Nöschikon (Transkription Nr. 1111)
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- Nöschikon (Niedere Schule, reformiert)
15.02.1799
Bürger; Minnister Der Künste, und Wißenschaften:
Die mir fürgelegten; Fragen Wegen meiner Schulle, Werde ich Jhnen, So deütlich, und So faßlich Beantworten, als es mir Möglich ist;
Fragen; und antworten Über die Schulle zu Nöschiken?
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Dis ort heißt Nöschiken? |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
es ist ein Dorf? |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
es gehört zum dorf Niderglat; Beyde dörfer Machen eine dorf gemeinde auß |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
zur Kirchgemeinde Niderhaßlj? (Agentschaft,) oberhaßlj; |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
zum distrikte Regenstorf? |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
zum Kanton Zürich? |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Beyde oben benante dörfer, ligen nahe bey einander, So daß die Entfernung vom untersten hauß zu Nöschiken, bis zum obersten Hauß zu Niderglat, eine halb viertel stund ist; |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
es sind oben benante? |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
zu Nöschiken Wird die Schul gehalten, Schulkinder daselbst. 21. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
||[Seite 2] 1. beülach, 2. Endhörj, 3. Nerach; 4: dielstorf; 5. oberhaßlj; 6. oberglat 7. Niderhaßlj; |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Alle dise Schullen, sind eine Stunde von Nöschiken, auß genohmen Niderhaßlj, nur eine viertelstund; |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Bätten, lesen; Schreiben, Singen; und Rechnen, Könnte man auch Lehrnen, wann man lust darzu hätte? |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird im Winter gehalten? 18. Wochen? |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Der Catchißmus, Psalter Davids, Daß Neüe Testament? |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Den Schreibenden, wird alle tage 2. Mahl, eine stelle hlr. Schrift vorgeschrieben? |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schulle, dauert täglich 6. Stund, 3. Stund vor: und 3. Stund, nachmittag; |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Sie sind so in Klaßen getheilt, Namlich, die beßeren, die Schlechteren, die minderen |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schulmeister ward bisher bestelt; von den bürger, Examinatores, in Zürich? auf dise Weise; es dörfte sich melden, wer lust und Fähigkeit darzu hatte und dan Würden sie von bürger, Pfarer Empfolen? |
III.11.b | Wie heißt er? |
er heißt Conradt Albrecht? |
III.11.c | Wo ist er her? |
er ist ein bürger, zu Nöschiken, und Niderglat? |
III.11.d | Wie alt? |
er ist alt. 44. Jahr? |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
2. Söhne? der ältere. 11. und Der jüngere. 7. jahre alt? Fehner. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
||[Seite 3] er ist Schullehrer Sint. 1785. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
er ist von seiner Kindheit an, von seinem Vater, der auch Schullehrer Gewesen, zur Schularbeit angehalten worden? |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Sommers zeit, arbeitet er auf seinen Güteren? für ihne und die seinigen seinen Unterhalt zuhaben? |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben: 28. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben? 16. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Nein? |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
diße 4. Artikel haben wir nicht; |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
von jeden Kind zahlt der haußvater Wochentlich. 3. Kreüzer? |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
ist kein eignes, |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
auch nicht? |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Dis erhält der lehrer auch nicht? |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
es sorget Niemand darfür als der Schullehrer Dann Anno 1786. hab ich 169. fl. an meine stuben verwendt und dieselbe erweiteren laßen, aber Niemand hat mir nichts vergutet oder bezahlt? Fehrner. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 4] der Schullohn wird an geld. bezahlt; für meine Schul; |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Daß Wartgeld Wird bezahlt, wie folget; |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
jeder hauß vater für sein Kind, 3. Kreüzr Wochentlich |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
Cappellen gut Nöschiken. zalt jährlich etwaß für dürftige Kinder, 10. bis 12. fl. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
zalt nichts; |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Kirchen gut zalt jährlich: Namlich. bülach für 15. 16. 17. bis 18. Kinder: für jedes. 4. bazen; |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
dis haben wir nicht; |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
ist auch nichts? |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Wir haben nichts, als daß Cappellen gut zu Nöschiken, auß disem, Werden dürftige unterstüzt, wie auch auß dem Säklj gut zu Niderhäsli an welchem unsere gemeind antheil hat, und auch auß dem Kirchengut beülach, wie oben verdeütet, auß disen 3. güteren, Werden jahrlich, 20. bis 24. Kinder beschulet, und betragt jährlich umgefähr 16. bis 18. Gulden. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Den 15. tag hornung 1799: |