Baar (Transkription Nr. 2048)

Schulort: Baar
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 39-40v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Zug
Agentschaft 1799: Baar
Kirchgemeinde 1799: Baar
Ort/Herrschaft 1750: Zug
Kanton 2015: Zug
Gemeinde 2015: Baar
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Baar (Höhere Schule/Lateinschule, katholisch)

15.02.2014

Beantwortung der vom Bgr. Agent Andermatt unterm 10.ten Hornung mir zugestellten Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Baar — Ein Dorff.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eigene Gemeine, Pfarrey.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

im Districkt Zug.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Waldstätten.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Ausser dem Dorffe sind auf eine viertelstunde weit an 3. Orten mehrere Häüser beysamen, als in Bligenstorff, Deinickon, Jhwihl — und in Entfernung von 1/2 Stunde und mehr einzelne Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Eine in Zug, und eine Winterschule in Steinhausen,

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

beyde eine halbe Stunde von hier entfernet.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt (nach der Absicht der Stiftung) Syntax, Humanität, und Rhetorik.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sie dauert jährlich vom 2ten November bis wieder Anfangs September.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eine ||[Seite 2] vollständige Grammatick in Einsidlen aufgelegt. — dann Jnstitutiones ad Eloquentiam Edition. Vindobonae wobey dann die Reden der Classischen Authoren besonders des M. T. Cicero erkläret werden.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Sie dauert wochentlich 4. Tage, und Täglich 4. Stunden

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Mein beneficium wurde immer von den hiesigen Gemeinds-Representanten, und 5. Aeltesten aus den Familien Reidhaar, Zumbach und Ohnsorg besetzet mit der vom Stifter beygesetzten Bedingniss einer Taxe von einem Kronthaler, den jeder neüerwählte Caplan jedem der Collatoren zu entrichten hat.

III.11.b Wie heißt er?

Namen, Geburtsort, Alter etc. habe ich jüngst am 10. Februar beantwortet.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Meine Pflichten neben dem Lehramte sind nach dem Willen und der Absicht des Stifters — dem Seelsorger und übrigen Geistlichen Mitarbeitern alle mögliche Unterstützung in Haltung des Gottesdienstes und in verrichtung der übrigen geistlichen Arbeiten zu leisten.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

a.) ist neü, und b.) wird durch einen Gemeinds-Beamten von dem Zinns besonderer vom ||[Seite 3] Stifter dazu bestimmter Capitalien unterhalten, welche die Gemeine übernohmen, und sicher zu erhalten versprochen hat.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

a.) ist neü, und b.) wird durch einen Gemeinds-Beamten von dem Zinns besonderer vom ||[Seite 3] Stifter dazu bestimmter Capitalien unterhalten, welche die Gemeine übernohmen, und sicher zu erhalten versprochen hat.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Dieses habe ich schon mit den Worten des Stiftbriefs unterm 10. Februar 1799 beantwortet Nemmlich, daß Sie mit Einschlusse der — lauth Stiftbriefs-obligierten Messen 350. gl. erträgt, welche ich von den vom Stifter, und jetz jährlich von der Gemeine mir angewiesenen Capitalien Selbst, und zwar nach zuerst verflossenen zweyen Jahren einziehen muss

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Dieses sind die Fragen, die ich vermöge meines Amtes; in dem ich stehe, zu beantworten habe; Die Übrigen, die zu dem Felde, auf dem ich zu pflanzen und zu begiessen habe, nicht gehören, lasse ich andern hier noch existierenden — besonders dem deütschen Schullehrer über. — Denn dieses ist wohl nicht zu vergessen, daß nebst der deütschen Schule, die hier — so zu sagen — seit undenklichen Zeiten existiert, und wo der Schullehrer bey einem in ruhigern Zeiten ansehnlichen Zusamenflusse von Kindern zugleich mit dem Unterricht in Lesen, Schreiben, noch die ersten principia der lateinischen Sprache lehren musste, noch Zwey andere von einem hiesigen Bürger oder Gemeindsgenossen in der Absicht gestiftet wurden, damit die in jeder Hinsicht schwere Bürde des ersten Schullehrers ||[Seite 4] sowohl, als der übrigen Geistlichen Mitarbeiter erleichtert überall, und besonders bey der Jugend reine Moralität desto stärker eingepräget, ihr Herz mehr veredelt, ihr Verstand besser gebildet, und sie so möchten angeleitet und fähig gemacht werden, einst dem Staate in was immer für einem Berufe als nützliche Bürger Zu dienen. Eine Folge dieser Absicht des Stifters ist es, daß den gemeldten Pfründen die Pflicht aufgelegt wurde, die erstern Classen bis in die Rhetorick zu dociren, wo die Elephen nebst der Sprachkunst, noch zu andern wissenschaftlichen allgemein nützlichen Arbeiten und Uebungen angehalten werden — So daß jeder Schullehrer nebst den Pflichten, die er als Caplan mit den übrigen Geistlichen Mitarbeitern gemein hat, noch seine besondern Pflichten in Ansehung der Jugend hat.

Unterschrift

Bgr. J. Jos. Ant. Schmid Prof. et. Sacerdos Curatus der zweyten Reidhaarischen Pfrund. den 15. februar 1799.

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