Witikon (Transkription Nr. 269)

Schulort: Witikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 265-266v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Zürich
Agentschaft 1799: Witikon
Kirchgemeinde 1799: Witikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Zürich
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

Wytikon.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name des Orts, wo die Schule ist, {ist Wytikon; ein Dorf:}

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigene Gemeine, Sie hat eine eigne Kirch, Pfarrer, Agent;

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

gehört zum Distrikte Zürich u. Kanton Zürich.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der Schulgehörigen Häüser, ist 10. Minuten.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu dieser Gemeine Schule gehören keine {andern} Dörfer oder Höfe, in die Schule als Wytikon selbst.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die Entfernung der benachbarten Schulen sind Fällanden, 1. Stund. Ebmatingen 1. Stund. Zummikon 1. Stund. Zollikon 1. Stund. Riesbach 1. St. Hottingen 1. St. Hirslanden 1/2 Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabiert; gelesen; geschrieben; gerechnet u. auswendig gelernt; und gesungen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martini bis Osteren 21.- 22. Wochen. Auch im Sommer wird alle Vormittag 3. Stund Schule gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind diese. Das Namenbüchli {das Bischofszeller Schulbüchlein das Waserische Schulbüchlein} Lehr Mstr. Zeügnuß, Psalmenbuch, neües Gesangbuch, Testament, Zeitungen, Wochenblätter, Sulzers Vorübungen, Osterwalds Betrachungen; auch Schriften aller Arten.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften sind 1. in einfachen Buchstaben 2. zusamengesezten; dann Silben, dann ganze Wörter u. Linien, zulezt ganze Schriften. Sie sind zum Theil von des Schulmeisters, zum Theil von des Pfarrers Hand; und {es} werden von Zeit zu Zeit neue den Kindern vorgelegt und die allzubekannt gewordenen weggenommen. — Der Jnnhalt derselben ist war bisdahin nur moralisch oder religiös: nicht historisch, oder ? zum Gebrauch beym täglichen Handel und Wandel und Verkehr eingerichtet.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Die Schule dauret täglich Vormittag 3. Stund, Nachmittag 2 1/2 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind dermal noch nicht in Klaßen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die vormaligen Examinatoren, nach vorgegangener Prüfung im Antistitium.

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Heinrich Fahrner.

III.11.c Wo ist er her?

Von Wytikon.

III.11.d Wie alt?

44. Jahr u. 11. Monat.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

1. Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schulmeister seit dem 4. Decbr: 1782. 16. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Hirslanden. Die Seidenweberey.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Die Seidenweberey.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

45. besuchen die Alltagsschule.
19. Knaben
20 Töchtern
[Summa] 39.
besuchen die Repetierschule

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

23. Knaben.
22. Töchteren.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

19 Knaben.
18. Töchtern.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

1478. lb. 6. ß. 6. Hlr.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

{Einzig} Aus den Zinsen dieses Kapitals. Von den Elteren der Kinderen, von Gemeind ArmenKirchen u. Schulgut, auch 10. lb. aus einem Schulfond von Zürich Denn Vermächtniße sind seit vielen Jahren keine gemacht worden.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Eingeführtes ist keins. Über Winter ist ein wöchentliches Schulgeld von 1. ß. 3. hlr. eingeführt. Die Sommerschule wird (von den Kindern selbst) nicht bezahlt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus ist neü gebauen Anno 1793.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Besorgung der Baufälligkeit ist liegt der Gemeinde ob.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Von der Winterschule. Von jedem Kind 1. ß. 3. Hlr. Wochentlich. Zugab von dem Schulgut 16. lb.
Von dem Vorsingen; Lohn: 6 lb.
(6. lb. von dem Armengut; u. 6. lb. von dem Kirchengut.) Summa 12. lb.
Für das Lesen an den Festtagen 4. lb. 10. ß. aus dem armengut.
Von der Repedtierschule zuhalten zahlt jedes Kind für ein Jahr 4. ß.
Von der Singschule durch den Winter zahlt jedes 10. ß.
||[Seite 4] Einkommen von der Sommerschule.
Von der Gemeind 8. lb.
Von dem Kirchengut. 2. lb.
Von dem Schulgut 17. lb.
Von dem Armegut. 5. lb.
Von einem Schulfond aus Zürich 10. lb.
An Getreide, Wein, Holz, Zehenten Grundzinsen ist nichts eingenommen worden.
Summa des Einkommens von der Winterschule 117. lb. 6. ß.
Von der Sommerschule 42. lb.
Summa 159. lb. 6. ß.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Von der Winterschule. Von jedem Kind 1. ß. 3. Hlr. Wochentlich. Zugab von dem Schulgut 16. lb.
Von dem Vorsingen; Lohn: 6 lb.
(6. lb. von dem Armengut; u. 6. lb. von dem Kirchengut.) Summa 12. lb.
Für das Lesen an den Festtagen 4. lb. 10. ß. aus dem armengut.
Von der Repedtierschule zuhalten zahlt jedes Kind für ein Jahr 4. ß.
Von der Singschule durch den Winter zahlt jedes 10. ß.
||[Seite 4] Einkommen von der Sommerschule.
Von der Gemeind 8. lb.
Von dem Kirchengut. 2. lb.
Von dem Schulgut 17. lb.
Von dem Armegut. 5. lb.
Von einem Schulfond aus Zürich 10. lb.
An Getreide, Wein, Holz, Zehenten Grundzinsen ist nichts eingenommen worden.
Summa des Einkommens von der Winterschule 117. lb. 6. ß.
Von der Sommerschule 42. lb.
Summa 159. lb. 6. ß.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Von der Winterschule. Von jedem Kind 1. ß. 3. Hlr. Wochentlich. Zugab von dem Schulgut 16. lb.
Von dem Vorsingen; Lohn: 6 lb.
(6. lb. von dem Armengut; u. 6. lb. von dem Kirchengut.) Summa 12. lb.
Für das Lesen an den Festtagen 4. lb. 10. ß. aus dem armengut.
Von der Repedtierschule zuhalten zahlt jedes Kind für ein Jahr 4. ß.
Von der Singschule durch den Winter zahlt jedes 10. ß.
||[Seite 4] Einkommen von der Sommerschule.
Von der Gemeind 8. lb.
Von dem Kirchengut. 2. lb.
Von dem Schulgut 17. lb.
Von dem Armegut. 5. lb.
Von einem Schulfond aus Zürich 10. lb.
An Getreide, Wein, Holz, Zehenten Grundzinsen ist nichts eingenommen worden.
Summa des Einkommens von der Winterschule 117. lb. 6. ß.
Von der Sommerschule 42. lb.
Summa 159. lb. 6. ß.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheint Hs: Heinrich Fahrner Schulmeister der Gemeind Wytikon, des Distrikts Zürich Kanton Zürich Den 22. Hornung 1799.

Zitierempfehlung: