Stein am Rhein (Transkription Nr. 1017)

Schulort: Stein am Rhein
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 194-195
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Stein am Rhein
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Stein
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Stein am Rhein
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Stein am Rhein (Höhere Schule/Lateinschule, reformiert)

22.02.1799

Beantwortung der "Fragen über den Zustand der Schulen" von dem Provisor der latinischen Schule zu Stein am Rhein.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Stein am Rhein, vormahls eine zürichische Munizipalstadt, jezt der Hauptort eines Distrikts gleichen Namens, zum Kanton Schafhausen gehörig, heißt also der Ort, wo diese Schule ist, deren Bezirk sich auch auf denselben einschränkt, doch ohne andere davon auszuschliessen, welche etwa dieselbe besuchen wollten.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird in derselben hauptsächlich Religion und latinische Sprache gelehrt. Den Schülern, welche einige Fertigkeit im Latinischen erlangt haben, werden dann auch nach Maaßgabe der Zeit ihres Schulbesuchs die nöthigsten Kenntnisse von der Erdbeschreibung und von der Natur- und Weltgeschichte beygebracht.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird das ganze Jahr unausgesezt gehalten, ausser in der Herbstzeit, da gewöhnlich Ferien von 4 Wochen sind.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Schulbücher zum Unterricht in der Religion sind: Der Zürichische Katechismus; Kurzer Jnbegriff der biblischen Geschichte u. Lehre, eben daher: u. das Neüe Testament. — Jn der latinischen Sprache: ||[Seite 2] die Elementa Grammatica lata u. der Manuductor ad Latinitatem, beyde von Zürich: die Selecta e profanis Scriptoribus Historia vom Heuzet, u. der Liber latinus vom Büsching, deßen erster Theil als ein Leitfaden zum Unterricht in der Naturgeschichte, so wie Fabris Abriß der Geographie, zur Erdbeschreibung; und Schroekhs Lehrbuch zur allgemeinen Weltgeschichte gebraucht wird.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften zum Schönschreiben werden nur in der deutschen Schule gegeben: in der latinischen wird vornemlich auf Rechtschreibung bey der Korrektur der Uebersetzungen u. der Exerzitien gesehen, doch ohne die Schönheit der Schriftzüge ganz aus der Acht zu lassen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Dauer der Schule ist Täglich 4 Stunden, 2 vor Mittag u. 2 nach Mittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schüler sind in Klassen getheilt, deren gegenwärtig 3, zuweilen aber auch 4 sind.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ward bisher von dem gesammten Magistrat (Rath u. Gemeinde) durch die Mehrheit der Stimmen gewählt.

III.11.b Wie heißt er?

Der gegenwärtige Lehrer heißt Johann Georg Etzweiler.

III.11.c Wo ist er her?

Er ist Bürger zu Stein,

III.11.d Wie alt?

69 volle Jahre alt,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

hat eine Frau und eine an den B: Doktor Schmid allhier verheyrathete Tochter mit 2 Enkeln,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

steht an dieser Schule seit dem Jahr 1752,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vorher studierte er in Zürich u. ließ sich in den geistlichen Stand aufnehmen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt in der Schule hat er jezt keine andere öffentlichen verrichtungen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Die Zahl der Schüler ist dießmal 13.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

||[Seite 3] Ein besonderer Fond für diese Schule ist nicht vorhanden. Der Magistrat bestimmte bey der Stiftung derselben im J. 1707 einem Lehrer sein fixes Gehalt aus etlichen Aemtern, worunter aber die Verwaltung des Kirchen- und Armenguts nicht begriffen war und auch nie etwas dazu beygetragen hat.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Zu gleicher Zeit ward ein Schulgeld eingeführt, das noch besteht, nämlich von jedem Schüler quartalweise 12 Batzen, oder jährlich 3 fl. 12 xr. welches bis 1792 die Eltern bezahlen mußten, seitdem aber das Sekelamt übernohmen hat, um die Bürgerschaft zu erleichtern.

IV.15 Schulhaus.

So ward auch dem Lehrer mitten in der Stadt ein Haus eingeraumt, worin zugleich die Schulstube ist. Dieß Haus ist zwar alt, doch so gut als möglich in baulichem Stand erhalten, dessen Besorgung dem hiesigen Stadtbauamt zusteht.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Das ganze Einkommen des Lehrers ist jährlich

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Geld — auser dem N. 14 bemerkten Schulgeld — 180 Gulden, von dem Sekelamt.
— Getreide, 8 Malter Korn u. 2 Malter Haber, von dem Kornamt.
— Wein, 5 Saum — von dem Kelleramt.
— Holz, 9 Klafter — von dem Bauamt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

So viel von dieser Schule.

Unterschrift

den 22 Febr: 1799.

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