Wallisellen (Transkription Nr. 113)

Schulort: Wallisellen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 9-10v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bassersdorf
Agentschaft 1799: Wallisellen
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Wallisellen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortungen Der Fragen, Über den Zustand Der Schul in Wallißellen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wallißellen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf Besteht aus 33. Häüßern.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ein eigne Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Hat ein eignen agent.

I.1.d In welchem Distrikt?

Districkt Baßerstorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es Liegen alle Häüßer nächst Bey der Schul.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Niederschwerzenbach ein Lähngut dem Stifft Zum Großmünster in Zürich.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

ein Viertel Stund entfernt, Besteht in 3. Häüßern.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Dießmal Keine Schulkinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Districkt Baßerstorf. Rieden 1/2. Viertelstund.
Dietlicken 1/2 Stund.
Baßerstorf ein Stund.
Kloten ein Stund.
Opfiken 1/2. Stund.
Districkt Rägenstorf Seebach 3/4. Stund
Schwammendingen 1/2 Stund.
Dübendorf 3/4. Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Teütsch Leßen, Schreiben, und Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

im Winter 20. Wochen, und im Sommer der Wochen 2. Halbe Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

der Catechißmuß oder Zeügnuß, Psalmbuch, Testament, und daß Waßer SchulBüchli von Bischofzell.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Werden von dem Schulmeister Vorgeschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

des Tags 6. Stund, 3. Stund vormitag, und 3. nachmitag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

sind Zwey, 1. Alltagschüler, 2. Repetierschüler so der alltagschul entlaßen u: alter.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

er ward nach vorhergegangenem Examen, vom Examinator Convent in Zürich erwehlt.

III.11.b Wie heißt er?

Hs Jacob Krebßer.

III.11.c Wo ist er her?

Von Wallißellen.

III.11.d Wie alt?

alt 58. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 10. Kinder, 7. Söhn und 3. Töchter.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ist 14. Jahr Schulmeister.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

er war ein jnndiänen Trucker, welches im Sommer nach seine arbeit ist.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

1. Claß. Winter und Sommer gleich ohngefehr 45. Knaben 25. Mädchen 20. genannt alltagschüler.
Repetierschüler oder 2. Claß so der alltagschul entlaßen — 35. ohngefehr. Knaben 20. Mädchen 15. Solche gehen der wochen nur einmahl in die Schul, im Winter am Samstag nachmitag, und Sommerszeit am Sonntag nachder Kinderlehr. Bis solche Zur Christlichen Communion admitirt sind.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 2] es ist Keiner.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

für jedes Kind der wochen 1/2 Bazen, und für arme 1. ß. welch Letztere vom allmoßenammt in Zürich Bezahlt worden.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

die Gemeind hat ein eigen Schulhauß, wohlgebauen, darauf ein Stuben dem Pfarrer, da Kein Pfarrhauß Hier ist, auch Kan der Schulmeister nicht darinn Wohnen, Weil keine einrichtung darzu.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Kein Haußzinß

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeind Besorgt den unterhalt deßelben, und den nöhtigen Brand.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

all Jährlich.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Zehenden oder Grundzinß nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Schulgeld vonjedem Kind der wochen 1/2 Bazen, für die armen 1. ß. welch Letztere von dem allmoßenamt in Zürich Bezahlt worden, Beträgt für ohngefehr 45. Kinder 45. lb.

IV.16.B.c Stiftungen?

8. lb. aus dem Schulfond in Zürich. 5. lb. aus dem allmoßenamt. in Zürich.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

2. lb. aus der Gemeinds Casen.

IV.16.B.e Kirchengütern?

26. lb. aus dem Kirchengut. 6. lb. aus dem Seckligut.
an Trochnen Früchten 2. Müt Kernen. 1. Müt aus L: obmanamt in Zürich, u. 1. Müt. von Lehen Leüthen von Nider Schwerzenbach
Wein Nichts. Holtz Nichts.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

1/2 Manwerck Wißen, so aber sehr Roh und. nicht vill Betragt.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

auch Habe 10. lb. empfangen während 12. Jahren ein Mahl aus dem Friesischen Legat in Zürich.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: