürich. Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulle in Altstetten.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Altstätten bey Zürich |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf worzu nach ein Hof, Lienhardten im Hard |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
agentschaft Altstätten. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Districkt Zürich. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Vom Aüßersten Haus gegen Morgen. 1/4 St: 26. Häuser |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Gehörren in Schulbezirk, ober und unter Altstetten, als eine Gemeine und der Hof im Hard. wo die Gemeind an Kinderen 59. b: 69. und der Hof im Hardt 1. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Gehörren in Schulbezirk, ober und unter Altstetten, als eine Gemeine und der Hof im Hard. wo die Gemeind an Kinderen 59. b: 69. und der Hof im Hardt 1. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Benachbarte Schulen sind 4. Albis Rieden. 1/4 St: entfehrnt |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Gelehrt. wird. Lesen, Schreiben. Rechnen, Vornehmlich die 4 Species, Auswendig. der große und Kleinere Catechism: die vorgeschrieben Bätt Psalmen Gebätter — vom Weiß und Waser — u. aus dem Züricher Liederbuch und die faßlichsten Gebättlieder. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
die Schul wird Sommer und Winter Zeit gehalten. außert Heüet — Ernd und Herbst Zeit wird 8 tag ingehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher — sind 1. Namen büchli — 2 Lehrmstr. 3 Zeügnißbuch 4. Testament 5. Psalmen buch. 6 Weißen und 7. Waßers. bätt buch 8. die Züricher bätt und gesang Lieder |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 2] Vom Schulmeister Verfertigte Vorschriften, und die von Cantor Wüest gestochene Vorzedel. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Täglich dauret die Schul von 8. bis 11 Uhr, und Mitags von 1. bis 3 Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder sind in Klaßen eingetheilt. und sind deren 6 |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Bisanhin hat der Schulrath in Zürich den Schulmstr bestelt |
III.11.b | Wie heißt er? |
Jacob Boßhardt, |
III.11.c | Wo ist er her? |
aus Altstätten, |
III.11.d | Wie alt? |
65. Jahre Alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Hat 2 verheürathete Söhne. und eine noch Ledige Tochter, und bey ihme Lebt. seine Frau und Tochter. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Schul Lehrer 25. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er hate ein wenig Güter welche er Bearbeitete |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
keine als was er für seine Familien in Holz und Feld nothwendig hat. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Somers Zeit ungefehrt 20. bis 30. Winter Zeit 60. bis 70. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben. 31. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben. 14. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Weiß keine. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld — Zalt jährlich das Kind 11 ß. |
IV.15 | Schulhaus. |
Schul- und Gemeindhaus, und Wohnung für den Schulmstr besteht alles nur in einer Stuben. wo wenn die Bürgerschaft sich versamlet, die Familien des Schulmstr keinen auf ent halts Ort kent, |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
ist alt u. Baufällig. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
wie oben gesagt. Schul. Gemeind und Wohnstuben für alle Drey verschiedene Gegenstände die Gleiche |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
da von Lt oben keine Rede. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
bis anhin die Gemeine, unterstütz von dem Statt |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Einkommen. an Kernnen 3. Mütt an Weinn 1 Eimmer aus dem obmann amt Zürich. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
||[Seite 3] Auf alles das vorstehende. Weiß weiter nichts, bei zufüegen als das mit dem Schuldienst von Altstetten auch der Sigerist dienst verbunden, deßen Lohn bej vor angezeigtem mit in begriffen. |
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Unterschrift |
Altstetten den 24 Febr 1799. Boßhardt Schulmstr. |