Rafz (Transkription Nr. 171)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Rafz (Niedere Schule, reformiert)
- Rafz (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Rafz (Niedere Schule, Singschule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
19.02.1799
ANTWORTEN.
AUF DIE FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN.
an jedem ort
Von Hans Jacob Graaf, Schulmeister Zu Rafz.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Rafz. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Pfarrdorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine eigene Kirchgemeinde. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Eine eigene Agentschaft. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Jm distrikt — Bülach. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Jm Canton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Heüser des ganzen Hauptdorfs Rafz — stehen jnnert dem Umkreis einer 1/4. Stunde beysamen. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Zur Gemeind und also auch zum Schulbezirk gehören 2. Höfe — Solgen und Langen-Rith. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Jeder dieser beyden Höfe ist eine starke 1/4. Stunde Vom Hauptdorf entfernt. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Die anzahl der Schul-kinder ist dermahl. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
||[Seite 2] Jnnert einer Stunden Wegs liegen folgende |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Es wird {in} der Schule Lesen und Schreiben gelehrt, und wie Vor alters her der Catechismus, und ausgewählte Psalmen, Gebätte und Lieder — auß dem sogenanten Weißen Bett-Büchlein — und dem Ano. 1769. von Bürger-Pfarrer Waser zu Bischoffzell Verferigtes Schul-Büchlein aus wendig gelehrnt. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
VON Martini bis OSTERN wird alle WerkTage Unausgesetzt Schulgehalten — auch ist die ganze Woche kein Urlaub-Tag oder halber Tag — von ostern bis Martini, wird alle Nach Mittage Schul gehalten — Ernd und Herbst ausgenohmen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 3] Schul-Bücher sind folgende |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften nach denen die Schuler Schreiben Lehrnen, Verfertiget der Schulmeister selbst. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauret 3. Stund Vormittag Von 8. bis 11. Uhr. und Nachmittag Von 1. bis 4. Uhr |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in Klassen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Hhr Examinatoren in Zürich. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hans Jacob Graaf, |
III.11.c | Wo ist er her? |
Bürger am ort. |
III.11.d | Wie alt? |
53. Jahre alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Eine Frau u. 3. Söhne. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Seit Ano. 1766. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er ist in der Schule auferzogen, da seyn Vatter auch Schulmeister war. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Nichts als im Sommer die Besorgung seiner wenigen Güter. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Jn allem sind circa. 250. Kinder die noch unterrichtet werden. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm Winter besuchen die Tag Schul. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer gehen meistens nur die kleinen Kinder in die Schule — etwa. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Aus dem Schulfond von Zürich jahrlich. 4. fl. aus dem Friesischen Vermächtnuß von Zürich zu 4. Jahren sind. 5. fl. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Die Gemeinde hat kein Schulfond. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Das Armengut giebt jährlich 12. fl. aus, dar Von den ärmsten Schul-kindern der Schul-lohn ganz oder zum Theil bezahlt wird. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Die Tagschuler bezahlen wochentlich — so lange die Winterschule währt — 2. xr. |
IV.15 | Schulhaus. |
Die Schul ist im Gemeind Haus. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Die Schulstube ist in Mittelmäßigem Zustand. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Jm Gemeind Haus ist die untere Stube allein der Schule gewidmet — die obere für die Versamlungen der Gemeind Bürger. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Für den Mangel einer Wohnung im Schulgebeüde, hat der Schulmeister keinen Hauszeins oder Ersatz, er wohnet in seinem eignen Haus. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Unterhaltung der Schulstube wird aus dem Gemeindgut bezahlt. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Ganze Einkommen an Gelt ist etwa. 80. fl. an Frucht. 4. Müt. 3. Viertel. 1. Vierling Kernen und Roggen. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
||[Seite 7] aus dem Schloß Eglisau. 2. Müt — Kernen grundzinß |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Schul-Geld 80. fl. |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
Nichts. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkung. |
|
Unterschrift |
Die Fragen so an den Schullehrer (oder Schulm.) Gemacht ist, hab ich so gut als es möglich ist, Beantworttet, und Geschrieben Von Hs. Jacob Graaf, Schulmeister Zu Rafz. den. 19.ten Febr. 1799. |