Zürich (Transkription Nr. 250)

Schulort: Zürich
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 217-219
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Zürich
Agentschaft 1799: Zürich
Kirchgemeinde 1799: Zürich, Grossmünster, Zürich, Fraumünster, Zürich, Predigern, Zürich, St. Peter, Zürich, Heiliggeistkirche, Zürich, Kreuzkirche
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Zürich
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Zürich (Niedere Schule, Armenschule/Waisenhausschule, reformiert)

25.02.1799

BEANTWORTUNG der FRAGEN über den ZUSTAND, der so genannten ARMENSCHULE in Zürich.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Zürich

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Eine Stadt.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu den 4. Kirchengemeinden, Groß- und Frau münster, St. Peter, und Predigern

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum distrikt Zürich.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Hat keinen eigenen Schul bezirk, sondern nimmt je die dürftigsten, gebrechlichsten, versaümtesten Kinder aus dem ganzen Umfang der Stadt auf, ||[Seite 2] welche entweder zu unvermögend sind so wohl den Schullohn und die Accidenzen, als die Schulbücher und Schreibmaterialien zu bezahlen oder eine ganz eigene Sorgfalt und Mühe bedörfen; trifft also mit allen ordtlichen Schul bezirken der Stadt zusammen

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

können wegen der ganz eigenen Natur dieses Jnstituts nicht anders beantwortet werden, als das jenige schon mit bringt, was unter Nummero 2. angemerkt worden ist.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

können wegen der ganz eigenen Natur dieses Jnstituts nicht anders beantwortet werden, als das jenige schon mit bringt, was unter Nummero 2. angemerkt worden ist.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Syllabieren Lesen, Schreiben, etwas Orthographie, Rechnen, Singen Catechismus, Lieder, Gebetter.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 3] im Sommer und Winter ununterbrochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Büls A B C Buch, Catechismus und Zeügniß-buch, das Waserische Schulbüchlin, Neüe Testament mit Osterwalds Erklärungen, das neüe Zürcherische Gesang buch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Winterthurer-Vorschriften von Germann, und Junkers Handbuch der gemeinnützigsten Kenntnisse für Volksschulen zu Vorschriften abgetheilt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittags 3. Stund:
Nachmittag 3. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn 2. Klassen, deren eine aus Buchstabierenden und Syllabierenden, die andere aus Lesenden und Schreibenden besteht.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schullehrer wird von einer aus lauter Stadtbürgeren bestehenden Gesellschafft, ||[Seite 4] welche sich die Gesellschaft zur Beförderung der Häüslichen und Sittlichen Glückseligkeit nennt, wie besoldet, so auch ernennt, und durch einige Mitglider aus gesucht und geprüfft.

III.11.b Wie heißt er?

Jakob Aeppli.

III.11.c Wo ist er her?

von Nossikon dem Kirchspiel Uster.

III.11.d Wie alt?

alt 58. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ohn Verheürathet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

10 1/2 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vorher 21 Jahr Schulmeister in ob bemeldter Gemeind

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

gibt des Tags nach 4 Stund Unterricht, in Burgers Häusern — im Lesen, Schreiben u. Rechnen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Kinder 42.
Knaben 20. und Töchtere
22. Sommer und Winter ununterbrochen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 5] die Schule ist bisher theils von der Casse der oben genannten Gesellschaft, theils durch Particular-Beyträge unterhalten worden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld wird keines verlangt noch bezahlt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

die Schule wird in einer von der Gesellschafft gemietheten Stube gehalten.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

das Einkommen des Schullehrers ist im Ganzen 150. Gulden — und wird aus den oben genannten Quellen geschöpft.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zürich den 25ten. Februar 1799. Schulmeister Jakob Aeppli.

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