Langenthal (Transkription Nr. 636)

Schulort: Langenthal
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 5-7v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Langenthal
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Langenthal
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Langenthal
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Langenthal (Niedere Schule, Mädchenschule, reformiert)

28.02.1799

Jn Folge erhaltenem Befehl, habe ich (der zu End unter schriebene) nachstehende Fragen Beantwortet; in so weit selbige auf die hiesige Schul Gemeinde; und die Darmit Verbundenen Umstände Anwendbar sind.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Langenthal

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Markt-Flecken

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine Eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Langenthal.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Nicht Über eine Viertelstund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Schoren, ein Kleynes Dörfley ||[Seite 2] Ein Viertel Stund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Gegenwärtig 12. Mägdlein.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Rogweil 1 Stund. Arwangen 1 Stund. Büzberg 1/2 Stund. Bleienbach. 1. Stund. Lozweyl 1/2 Stund. Steckholz. 1. Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

A.B.C. Buchstabieren, Läsen, Außwendig Schriben, Rechnen Musick, Ortographie, und Unterricht in der Religion.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter, und Somer: Vormitags von 8. Bis 11. Ur Nachmitags von 12. Bis 3. Ur.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bernerisches A.B.C. Buch Heidelberger Anfängle. psalmen, und Festgesänge, Buch Hübners Historien. Bibel. und Tastament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Anfängeren wird Vorgeschrieben Denen die im Schriben Stärker sind Gedruckte und geschriebene Brief, Rechnungen Aller Art. Scrjpturen vorgelegt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 3] Erste Klaß A.B.C. Kinder. 2.te Klaß Buchstabier Kind. 3.te Leser. 4te solche die Außwendig Lehren und diese lezten Wiederum in 2. Klaßen Nemlich 1tns solche die ihre Sachen Erlehrnet, Oder 2tns noch zu Erlehrnen haben.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Pfarher, mit Zuziehung der Uorgesetzten. Die PRETENDENTEN sind Examiniert worden

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Rösch?

III.11.c Wo ist er her?

Langenthal.

III.11.d Wie alt?

Jahr 61.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Gegenwärtig eine Frau und 3 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jahr 35.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

zu Langenthal. Daß Spängler Handwerck.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

daß gleiche Handwerck?

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 4] Jm Winter von 70. Biß 100. Mägdleyn. im Sommer hat der Mägdlein Schulmeister keine schul?

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfund ist keiner Vorhanden?

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Auf jede Ostern wird unter die Schul Kinder nach Verhältniße ihrer Geschicklichkeit Ausgetheilt Kronen. 28.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Getreide. 1. Mütt Korn: ein Mütt Haber. 1 Halb Mütt Roggen.
An Geld. 29. Kronen 16. Batzen Für die Eh Gemeinden Langenthal: und Schoren,

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Langenthal den 28 Hornung. 1799. Johannes Rösch Mägdlein Schulmeister

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