Ülikon (Transkription Nr. 302)
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- Ülikon (Niedere Schule, reformiert)
16.02.1799
Beantwortung der vom Bürger Minister der Künsten und Wißenschaften geforderten Fragen:
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Üliken. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist keine eigne Gemeine, es gehört zu der Gemeine Stäfa. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu der Kirchengemeine, und Agentschaft, Stäfa. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Meilen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnnerhalb des Umkreises, einer Viertelstund liegen alle Haüser. Suma: 64. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Üliken, Ort selbst. kommen 21. Kinder. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Zur Schulen bey der Kirche Stäfa. Entfernung 1/2 Stund |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehrt: Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird Sommer und Winter gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schülbücher, sind meistens Waserische, und etwelche Steinmüllerische eingeführt. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 2] Die Vorschriften werden von den Kindern, nach Größe oder Kleine, nachdem eins Schreiben kann bezahlt. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Vormittag wird die Schule von 8 bis 11 Uhr, und Nachmittag von 1 bis 3 Uhr gehalten. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Klaßen sind keine. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Bestellt vom ehmaligen Examminator Konvent, in Zürich durch Exammen. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Tauf und Geschlechtname, Hs. Jakob Dändliker. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Geburthsort, Stäfa. |
III.11.d | Wie alt? |
Alt, 18 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Familie, Mutter, ein Brüder, und eine Schwester. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Schullehrer, hier 2 Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorher 1 1/2 Jahr Schullehrer zu Üriken. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben der Schule noch Privatunterricht. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Diesen Winter besuchen die Schule 30 bis 40 Kinder, nemlich etwa: 16 Knaben, und 24 Mädchen. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Lezten Sommer nie in viel größerer Anzahl. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist dergleichen vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
300 fl. Kapital, und 25 lb. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Es kommen beyde von Vermächtnißen. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Sie sind mit nichts vereiniget. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Wochentlich von einem Kind ein halb Bazen. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Jn mittelmäßigem Zustand. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist ein neben andern Haushaltungen eingebautes Haus |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Das Schulhaus wird von den Schulangehörigen unterhalten |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
||[Seite 3] Schulgeldern, wie oben unterm Tittel 14 bemerkt von jedem Kind, daß die Schule besucht wöchentlich ein halb Bazen. |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
Stiftungen, keine. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Gemeinds kaßen, keine. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Aus dem Kirchen {armmen}gut, das Schulgeld, für Kinder unvermögender Eltern. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Zusammen gelegte Gelder der Hausväter, sind keine. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
liegende Gründe, ein kleines Vierling Reben, und ein kleines Gärtlein. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Capitalien, 12 fl. Zins, von dem obemeldten 300 fl. Capital, Und 25. lb. welches ein Schullehrer, ohne Zins bekommt. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
den 16ten Febr. 1799. |