Ettenhausen (Transkription Nr. 580)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Ettenhausen (Niedere Schule, reformiert)
- Ettenhausen (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Ettenhausen (Niedere Schule, Singschule, Sonntagsschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
BEANTWORTUNG. über den Zustand der Schulen zu Etenhausen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Zu ETENHAUSEN ist eine Schule. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
eine eigne Gemeine |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Der Pfarr u Agentschaft Wezikon. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Uster. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton. Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
a. ETENHAUSEN ein Dorf. 28. Häuser. worin die Schule. Altagschüler. 76. Repetierschüler. 26. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Wezikon von ETENHAUSEN. entfernt. 1/2. Stund. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Lesen, Schreiben, Rechnen, und Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
a. im Winter wird die Schule v Martini bis den letsten März gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind Nammenbüchli, Lehrmeister, Zeügniß, Psalter, Psalmenbuch, u Testamenten. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften vom Schulmeister werden so lange gebraucht, bis sie dieselben ohne besondere {Fehler.} abschreiben können, hernach. läßt man sie gedrukte Schriften, und zu lezt auswendig schreiben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauert täglich 6. Stunden. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Sie wird in fünf Claßen eingetheilt. 1. NAMMENBÜCHLI. 2. LEHRMEISTER. 3. ZEUGNISSBUCH. U. PSALTER. 4. PSALMENBUCH. 5. TESTAMENT. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schulmeister ist durch das Convent von Zürich examiniert auf Zeügniß vom Pfarrer und Stillstand, nach ablegung der Proben, im lesen, schreiben, u Singen, |
III.11.b | Wie heißt er? |
Johannes Jünta. |
III.11.c | Wo ist er her? |
zu ETENHAUSEN. |
III.11.d | Wie alt? |
Anno. 1772. Gebohren. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
EHEWEIB UND 2. KINDER. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
12. Jahr Schullehrer. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jmmer zu ETENHAUSEN ohne andern beruf. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem Lehramte hat er keine andere Verrichtungen als über Sommer in einer Juchart Aker etwas gemüs zupflanzen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
||[Seite 3] Es besuchen im Winter die Schule. von den. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
b. im Sommer weniger. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Keiner, als ein Vermächtniß vor. 60. bis. 70. Jahren von einem Bürger Scheüchzer v Zürich. 200 fl. die im Kirchengut liegen, wovon der Schulmeister den Zinß, Jährlich 10 fl. empfangen |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld von jedem altagschüler im Winter. 20 ß. Summa 42 fl. 20 ß. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
der Schulmeister hält die Schule in seiner eignen Stube worvon er in Zinß bekomt. obengenate Schulgelder, ungefehr aus dem Kirchengut für Sontagsschule 5 fl. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Gelt oben genante 10 fl. wegen Scheüchzerschen Vermächtnißen Kernen. 1. Mütt aus des Kirchen zehnten Holz. 2. Fuder aus dem Gemeinwald. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
ANMERKUNG. |
|
Unterschrift |
ETTENHAUSEN. im März. 1799. |