Oberehrendingen (Transkription Nr. 2285)

Schulort: Oberehrendingen
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1424, zwischen fol. 269-270
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Baden
Distrikt 1799: Baden
Agentschaft 1799: Ehrendingen
Kirchgemeinde 1799: Ehrendingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Baden
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Ehrendingen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

04.03.1799

Fragen über den Zustant der Schulen An jedem Orte

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ober Ehrendingen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine Eigne Gemeinte

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirche Gemeinte Ehrendingen
Agentschaft? Ehrendingen

I.1.d In welchem Distrikt?

Baden

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

82 Häuser ||[Seite 2] diesen Weg hat 7 Häuser ein Viertelstunt
under Ehrendingen hat 31 häuser
Ober Ehrendingen hat 44 Häuser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Diesen weg under und. Ober Ehrendingen

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

54 Kinder komen da her

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

freyenwill 1/4 stunt eine Schule
Lengnau halbstunt eine Schule
schneisingen halbstund eine Schule
Niderweningen halbstunt eine Schule
Baden eine stunt eine Suhle Schule

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

druckt und geschribes

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sommer und Winter von Martini bis den 19 Mertzen im Sommer vom 19 Mertze bis Martini

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 3] Namen büchli Catechismus druckt und geschribne bücher

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der lehrermeister macht denen schriberen eine Vorschrift

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Sechs und eine halbe stund im Sommer Sohn und feyrtag Täglich 2 stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

beyte Gemeinte und Pfarherr

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Frey

III.11.c Wo ist er her?

bürger von Ober Ehrendingen

III.11.d Wie alt?

46 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

hat Familie und 4 Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ein Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

in Ober Ehrendingen ein schuoster

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 4] Nein

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

54 Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

27 Knaben?
27 Madchen?

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

das ist mir unbewust nach der alten schulortnung wie Vorsteht

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

keins

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

von jedem Kind ein batzen von denen kints Aelteren

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

keins

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 5] in seinem Haus Schule haltet

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

kein

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

ich weis Niemant

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

von jedem Kind des Tags ein scheit holtz

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

dises alles Nichts

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 6] Weil die alte Schulortnung die Kinder von 7 bis 12 Jahr Schulgengig sind so were es rathsam das die Kinder bis in das 13 oder 14ten Jahr die Schulbesuchet und den Jüngeren Jahren ein abbruch deten dan die Kinder faset die Lere nicht das wie bey den Ver Nünftigen Jahren

Unterschrift

dem 4 Mertzen 1799
Schullehrer zu ober Ehrendingen

Zitierempfehlung: