Altstätten (Transkription Nr. 1205)

Schulort: Altstätten
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 23-25v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Oberrheintal
Agentschaft 1799: Altstätten
Kirchgemeinde 1799: Altstätten
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Rheintal
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Altstätten
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

FREIHEIT GLEICHHEIT
ANTWORTEN
auf die Fragen über den Zustand der Schulen in der katholischen Kirchengemeinde Altstädten.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Altstädten

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein kleines Städtchen.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Macht mit andern Rhoden eine eigene Gemeinde aus.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Liegt im Distrikt Oberrheinthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Gehörig zum Kanton Säntis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die entferntesten Häuser, die zu diesem Schulbezirk gehören sind eine Viertelstunde entlegen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu dieser Schule gehört
die Stadt zählt Häuser 75.
Vorstadt zählt Häuser 176.
Kirlen zählt Häuser 58.
Unterhaßlen zählt Häuser 4.
Unterliten zählt Häuser 6.
Müllacker zählt Häuser 18.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

||[Seite 2] Diese Gemeinde Altstädten hat noch folgende Schulen.
a. Kornberg ist von der Stadtschule 1/2 Stunde entlegen.
Bommert ist von der Stadtschule 3/4 Stunde entlegen.
Ruppen ist von der Stadtschule 5/4 Stunde entlegen.
Gätziberg ist von der Stadtschule 1 Stunde entlegen.
Hinterforst ist von der Stadtschule 3/2 Stunde entlegen.
Hub ist von der Stadtschule 1 1/2 Stunde entlegen.
Anmerkung. Diese Rhoden haben das Recht auch die Stadtschule zu besuchen.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Gelehrt wird in der obern Schule.
Lesen, Schreiben, Rechnen, und der Religionskatekismus.

Jn der untern Schule.
Buchstabiern und Lesen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die obere Stadtschule wird das ganze Jahr durch gehalten. Die untere nur den Winter durch, (von St. Martins Tag bis auf Ostern)

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind keine eingeführt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 3] Vorschriften giebt der Schulmeister von seiner Hand.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert a. Vormittag zwey Stund
b. Nachmittag zwey Stund.
Fürs Rechnen und Schreiben ist eine eigene Stunde täglich bestimmt.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Außer den Klassen der Buchstabierer, Leser, Schreiber, Rechner, weißt man von keinen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

den bestellte bisher der katholische Gemeindsrath,
1. alljährlich
2. auf Anhalten desselben.

III.11.b Wie heißt er?

der wirkliche heißt Johann Joseph Geißer.

III.11.c Wo ist er her?

ist vom Ort selber.

III.11.d Wie alt?

zählt 45. Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

hat 4. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

versah den Schuldienst 21. Jahr lang.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher studierte er.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

hat nebem dem Lehramt noch den Orgeldienst auf sich, der ihn auch täglich eine Stunde zum Jnstruieren für Musik verpflichtet, und treibt einen kleinen Handel.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder, die überhaupt die Stadtschulen besuchen sind circa 180.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter in der obern Schule Knaben circa 65.
Mägdchen 45.

in der untern Schule Knaben 40.
Mägdchen 30.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer Knaben circa 75.
Mägdchen 55.
Jm Sommer werden die Kinder der untern Schule und aus den Rhoden dem obern Schullehrer überlaßen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?

etwa fl. 2900.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

seine Einkünften floßen aus alten Vermächtnißen und Beyträgen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

ist mit keinem Kirch- noch Armengut verbunden.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 5] Schulgeld ist keines eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist im mitlern Zustand

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

hat zwey Schulstuben im gleichen Gebäude für beede Schulen, davon eine die vordere, die andere die hintere genennt wird; die vordere aber ist zugleich die Wohnstube des Schullehrers.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

der Haußzins fällt also weg.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schulhauß wird von der katholischen Religions kassa unterhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

1. des kleinen oder untern a jährlich fl. 20. und
b. freye Wohnung im Schulhauße.

2. des vordern

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

circa fl. 50.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Fonds an Geld 125.
und ehevor Vermög einer besondern Verabkommniß ||[Seite 6] vom Abt zu St: Gallen jährlichen Gnaden-Wein 6 bis 9 Eimer; der aber bey der jetzmaliger Verwaltungskammer nachgesucht wird.
Dann hat er auch (weil der Schuldienst mit dem Orgel dienst verbunden) als Organist an Accidenzien von Hochzeiten, Begräbnißen und Jahrtägen jährlichen circa fl. 16. zubeziehen.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Jn der katholischen Kirchengemeinde Altstädten werden noch folgende kleine Landschulen bemerket, die man hier nach ihrem wahren Zustande beschreibet.

Unterschrift
Fliesstextantworten
Personal

||[Seite 4] Der untere Schulmeister wird wie dieser alljährlich
a. erwählt oder bestättigt.
b. heißt Caspar Bettenmann
c. ist Orts bürger.
d. sein Alter 43 Jahr
e. hat 6. Kinder
f: Steht schon 12 Jahr am Schuldienst
g. war vorher Feldbauer
h. und treibt es jedesmal nach geendigter Schule.

Zitierempfehlung: