Truttikon (Transkription Nr. 431)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Truttikon (Niedere Schule, reformiert)
- Truttikon (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
20.02.1799
BEANTWORTUNG DER FRAGEN — ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULLE DER GEMEINDE TRUTTICKEN
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Der Namme des Orts, wo die Schulle ist Heißt Trutticken. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
ja — Es ist eine Eigene Gemeinne. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zur Kirch Kirch Gemeine, und agentschafft Trüllicken. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Districkte Bäncken |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Kanton Zürich Gehörig |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Darüber finde ich nichts Zubeantworten; und auch über die 3te frage nichts, weil wir zu unserer Schulle, keine anderen Dörfer — oder Höfe haben, mithin wir auch eine Eigene Schulle in unserer Gemeinde haben. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Von unserer Gemeinde — Trutticken. sind nach folgende Schullen Entfernt |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
bis dahin — ist die Jugend in unserer Schulle gelehrt worden — im ussen Lehrnen Erstlich — Klein — und Gros Catechismy Ferner — Schöne Gebätter, auß Hr Weisen bätbüchli auch aus Felix Waserbüchli schöne gebätter. u. Lieder auch schöne außerlesne Psalmen auß dem Psaltr Davids: — Ferner im jnwendigen Solche Kinder betrefend — die zum Lesen fähig waren. — aus der Zeügnis — ferner. aus den Lobwasserschen Psalmen Davids — ferner aus dem Neüen Testament. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulle wird bey und nur Winterszeit Gehalten, und zwar von Martiny an, biß ausgehenden Mertz. — Sommers Zeit Zeit wird bey uns alle Wochen nur zwey halbe Tage Schulle gehalten — Häüet — Ernd und Herbst — aus genommen, in welche aber nur solche Kinder geschickt werden welche die buchstaben müsen Kennen Lehrnen und auch anfenger im buchstabieren. u. Lesen sind |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Es sind bis dahin, bey uns keine anderen Schul bücher eingeführt worden, als solche die oben im 5tn artickel vermelt sind |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
was daß Schreiben belangt. so werden den anfengeren desselben, Die buchstaben — vom Schullehrer vorgeschriben, und Teütlich aufgesetzt. mithin — wird ihnen auch anleitung von jedem Zug derselben gegeben, Hernach wan sie darinn fähig — so werden ihnen als dan Gantze Nammen und Wörtter Vorgeschriben Darnach werden ihnen Vorschrifften gegeben Nach demselben, müsen sie aus den bücheren Neüen Testaments Schreiben, und Entlich nach disem. aus ihrem Eigenen Gedächnis. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
||[Seite 2] Winters Zeit: Morgens von 8: bis 11: Uhr. Nachmittag: von 1- bis 4. Uhr |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
ja — sie sind in 5. verschidene Klasen eingetheilt, die erste Clas. betrifft solche — die die buchstaben kennen lehrnen die 2te: solche — die zum buchstabieren und anfänger zum Lesen angeführt werden, die 3te: solche, im Lesen der Zeügnis — die 4te: im Lobwaserschen Psalmen buch. und Entlich die 5te: im Neüen Testament. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
wan der Schuldienst Ledig war — so wurde alle mahl aus unserer Gemeinde von den HERREN EXAMINATOREN beider Ständen, in Zürich, wider jemand zum Schullehrer Erwehlt und zwar auf solche weise, Der PFARRER — machte die Ledige Stelle dem Hr Obrist PFARRER in Zürich bekant. und zu Gleich auch der Kirch Gemeine. Her nach könte sich aus unserer Gemeinde um dise Stelle beim Pfarer melden jeder, der Lust und fähigkeiten hatte Darauf wurden diejennigen, so sich — darum Gemeldt, auf Zürich bescheiden und vor obbemelten HERREN: ein EXAMEN. mit Jhnen vorgenomen, Hernach wurde dem PFARRER: einen Schrifftlichen bericht ertheilt, welcher von Jhnen, für den fähigsten zu diser Stelle — bestätiget worden seye |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er Heißt. SALLOMON RUEFF |
III.11.c | Wo ist er her? |
Er ist ein Bürger aus der Gemeind selbsten |
III.11.d | Wie alt? |
Er ist — 42: Jahre alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat eine familie: nebst: 4 Kinderen |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
22: Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
seine aufenthalt. war von Jugend auf in der Gemeinde bey seinen Elteren, sein Beruf war nichts anders, als Gütter arbeit |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Er hat zum Theill keine anderen verrichtungen als was seine Hauß. u. Güter geschäffte betrifft. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Lesteren Winter: Knaben 23: |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Lesteren Sommer — Knaben 9: |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfond — sind bis dahin in unserer. Gemeinde keine Vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
in unserer Gemeinde, ist bey uns nach keins dergleichen eingeführt worden |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
unsere Gemeinde Hatt kein Eigen Schulhaus |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
darüber finde ich nichts zu beantworten. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
und auch Hier über nichts |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Der Schulmeister muß die Schul Stuben in seinem Eigenen Hause haben, weil kein Gemein, nach Schul hauß in unserem dorf vorhanden ist, Folg sam muß muß der Lehrer selbst darfür besorgt sein eine Schul Stuben in seinen Eigenen Kösten — an Zuschaffen, und die selbe in Gutem Stand zu unterhalten, welches mich bey antritt des Diensts Zimlich vill Gekostet hatt: |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 3] in unseren Ohrt: hat der Schullehrer Gar keine Einkünffte. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
||[Seite 3] in unseren Ohrt: hat der Schullehrer Gar keine Einkünffte. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
||[Seite 3] in unseren Ohrt: hat der Schullehrer Gar keine Einkünffte. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Übrigens — Empfehle Jch Mich und mein Lehramt; Nebst disen Beant wortungen — Jhrem Geneigten Willen und Gutachten. |