Zug (Transkription Nr. 2135)
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- Zug (Niedere Schule, Mädchenschule, katholisch)
13.02.1799
Antwort
Auf die Vorgelegten Fragen Über den Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Von den B. B. Schwestern des Klosters Bey Maria Opferung in Zug, Distrikts Gleichen Namens, im Kanton Waldstätten, welche eine öffentliche Töchtern-Schule halten. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Von den B. B. Schwestern des Klosters Bey Maria Opferung in Zug, Distrikts Gleichen Namens, im Kanton Waldstätten, welche eine öffentliche Töchtern-Schule halten. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Der ordentliche Ort der Schule ist ein dem Kloster nächst Gelegenes, uns zuständiges Gebäude, in einiger Entfernung von der Stadt Zug, zu deren Agentschaft wir Gehören, im Distrikte Zug Kantons Waldstätten. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Die Anzahl der Schülerinen, die aus der Stadt sowohl, als den nähern und fernern zerstreüt um uns Liegenden Häusern unsere Schule besuchen, ist gegenwärtig nur 28. Ehe vor war ihre Anzahl weit Grösser: und zuversichtlich dürfen wir hoffen, daß Sie es wieder werde, wenn der fränkischen Soldaten keine, oder doch wenigere mehr hier Seyn werden. Diese scheüten die Kinder Zurück: und weil wir wegen häufigen Einquatirungen die Schulzimmer räumen müssten, konnten wir den Lehrlingen einen sehr ungeräumigen Platz anweisen. Ueber das mussten die Eltern bei Vervielfältigung der Ausgaben, auch auf zuvervielfältigenden Verdienst Bedacht seyn, und also auch ihre Kinder möglichst dazu Anhalten: konten Sie also auch nicht in die Schule schicken. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Hier lehrt man deütsch lesen und sprechen — Schön und recht Schreiben — Rechnen — Ertheilt Unterricht in der Religion und Sitten lehre — Giebt Anleitung durch Regeln und beyspiele zur Verfertigung kleiner deütschen haushälterischen Aufsätzen — Briefen — Unterricht im Nähen — Stricken — Sticken — Spinnen, und andern Häuslichen weiblichen Verrichtungen. Würden grössere Töchtern Unterricht im Kochen von uns verlangen, würden wir uns willigst dazufinden Lassen. Auch Lehrt man lateinische Charaktern Lesen und Schreiben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden das ganze Jahr fort Gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] Unterrichtbücher für die Schülerinnen sind: A.B.C. Lesebuch — Rechenbuch — St. Urbaner. St. Urbaner Katechism. als Grundlage des Unterrichts in der Religion. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften zum Schreiben — Die St. Urbaner, und eigne Handschriften, weil jene nicht alle haben. Jn der Schule wird jeden Tag einmal geschrieben, und auf den folgenden 8 Tag muß jedes Kind seine Probe-Schrift in die Schule bringen. Alles wird genau durchgesehen — verbessert. u.s.w. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Täglich wird wenigst 5. Stunden Schule gehalten. Die Entfernteren bleiben Bis zum Ende der Nachmittags- Schule gewöhnlich Bey uns. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Schülerinnen Sind nach ihren Fähigkeiten in Klassen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Lehrerinen werden von den Klostervorsteherinnen Bestimmt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Gegenwärtig sind es folgende. |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Gegenwärtig sind es folgende. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfond haben wir keinen. Nach Alter Gewohnheit bezahlte uns alle quartal der Seckelmeister der Stadt Bürgerschaft 7. Gl. 10. ß. Auch musste uns jährlich ||[Seite 3] der Pfleger von St. Wolfgangshaus aus dem der Bürgerschaft der Stadt Zug zugestanden Zehenden 6. Mütt Kernen liefern: diese blieben nun für voriges Jahr nach dem neüen Gange der Dinge aus. Wir rechnen desto zuversichtlicher auf Entschädigung, weil dies der ganze Eintrag für das Schulhalten war. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld zahlt jedes Kind für das ganze Jahr 1. Gl.: Arme werden unentgeltlich unterrichtet. |
IV.15 | Schulhaus. |
Die Schulen werden in Zwey gesonderten Zimmern sonst gewöhnlich gehalten: das eine ist Bestimmt zum Unterricht im Lesen, Schreiben, Rechnen, Religion und Sittenlehre: im Zweyten Giebt man in den andern Häuslichen Gegenständen Unterricht |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Die Schulen werden in Zwey gesonderten Zimmern sonst gewöhnlich gehalten: das eine ist Bestimmt zum Unterricht im Lesen, Schreiben, Rechnen, Religion und Sittenlehre: im Zweyten Giebt man in den andern Häuslichen Gegenständen Unterricht |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Bisher stand unsere Schule unter keiner höhern Aufsicht. Mit Freüden werden wir sehen, wenn sich thätige Kenner würdigen auf sie Rücksicht zu nehmen, und sie zu unterstützen, oder Zweckmässiger, allgemein nützlicher zu ordnen. Dadurch wird sie Ansehen gewinnen, und also auch fruchtbarer werden. Wir alle empfehlen uns allen, die es Gut meinen, und Bieten für das allgemeine Wohl alle unsre Kräften freüdig an. |
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Unterschrift |
Jm Namen des ganzen Konvents |