Truttikon (Transkription Nr. 431)

Schulort: Truttikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 30-31v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Benken
Agentschaft 1799: Trüllikon
Kirchgemeinde 1799: Trüllikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Truttikon
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

20.02.1799

BEANTWORTUNG DER FRAGEN — ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULLE DER GEMEINDE TRUTTICKEN

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Namme des Orts, wo die Schulle ist Heißt Trutticken.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ja — Es ist eine Eigene Gemeinne.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirch Kirch Gemeine, und agentschafft Trüllicken.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Districkte Bäncken

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Zürich Gehörig

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Darüber finde ich nichts Zubeantworten; und auch über die 3te frage nichts, weil wir zu unserer Schulle, keine anderen Dörfer — oder Höfe haben, mithin wir auch eine Eigene Schulle in unserer Gemeinde haben.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Von unserer Gemeinde — Trutticken. sind nach folgende Schullen Entfernt
Erstlich
Die Schulle zu Ossingen. ein Viertel Stunde
die Schulle zu Örlingen. eine Stunde.
die Schulle zu Rudolfingen. eine Stunde.
die Schulle zu Wildenspuch. eine Stunde
die Schulle zu Trüllicken. ein halbe Stunde.
die Schulle zu Guntenlingen. eine Stunde
die Schulle zu Waltenlingen. eine Stunde
Summa des Ganzen umkreises der Empfernten Schullen von unserer Gemeinde auf — eine Stunde

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

bis dahin — ist die Jugend in unserer Schulle gelehrt worden — im ussen Lehrnen Erstlich — Klein — und Gros Catechismy Ferner — Schöne Gebätter, auß Hr Weisen bätbüchli auch aus Felix Waserbüchli schöne gebätter. u. Lieder auch schöne außerlesne Psalmen auß dem Psaltr Davids: — Ferner im jnwendigen Solche Kinder betrefend — die zum Lesen fähig waren. — aus der Zeügnis — ferner. aus den Lobwasserschen Psalmen Davids — ferner aus dem Neüen Testament.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulle wird bey und nur Winterszeit Gehalten, und zwar von Martiny an, biß ausgehenden Mertz. — Sommers Zeit Zeit wird bey uns alle Wochen nur zwey halbe Tage Schulle gehalten — Häüet — Ernd und Herbst — aus genommen, in welche aber nur solche Kinder geschickt werden welche die buchstaben müsen Kennen Lehrnen und auch anfenger im buchstabieren. u. Lesen sind

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es sind bis dahin, bey uns keine anderen Schul bücher eingeführt worden, als solche die oben im 5tn artickel vermelt sind

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

was daß Schreiben belangt. so werden den anfengeren desselben, Die buchstaben — vom Schullehrer vorgeschriben, und Teütlich aufgesetzt. mithin — wird ihnen auch anleitung von jedem Zug derselben gegeben, Hernach wan sie darinn fähig — so werden ihnen als dan Gantze Nammen und Wörtter Vorgeschriben Darnach werden ihnen Vorschrifften gegeben Nach demselben, müsen sie aus den bücheren Neüen Testaments Schreiben, und Entlich nach disem. aus ihrem Eigenen Gedächnis.
N:B: — bey diserem anlaß kan ich nicht ermanglen lassen, eine mir ser misfälige, und für die Jugend höchst nachteilige Gewonheit — welche von Zeit — zu Zeit jmermehr zugenohmen, und die bestehet darin — das es ville Elteren gibt, die Jhre kinder den gantzen Winter durch nur etwan 4. 5. bis 6. Wochen in die Schulle schicken, unter dem schlechten vorwand. sie müesen keine Küntstler oder Geistlichen geben, durch welche saumseligkeit die vorige Müehe des Lehrers v. der Kinderen Einiger massen — umsonst und vergeblich ist

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Winters Zeit: Morgens von 8: bis 11: Uhr. Nachmittag: von 1- bis 4. Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

ja — sie sind in 5. verschidene Klasen eingetheilt, die erste Clas. betrifft solche — die die buchstaben kennen lehrnen die 2te: solche — die zum buchstabieren und anfänger zum Lesen angeführt werden, die 3te: solche, im Lesen der Zeügnis — die 4te: im Lobwaserschen Psalmen buch. und Entlich die 5te: im Neüen Testament.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

wan der Schuldienst Ledig war — so wurde alle mahl aus unserer Gemeinde von den HERREN EXAMINATOREN beider Ständen, in Zürich, wider jemand zum Schullehrer Erwehlt und zwar auf solche weise, Der PFARRER — machte die Ledige Stelle dem Hr Obrist PFARRER in Zürich bekant. und zu Gleich auch der Kirch Gemeine. Her nach könte sich aus unserer Gemeinde um dise Stelle beim Pfarer melden jeder, der Lust und fähigkeiten hatte Darauf wurden diejennigen, so sich — darum Gemeldt, auf Zürich bescheiden und vor obbemelten HERREN: ein EXAMEN. mit Jhnen vorgenomen, Hernach wurde dem PFARRER: einen Schrifftlichen bericht ertheilt, welcher von Jhnen, für den fähigsten zu diser Stelle — bestätiget worden seye

III.11.b Wie heißt er?

Er Heißt. SALLOMON RUEFF

III.11.c Wo ist er her?

Er ist ein Bürger aus der Gemeind selbsten

III.11.d Wie alt?

Er ist — 42: Jahre alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat eine familie: nebst: 4 Kinderen

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

22: Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

seine aufenthalt. war von Jugend auf in der Gemeinde bey seinen Elteren, sein Beruf war nichts anders, als Gütter arbeit

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er hat zum Theill keine anderen verrichtungen als was seine Hauß. u. Güter geschäffte betrifft.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Lesteren Winter: Knaben 23:
Mädchen 29:

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Lesteren Sommer — Knaben 9:
Mädchen 11:
solche anzahl. befinden sich überhaupt, die Meisten Jahrgänge.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond — sind bis dahin in unserer. Gemeinde keine Vorhanden.
was die Stifftung der Schul. betrifft, so ist dieselbe, so vill mir bewußt, schon bey anlass der Revormation Eingeführt worden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

in unserer Gemeinde, ist bey uns nach keins dergleichen eingeführt worden

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

unsere Gemeinde Hatt kein Eigen Schulhaus

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

darüber finde ich nichts zu beantworten.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

und auch Hier über nichts

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulmeister muß die Schul Stuben in seinem Eigenen Hause haben, weil kein Gemein, nach Schul hauß in unserem dorf vorhanden ist, Folg sam muß muß der Lehrer selbst darfür besorgt sein eine Schul Stuben in seinen Eigenen Kösten — an Zuschaffen, und die selbe in Gutem Stand zu unterhalten, welches mich bey antritt des Diensts Zimlich vill Gekostet hatt:

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] in unseren Ohrt: hat der Schullehrer Gar keine Einkünffte.
von. — Lehen Gefällen. Zehenten. Grund Zinsen. Stifftungen. Gemeindskasen. Ligenden Gründen. Capitalien. oder anderen fonds.
Sonder. seine Gantze Jährliche Belohnung. besteht in Nach volgenden Einkünfften.
Erstlich.
Von der Gemeind Trutticken
an Kernen. 2. Mütt
an Geld. 8 fl.
an Holtz. 2: fuhder.
ferner. von dem armen Gutt der Gantzen Kirch Gemeinne — für die Sommer Schul: an Geld. 5. fl.
fehrner — von dem armen Gütli unserer Gemeinde Trutticken an Geld 3 fl.
daß ist für die Repedier Schulle welches Somers Zeit an jedem Sontage — Zwüschen der Morgen Predig — und der Kinderlehr. zu Mittag — vom Schullehrer in der Schul Stube gehalten wird

Was daß fehrnere Einkomen des Schullehrers anbetrifft wegen den Schul Kinderen, so hat Er Winters Zeit wochentlich von jedem Kind so ihme in die Schulle geschickt wird. 3 xr.
wan aber ein Kind jeden Morgen ein Schit mit sich bringt so hatt Er wochentlich von selbigem nur: 2. xr.
Für den Somer Schullon, hat Er. von jedem kind das in dieselbe geschickt wird, für den gantzen Somer nur 8 xr.
Welches für Sommer, und Winters Zeit; von den Elteren der Schulkinderen bezahlt wird
Mithin aber ist nach anzumerken Das in unserer Gemeinde, ein Vilial ist, und Desnachen der Schullehrer, die vorbemelten Jährlichen Einkünffte von Der Gemeinde, nicht allein nur wegen Der Mühwaltung der Jugend. Empfangt sonder, es ist auch nach darmit verbunden die Mühwaltung des Mesmer diensts für welch Tägliche bemühung, Keine besondere belohnung bezalt wird, als was ins gesamt in dem vorbeschribenen allem — Enthalten ist.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

||[Seite 3] in unseren Ohrt: hat der Schullehrer Gar keine Einkünffte.
von. — Lehen Gefällen. Zehenten. Grund Zinsen. Stifftungen. Gemeindskasen. Ligenden Gründen. Capitalien. oder anderen fonds.
Sonder. seine Gantze Jährliche Belohnung. besteht in Nach volgenden Einkünfften.
Erstlich.
Von der Gemeind Trutticken
an Kernen. 2. Mütt
an Geld. 8 fl.
an Holtz. 2: fuhder.
ferner. von dem armen Gutt der Gantzen Kirch Gemeinne — für die Sommer Schul: an Geld. 5. fl.
fehrner — von dem armen Gütli unserer Gemeinde Trutticken an Geld 3 fl.
daß ist für die Repedier Schulle welches Somers Zeit an jedem Sontage — Zwüschen der Morgen Predig — und der Kinderlehr. zu Mittag — vom Schullehrer in der Schul Stube gehalten wird

Was daß fehrnere Einkomen des Schullehrers anbetrifft wegen den Schul Kinderen, so hat Er Winters Zeit wochentlich von jedem Kind so ihme in die Schulle geschickt wird. 3 xr.
wan aber ein Kind jeden Morgen ein Schit mit sich bringt so hatt Er wochentlich von selbigem nur: 2. xr.
Für den Somer Schullon, hat Er. von jedem kind das in dieselbe geschickt wird, für den gantzen Somer nur 8 xr.
Welches für Sommer, und Winters Zeit; von den Elteren der Schulkinderen bezahlt wird
Mithin aber ist nach anzumerken Das in unserer Gemeinde, ein Vilial ist, und Desnachen der Schullehrer, die vorbemelten Jährlichen Einkünffte von Der Gemeinde, nicht allein nur wegen Der Mühwaltung der Jugend. Empfangt sonder, es ist auch nach darmit verbunden die Mühwaltung des Mesmer diensts für welch Tägliche bemühung, Keine besondere belohnung bezalt wird, als was ins gesamt in dem vorbeschribenen allem — Enthalten ist.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

||[Seite 3] in unseren Ohrt: hat der Schullehrer Gar keine Einkünffte.
von. — Lehen Gefällen. Zehenten. Grund Zinsen. Stifftungen. Gemeindskasen. Ligenden Gründen. Capitalien. oder anderen fonds.
Sonder. seine Gantze Jährliche Belohnung. besteht in Nach volgenden Einkünfften.
Erstlich.
Von der Gemeind Trutticken
an Kernen. 2. Mütt
an Geld. 8 fl.
an Holtz. 2: fuhder.
ferner. von dem armen Gutt der Gantzen Kirch Gemeinne — für die Sommer Schul: an Geld. 5. fl.
fehrner — von dem armen Gütli unserer Gemeinde Trutticken an Geld 3 fl.
daß ist für die Repedier Schulle welches Somers Zeit an jedem Sontage — Zwüschen der Morgen Predig — und der Kinderlehr. zu Mittag — vom Schullehrer in der Schul Stube gehalten wird

Was daß fehrnere Einkomen des Schullehrers anbetrifft wegen den Schul Kinderen, so hat Er Winters Zeit wochentlich von jedem Kind so ihme in die Schulle geschickt wird. 3 xr.
wan aber ein Kind jeden Morgen ein Schit mit sich bringt so hatt Er wochentlich von selbigem nur: 2. xr.
Für den Somer Schullon, hat Er. von jedem kind das in dieselbe geschickt wird, für den gantzen Somer nur 8 xr.
Welches für Sommer, und Winters Zeit; von den Elteren der Schulkinderen bezahlt wird
Mithin aber ist nach anzumerken Das in unserer Gemeinde, ein Vilial ist, und Desnachen der Schullehrer, die vorbemelten Jährlichen Einkünffte von Der Gemeinde, nicht allein nur wegen Der Mühwaltung der Jugend. Empfangt sonder, es ist auch nach darmit verbunden die Mühwaltung des Mesmer diensts für welch Tägliche bemühung, Keine besondere belohnung bezalt wird, als was ins gesamt in dem vorbeschribenen allem — Enthalten ist.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Übrigens — Empfehle Jch Mich und mein Lehramt; Nebst disen Beant wortungen — Jhrem Geneigten Willen und Gutachten.
Verbleibe jndessen Jhro Zu Diensten Bereitwilige SALLOMON RUEFF. SCHULMEISTER
REPUBLICANISCHER GRUSS
TRUTTICKEN
den 20.tn Feber. 1799

Zitierempfehlung: