Wädenswil (Transkription Nr. 119)
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- Wädenswil, 1. Schule (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Wädenswil (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Wädenswil (Niedere Schule, Frühschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Wädenswil (Niedere Schule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Wädenswil, 2. Schule (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
FRAGEN U. BEANTWORTUNGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER BEYDEN SCHULEN in der Dorfwacht Wädenschweil.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ja! es ist ein Fleken. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Ja! es ist eine eigemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu der Gemeine Wädenschweil. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zu dem District Horgen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zu dem Kanton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Zu diesen beyden Schulen gehören folgende Ortschaften. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
||[Seite 2] Am Ort 3/4 Stund, entfernt. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehrt, Syllabieren, Lesen, u. Auswendig im Kl. u. Groß Catechism, wie auch in dem sogenannten Waserbüchli, Gebete Lieder, Psalmen u: Sprüch, so wie auch Lieder in dem neuen christlichen Gesangbuch. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Sie werden Sommer und Winter gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Das sogenannte Namenbüchli, Kl. u. Groß Catechism, Zeugnuß, Testament u. Waserbüchli, wie auch das neue christliche Gesangbuch zum Auswendiglernen. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Erstens die Buchstaben, wenn sie diese können so legt man ihnen verschiedene zusammengesezte Buchstaben vorlegen z. Ex. am, em, dtdtdt, ftft oror. u.s.w. können sie dieselben, so schreibt man ihnen Wörter vor; u. von da an legt man ihnen Vorzedel u. Vorschriften vor. Werden auch geübt im Auswendig schreiben, aus dem bekannten Steinmüllerischen u. Trogemerbüchli, von Christlicher Sittenlehre u. andern Pflichten. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Jm Sommer, Morgens v. 8. bis 11. Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Ja. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 3] Sie sind vom Examenater Convent im Kanton Zürich prüft u. bestellt worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Der erstere heißt Heinrich Leuthold, diesmalen Administrator in der L. Verwaltungskammer Canton Zürich, anstatt seiner ist sein Bruder Johannes Leuthold der Vicarisiat. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Sie sind aus der Dorfwacht Wädenschweil gebürtig. |
III.11.d | Wie alt? |
Der erstere ist 45 Jahr. sein Bruder der izt vicarisiert, 42 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Der erstere ist unverheurathet. sein Bruder aber, der für ihn vicarisiert, ist verheurathet, hat keine Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Der erstere ist 20. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Der erste ist 7 Jahr in der Fremde, gewesen |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Der erstere ist, wie oben gemeldt Administrator in der L. Verwaltungskammer in Zürich, vor ihn aber sein Bruder vicaris. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
138. Knaben. 130. Töchtern. [Summa] 268. Jn die Repetier Schul kommen datto. 23. Knaben. 44 Töchtern. [Summa] 67. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
138. Knaben. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 4] Ja, — sint Anno 1779. Da man mit der bisanhin gewesenen Freyschule, sich nicht mehr behelfen konnte, weil die Anzahl der Kinder, von Jahr zu Jahr zunahm, und durch eine neue Schulordnung alle Nebenschulen aufgehoben wurden, war man genöthiget eine zweyte Schule zu errichten und zur Besoldung der beyden Schulmeister einen Fond zu etablieren, welcher durch jährlich aufgenommen, 2. bis 3. Kirchensteuren, durch viele mehr u: minder beträchtliche Legate und durch einen wöchentlichen bestimmten Schullohn nemlich 1. ß. von kleinern, und 2. ß. von größern Kindern, bis Anno 1793. der Schulfond auf fl. 7000. angewachsen. Sinthero sind nun beyde Schulen vom Schullohn befreyt. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Bey der lezt abgelegten Rechnung bestuhnd selbiger in 7520 fl. 26. ß. 3 Hlr. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Aus dem Jntresse von obiger CapitalSumme, und bestimmten Beyträgen aus dem Steuer und Gemeindgut. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nein! er macht ganz ein eignes Gut aus, außert daß das Steuergut jährlich 50 fl. und das Gemeindgut jährlich 66 fl. als bestimmte Abgaben in denselben entrichten. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
||[Seite 5] Es ist sehr baufällig; Ehemahls hatte der Schulmeister seine Wohnung in demselben, aber bey Errichtung einer zweyten Schule, mußte die Wohnung des Schulmeisters zu einer Schulstube eingerichtet werden, und sinther beyde Schulmeister für eigne Wohnung sorgen, daß der zweyte Schulmeister mit seiner Familie jährlich 54. fl. hauszins bezahlen mußte. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
b & c sind beantwortet. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Bauumkösten wurden bisanhin aus dem Gemeindgut bestritten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Jeder Schullehrer dieser beyden Schulen bezieht jährlich aus besagtem Schulfond ein bestimmtes Salarium von fl. 150. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Jeder Schullehrer dieser beyden Schulen bezieht jährlich aus besagtem Schulfond ein bestimmtes Salarium von fl. 150. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Bemerkung |
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Unterschrift |