Weisslingen (Transkription Nr. 329)

Schulort: Weisslingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 275-276v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799: Weisslingen
Kirchgemeinde 1799: Weisslingen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Weisslingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Weisslingen (Niedere Schule, reformiert)
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das Ort wo die Schule war, heißt Wißlingen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein zimlich großes Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirch-Gemeind Wißlingen, auch Agentenschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Z Gehört zum Distrikt fehr Altorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Gehort zum Canton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die entfernung der zur Schull gehörigen Häüser, sind keine Viertelstunde von einander entfernt. der bezirk des Dorfes ist keine ist im umfang keine Viertelstunde.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu der Wißlinger Schul gehören die beyden Höfe, Dettenriedt u Schwende.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Auf Wißlingen von Dettenriedt, ist es eine Viertelstunde, g. von Schwendi eine halbe Stunde.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die anzahl der Kinder von Dettenriedt sind Und aus dem Schwendi

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Es sind keine benachbarten eine Stunde entfernt die in diese Schule gehören. eine Viertel Stunde entlegen 2 Schulen Theilingen, und Neschweyl ihre Nämen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schulle wird gelehrnt, (Testament, Psalmenbuch, Zügnuß,) Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen, auch etwas aus dem Verstand.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden Winters und Sommerzeit gehalten. Jm Winter 20 Wochen, v Martini biß zum Aprill. Und Sommerzeit ist die Schulle eingeführt alle Wochen 2 Tag Freytag und Samstag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind folgende, Testament, Psalmbuch, Zeügnuß, Psalter, Waser, Christliches Gesangbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften. sind nach des Wüsten in Zürich eingerichtet

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert Täglich 6 Stund, namlich vormittag 3. Stund und Nachmittag 3 Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in. 3 Klaßen eingetheilt, 1ste Claß Lehrmeister u. Namenbüchli. die 2te Claß Psalmenbuch u Zeügnuß. die Dritte Testament und geschribne sachen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Herren Examinatoren in Zürich. auf welche Weise. Durch das Examen.

III.11.b Wie heißt er?

Hs Jacob Frey.

III.11.c Wo ist er her?

Von Wißlingen.

III.11.d Wie alt?

Jahr alt 61.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

hat Familien. hat 5 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

24 Jahr. und vorher 20 Jahr dem Vater geholfen.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 2] Wo vorhergewesen, bim Vater. Was für einen Beruf vorher, Bauren und Schularbeit.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Winterszeit keine, und Sommerzeit neben der Schul etwas Güter Arbeit.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Sind an der Zahl 81.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

38. Knaben, u Mädchen 43.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommerzeit im gleichen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

keine.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

nichts.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

2 Mt Kernen aus dem Amt Töß.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

2 1/2 Mütt von der Kirchen das Jährlich abgestoßen wird

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst keins eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ein eigen Haus und Stuben, in welchem gebeüde, in dem untersten gesäß.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Mangel an Stuben, keiner, Zins keiner.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für selbige sorgen, u unterhalten. Die Gemeind.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geldt für vorsingen 35 lb. von der Kirchen. Wein keiner. Holz der Hau. und vom Kind ein Schilling in der Wochen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

v Kirchengut.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

2 1/2 Mütt. nicht empfangen.

IV.16.B.b Schulgeldern?

keine.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

ein virlg aker und ein Gärtlein.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

keine.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Nach eine kleine Anmerkung ist zu machen daß ein jeder einsehen muß daß der Lohn für diese viele Mühe und arbeit zuklein u zugering ist. und ich mit gutem gewißen sagen kan, das ich wan das Jahr vorbey ist ich nichts davon Trage, und sehr wenig an meine Mühe habe.

Unterschrift

Schulmeister Frey in Wißlingen.

Zitierempfehlung: