Egg (Transkription Nr. 570)
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- Egg (Niedere Schule, reformiert)
- Egg (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
19.02.1799
Antwort auf die Fragen über den Zustand der Schule zu EGG.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Egg. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Macht eine eigne Civilgemeine aus. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu der Kirchengemeine und Agentschaft Egg. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Grüningen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen 159. Hauser; und innerhalb der zweyten 45. Häuser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Egg Kinder 56. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Eßlingen, die aber auch zur Pfarrgemeine Egg gehört. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Eine halbe Stund. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Lesen; Schreiben; Orthographie; Rechnen; Singen |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Jm Winter, und im Sommer freywillig. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Das A. B. C. Büchli, Lehrmeister, Zeugnuß, Psalmbuch, Testament, das Wasersche Schulbüchli. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Schulmeister verfertigt sie, und fodert dafür von den Kindern eine kleine Bezahlung. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
6. Stunde. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Ja, in 3 Klaßen, 1. Namen- 2. Buchstabier- 3. Lese bücher {schulen} |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Aus den sich meldenden, wurde nach abgelegtem Examen und eingegebnem Zeügniß von Pfarrer und Stillstand, von dem Examinatorkollegium in Zürich der gewählt, welcher der tüchtigste zu seyn schien. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hs. Jacob Zollinger |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Egg. |
III.11.d | Wie alt? |
29 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Eine Mutter, die Wittwe, und 2 Geschwister. Er selbst ist noch unverheurathet. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
4 Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jn seiner Gemeine, wo er sich neben etwas Landbau, mit Wollenweben abgab. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Privat Unterricht im Schreiben und Rechnen, und provisorisches Mitglied der Municipaltät. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
119 Kinder Knaben 65. Mädchen 54. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
70.-80 Kinder, die meistens noch sehr jung sind, deswegen nachläßig geschikt werden, und also die Bezahlung für den Schulmeister sehr schlecht ist. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Ein Vermächtniß von 50 fl. Cap. und so soll das Schulhaus mit 1 1/2 Juch. Wiesen und Aker bey demselben, und 1. Juchart Holz, das im Anwachs begriffen, ein altes Vermächtniß seyn. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
||[Seite 3] Theils von der Kirche und theils vom Schullohn der Kinder. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ja. Ein jegliches Kind das die alltägliche Winterschule besucht, zahlt am End derselben 5 Bazen und für die Sommerschul, die freywillig, wöchentlich 2 ß. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das Schulhaus hat eine geräumige und in guten Stand sich befindende Schulstube, das Haus selbst aber ist baufällig und unbewohnbar, dafür erhält Schulmeister keinen Hauszins. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Das Schulhaus hat eine geräumige und in guten Stand sich befindende Schulstube, das Haus selbst aber ist baufällig und unbewohnbar, dafür erhält Schulmeister keinen Hauszins. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Einwohner des Schulbezirks. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld 13 fl. 20 ß. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Vom Kirchengut das den Zehnten v. Rellikon bezog. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Obige 5 Bazen von jedem Kind. |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
2 fl. 20 ß. Zins aus obiger Stiftung. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Obiges Geld und Kernen. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Die Nuzung des Lands beym Schulhaus die bey vieler Arbeit wenig abwirft, und zehntbar ist. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
I. ANMERKUNG: Mit obigen Einnahmen stehen folgende Ausgaben in Verbindung |
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Unterschrift |
Den 19. Hornung 1799 Der Schullehrer. |