Marthalen (Transkription Nr. 135)
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- Marthalen (Niedere Schule, reformiert)
18.02.1799
FRAGEN und ANTWORTEN. über den Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
MARTHALEN. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Marktfleken. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine eigne Kirchgemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Allda. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Benken. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Der Fleken ist nahe zusamen gebaut. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Raadhof und Niedermarthalen; jeder Hof enthält 3 Haushaltungen, und sind eine kleine Viertelstunde vom Hauptort entfernt; aus jedem Hof kommen 4. bis 5. Kinder in die Schule. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Marthalen ist der nächste Ort. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Auswendig sprechen. Singen, und in den Nebenstunden Rechnen. Auch werden die Kinder zur Sittlichkeit und Rechtschaffenheit angeführt; und im Ganzen sucht man sie zu guten brauchbaren Menschen u. Christen zubilden. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die grosse Winterschul wird vom Martini bis vast Ende des Merzens gehalten. — die Sommerschul von da weg bis zur Weinlese. vacant zeit bis Martini |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Namenbüchli, der Zürchersche CATECHISMUS, Zeügnuß, der Psalter Davids, die Lobwasserschen Psalmen, das Neüe Testament, das Wasersche Schulbüchli, Gellerts geistliche Oden und Lieder; Passion und Catechismusgesang von Ziegler; Gebättbüchli von Pfarrer Wyß, eins von Pfr. Corrodi. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Anfängern abc. Linien Geübtern Vorschriften, Sprüche aus hl. Schrift So viel möglich auswendig; da wir aber mit allzuviel kleinen Schülern überladen sind, so wird in Ansehung des Rechtschreibens, der Endzwek selten erreicht. Wir haben des nahen schon lange gewünscht daß man uns die Kleinen bis zum Lesen abnehmen, und einen eignen Lehrer dazu be- ||[Seite 2] bestellen möchte; allein wir fanden kein Gehör; denn unsere Gemeine thate für die Jugend so wenig als sie könnte, ob es ihr gleich nicht an Kräften fehlte! |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Wenigstens 6. Stunden. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Ja, in 3. Classen, Zu der ersten zählen wir die gut lesen und schreiben können Zu der 2ten die Anfänger im lesen, und die so gut buchstabieren können; Zu den 3ten Claß die, so erst das abc. lernen, u. im Namenbüchli buchstabieren. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Das Examinator Convent in Zürich. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Es sind unser zwey, Hs. Ulrich — und Hs. Jacob Spalinger. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Beyde von Marthalen. |
III.11.d | Wie alt? |
Ersterer 46. und lezter 39. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ja! Jeder hat 7. Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Ersterer 27. u. lezter 14. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Ersterer daheim, u. lezter 12. Jahr in Zürich |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Ja! |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 96. Mädchen 104. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
30. bis 40. auch mehr, nachdem die Zeit. denn die Eltren brauchen die Kinder zur Güterarbeit. Es hält desnahen, im Sommer, nur ein Schulmeister die Schule, und zwaren eine Woche um die andere! |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] Ja! |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
3300. fl. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Er besteht in Briefen — Hypothecen — u. Obligationen; also aus den Zinsen. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Gar nicht, sonder unsere Vorelteren legten vor ungefähr 40. Jahren Circa 1600. fl. zusamen; es ist also, durch gute Wirthschaft, bis auf fl. 3300. angewachsen. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Es ist eine förmliche Freyschul; Weder die Elteren nach Kinder, geben den Schulmeistern etwas; auch nicht das geringste praesent! Nur muß jedes Kind, im Winter, täglich ein Scheit Holz mit sich bringen, damit die Schulstube geheizt werden kann. Aus dem Schulgut erhält jeder Schulmeister Jährlich 33. fl. Zürich Cours. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Jst vor etwann 4. Jahren ziemlich repariert worden. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Ja, nur eine. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Wir erhalten gar keinen Hauszins, sondern wir müssen für unsere Wohnungen selbsten sorgen! |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Es sind Schulguts Verwalter, von der Gemeind, darzu bestimmt, die das Schulgebaüde in gutem Wesen unterhalten müssen. die Kosten werden aus dem Schulgut bezalt. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 4] An Geld 38. fl. Getreide 6. Müth 2. Vierl. Kernen. 4. Mth. Roggen. ein Saum Wein. 50. Burden Strau. 3. fl. Heügeld, so unter obiger Summa begriffen. welches alles ohne 33. fl. Geld, für den Meßmer, oder Sigristdienst ausbezalt ward. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Zehnten? 5. Mth. Ker. 4. Mth. Roggen. 1. Saum Wein, 50. Burden Strau, 3. fl. Heugelt, als für den Sigristdienst; jedem. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Nichts! |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Jeder Jährlich 2. fl. für Kirchen zusaüberen, Catalagus zuschreiben, u. Kinderlehr halten. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Nichts! |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Aus dem Schulgut jeder 33. fl. Z. v. mit Liechtmäß |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
ANMERKUNGEN. |
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Unterschrift |
Gruß und Achtung! Marthalen den 18ten Febr. 1799 |