Göschenen (Transkription Nr. 1921)

Schulort: Göschenen
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 146-147v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Ursern
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Wassen
Ort/Herrschaft 1750: Uri
Kanton 2015: Uri
Gemeinde 2015: Göschenen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Göschenen (Niedere Schule, katholisch)

Antworth des Kaplans von Göschenen, auf die Fragen des Ministers der Künsten, und Wissenschaften, über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Göschenen, ein Dörfgen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es war niemals eine Gemeine: sondern es ward immer der Gemeine Wassen beygezählt.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Es gehöret zur oben benenten Wassner Gemeine.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikte Ursern.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Ehemals zum Kanton Uri, izt zum Kanton Waldstätten.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnert des Umkreises der ersten Viertelstunde befinden sich 23 Häuser; innert des Umkreises von 5/4 Stunden befinden sich 5 Häuser; davon die 4 erstern in einem tiefen Thale, das letstere auf einem steilen Berge stehet.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Göschenen, Apfrud, Horwen. davon Göschenen ein par Minuten, Apfrud eine Viertelstunde, Horwen 5/4 Stunde vom Schulhause entfernet ist.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von Göschenen besuchen die Schule 11 Kinder, von Apfrud, und Horwen aber besuchet wegen Abgang der Jugend Niemand die Schule.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] Ursern, Wassen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Die erste ist fern von Göschenen eine Stunde, die letstere 5/4 Stunde.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird den Kindern der Unterricht im Schreiben, und Lesen beygebracht.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Monath Decembre beginnet ihr Anfang, und endet sich mit dem Schlusse der Fasten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Keine.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Lehrer mahlt dem Schulkinde eine nach eignem Dünkel vor.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Zween Stunde.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Wenn es derer mehrere giebt; so werden sie nach dem Range ihrer Kentnissen in Klassen gesezet.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Hier war niemals ein Schulmeister; der Kaplan bekleidete immer dessen Stelle, sowohl in der Kapelle, als auch in der Schule.

III.11.b Wie heißt er?

Georg Meyer ist des Kaplans Name.

III.11.c Wo ist er her?

Von Ursern.

III.11.d Wie alt?

23 Jahre mit 8 Monathen.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit dem Antritt seiner Pfründe, nemlich 7 Wochen.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Etwelche Jahre im väterlichen Hause drey Jahre in Lucern, 2 1/2 in Rom, im Deutschen Ungarischen Kollegium, woher er nach Aufhebung desselben, vor 8 Monathen wieder zu seinem Vater sich zurükegezogen hat.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 3] Nebst dem Lehramte, habe ich alle Pflichten eines Seel-Sorgers auf mir: doch mit Ausname der Verwaltung des Sakraments der Ehe, welche Pflicht auf dem Burger Pfarrer zu Wassen beruhet.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter besuchen die Schule 11 Kinder, darunter sich 5 Knaben, und 6 Mädchen befinden. Jm Sommer aber ruhet die Schule.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Keine.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Das Schulgeld fliesset aus dem Vermögen der Schulkinder; jedes bezahlt für eine Schule 3 Angster.

IV.15 Schulhaus.

Jst keines, das Pfründe-Hauss des Kaplans muss dazu taugen.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist ein altes baufälliges Häussgen.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist einzig das Stübchen des Kaplans zum Gebrauche der Schule übrig.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Pfründe-Vogt, dem die Sorge für die Erhaltung des Pfünd-Hauses übergeben ist.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] Nichts.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus allem Diesem fliessen dem Schullehrer hier keine Einkünften. Ehemals erhielt der Lehrer 10 Gulden aus der Gemeinds-Kasse von Altorf Nun aber, sint dem Göschenen dem Distrikte Ursern beygesezet wurde, So blieben auch die benenten Gulden vom andern Distrikte zurük. Von andern Einkünften für den Schullehrer sind keine Quellen vorhanden.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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