Wallisellen (Transkription Nr. 113)
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- Wallisellen (Niedere Schule, reformiert)
- Wallisellen (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Beantwortungen Der Fragen, Über den Zustand Der Schul in Wallißellen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Wallißellen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf Besteht aus 33. Häüßern. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
ein eigne Gemeind. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Hat ein eignen agent. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Districkt Baßerstorf. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Es Liegen alle Häüßer nächst Bey der Schul. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Niederschwerzenbach ein Lähngut dem Stifft Zum Großmünster in Zürich. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
ein Viertel Stund entfernt, Besteht in 3. Häüßern. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Dießmal Keine Schulkinder. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Districkt Baßerstorf. Rieden 1/2. Viertelstund. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Teütsch Leßen, Schreiben, und Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
im Winter 20. Wochen, und im Sommer der Wochen 2. Halbe Tag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
der Catechißmuß oder Zeügnuß, Psalmbuch, Testament, und daß Waßer SchulBüchli von Bischofzell. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Werden von dem Schulmeister Vorgeschrieben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
des Tags 6. Stund, 3. Stund vormitag, und 3. nachmitag. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
sind Zwey, 1. Alltagschüler, 2. Repetierschüler so der alltagschul entlaßen u: alter. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
er ward nach vorhergegangenem Examen, vom Examinator Convent in Zürich erwehlt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hs Jacob Krebßer. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Wallißellen. |
III.11.d | Wie alt? |
alt 58. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Hat 10. Kinder, 7. Söhn und 3. Töchter. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
ist 14. Jahr Schulmeister. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
er war ein jnndiänen Trucker, welches im Sommer nach seine arbeit ist. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
1. Claß. Winter und Sommer gleich ohngefehr 45. Knaben 25. Mädchen 20. genannt alltagschüler. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 2] es ist Keiner. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
für jedes Kind der wochen 1/2 Bazen, und für arme 1. ß. welch Letztere vom allmoßenammt in Zürich Bezahlt worden. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
die Gemeind hat ein eigen Schulhauß, wohlgebauen, darauf ein Stuben dem Pfarrer, da Kein Pfarrhauß Hier ist, auch Kan der Schulmeister nicht darinn Wohnen, Weil keine einrichtung darzu. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Kein Haußzinß |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
die Gemeind Besorgt den unterhalt deßelben, und den nöhtigen Brand. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
all Jährlich. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Zehenden oder Grundzinß nichts. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Schulgeld vonjedem Kind der wochen 1/2 Bazen, für die armen 1. ß. welch Letztere von dem allmoßenamt in Zürich Bezahlt worden, Beträgt für ohngefehr 45. Kinder 45. lb. |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
8. lb. aus dem Schulfond in Zürich. 5. lb. aus dem allmoßenamt. in Zürich. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
2. lb. aus der Gemeinds Casen. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
26. lb. aus dem Kirchengut. 6. lb. aus dem Seckligut. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
1/2 Manwerck Wißen, so aber sehr Roh und. nicht vill Betragt. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
auch Habe 10. lb. empfangen während 12. Jahren ein Mahl aus dem Friesischen Legat in Zürich. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |