Ossingen (Transkription Nr. 20)
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- Ossingen (Niedere Schule, reformiert)
- Ossingen (Niedere Schule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Ossingen (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Ossingen (Niedere Schule, Sonntagsschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
BEANTWORTUNG DER VORGELEGTEN FRAGEN, ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN IN OSSINGEN VON SCHULMEISTER, CONRAD FISSLER,
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
OSSINGEN IST EIN FLEKEN |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
MACHT EINE eigene Pfarr oder Kirchengemeine aus, und ligt im Distrikt Benken u. CANTON Zürich. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Haüser, Jnnerthalb des Umkreises der nächsten Viertel stunde ligen 6 Haüser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Hausen ein Weiler 1. Vrtlstund entfernt, daher kommen Schulkinder — 7. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Entfernung, Kleinandelfinden, eine kleine Stund. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehrt, Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen, u. Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird das ganze Jahr ununterbrochen gehalten nur in der Erndte 3. Wochen, u. im Herbst 3 Wochen nicht. Auch wird wochentlich ein 1/2 Tag der Repetirschul für diejenigen Kinder gewidmet, die die täglich Schule nicht mehr besuchen, |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Es sind Schul-Lese Bücher. Namenbüchlein, Zeügnuß, Testament, Psalmenbuch nebst Zeitungsblätter, und Schulbriefen, zum Auswendiglernen, der kleine u. große Cathechismus, und das Waserische Schul-Büchlein. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Der Schullehrer, Schreibt den Anfängern die Buchstaben vor, und dann eine ganze Linnie, bis sie ihren eigner Namen richtig schreiben können, dann eine vom Schullehrer eigens geschriebene Vorschrift, z: b: Biblische Sprüche, zum vorlegen. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die erste hälfte der täglichen Schul dauret 3 Stund, und die andere Hälfte 4. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in Klaßen getheilt, nämlich, Ältere und Jüngere. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Denn Schulmeister hat das ehmahlige a. Examinator Convent in Zürich bestellt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Der jezige Heißt Conrad Fißler von Oßingen ist alt. 33 Jahr hat eine Fammile von 4 Kindern ist schon sint 14 Jahren Examinirter Schulmeister, aber bis auf den letzten Herbst nur als Gehülfe bey einem geringen gehalt vom Martine bis zur Ostern an hießiger Schule gestanden. |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
War vorher bey seinen Eltern, und arbeitete auf den Gütern, auch widmete sich zu seinem jezigen berufe. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Hat jezt aber neben seinen Schulgeschäften fast keine zeit, zu andern Verrichtungen |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Es besuchen überhaupt die Schule des Winters 100 Schulkinder, nämlich 45 Knaben, und 55 Mädchen und des Sommers, 20 Knaben, und 15. Mädchen. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] Jst von diesen keines vorhanden, seine Einkünften fließen von Bürgeren, Kirchen, und Gemeingut. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Die Bürger bezahlen vom Kind wochentlich. 2 xr: |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Es ist ein neügebautes Schuhaus. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
befinden sich darinnen 2 Schulstuben, und für den Schullehrer, ein eigens Stübli, mit seiner Fammile zu wohnen, ohnentgeltlich, dafür muß der Schulmeister, in Reinlichen stand {un} terhalten, die Kirchen aber das Gebeüd, |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
befinden sich darinnen 2 Schulstuben, und für den Schullehrer, ein eigens Stübli, mit seiner Fammile zu wohnen, ohnentgeltlich, dafür muß der Schulmeister, in Reinlichen stand {un} terhalten, die Kirchen aber das Gebeüd, |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Schulgeld von denn Bürgeren Circa. 95 fl: aus dem Kirchengut 33 fl: und 5. Eimer Wein, aus der Gemeind Kaßen 16 1/2 fl. auch 2. Fuder Holz aus dem Gemeind Holz. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Schulgeld von denn Bürgeren Circa. 95 fl: |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
aus der Gemeind Kaßen 16 1/2 fl. auch 2. Fuder Holz aus dem Gemeind Holz. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
aus dem Kirchengut 33 fl: und 5. Eimer Wein, |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
NB. Von diesem Schuleinkommen muß der Schullehrer, dem von der Gemeind Erwählten Schulgehülfen jährlich entrichten 27 fl: 2 1/2 Eimer Wein. |
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Unterschrift |