Murten (Transkription Nr. 212)
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- Murten (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)
- Murten (Niedere Schule, Singschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
15.03.1799
BEANTWORTUNG der Fragen Über den Zustand der deutschen Hauptschule in Murten
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Die deutsche Knabenschul in Murten betreffend: |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Murten, eine Stadt. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine eigene Gemeinde. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Eine eigene Kirchen gemeinde u: Agentschafft. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Distrikt Murten. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Kanton Freyburg gehörig. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Zu diesem Schulbezirk gehören nur einige Häuser nahe vor der Stadt gelegen. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Jn diesen gehören auch keine Dörfer, Weiler oder Höfe, weil in jedem zu dieser KirchenGemeinde gehörigen Dorf eine besondere Landschule ist. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Die Entfernung der benachtbarten Schulen zu dieser Kirchen Gemeinde sind: |
I.4.a | Ihre Namen. |
a Montelier 1/4 Stund von der Stadt b Münchenweiler 1/2. Stund von der Stadt. c Burg, und die Oerter die dazu gehören eine Stund von der Stadt. d Salvenacht, 1/2 Stund von der Stadt e Jeuß, 1. Stund von der Stadt f Gallmiz 1. Stund von der Stadt g Ried 1. Stund von der Stadt h Gourlevong 1. Stund von der Stadt. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
[[Seite 2] Jn dieser Schule wird gelehrt: a LESEN, gedruckt und geschriebenes; wie der Grund, so auch was zum Regelmäsigen Lesen gehört. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird Sommer und Winter gleich fort gehalten |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind nur die, welche für die Religion gehören, eingeführt; andere Wissenschafftliche hat bis dahin der Lehrer von den Seinen hergegeben. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschrifften zu Schreiben macht der Lehrer selbsten, weil sonst keine vorhanden. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauert täglich 6. Stund, vormitag drey, und Nachmittag drey. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Knaben sind in Zwey, auch drey Klassen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 3] Den Schullehrer, und Organist zugleich — hat bisher die Stadt Murten, auf so lang als es beyderseitig gefällig, oder sich der Lehrer durch Wohlverhalten und Verdienste seines Postens würdig macht, beruffen und bestellt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er heißt: Carl Gottlieb Wyß. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Aus dem Baden Durlachischen, Amts Lörrach gebürtig. |
III.11.d | Wie alt? |
Alt 50. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat eine Frau von Murten und 2. Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Jst schon von seinem 16.ten Jahr an Schullehrer; und in seinem ehmaligen Vaterland zu eben demselben geprüfft worden — Anjezo bey 20. Jahr lang in Murten deutscher Schullehrer, und Organist. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er ist vorher, von seinem Vaterland weg in die Schweitz nach Langenthal zum privat Schullehrer geruffen worden, und daselbst bey 10. Jahr lang gestanden |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Hat neben dem Lehr Amte keine andere Verrichtungen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schul-Knaben, besuchen überhaupt die Schulstunden bey 32, a 34. an der Zahl. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Sommer und Winter sollen Wöchentl. 2. Stund alle Kinder aus den übrigen Schulen Knaben und Mägdlein zum Sing-Unterricht in diese Schule komen |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Eine dergleichen vorhanden, von welcher Interesse dem Schulmeister jährlich Zwey Kronen abgereicht werden |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Das Capital liegt hinter den Verwaltern der Stadt. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
||[Seite 4] die Einkünfte des Schulmeisters fließen alle von den Stadtgütern; und ist |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Ein zimlicher Theil derselben mit dem KirchenGut vereint, das aber nun durch die Revolution in wie ein Nichts mehr geworden, und also seine daherigen Einkünfte von dort an bis dahin rückständig geblieben |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist so eines eingeführt, daß ein HintersäsKnab, oder der in der Stadt nicht Burger ist, und die Schule besuchen will, dem Schulmeister Monatlich 14. xr. bezahlen soll, welches aber zusamen von sehr geringem Ertrag ist. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das Schulhaus ist alt; ohne Keller und sonderliche Bequemlichkeiten; und hat Die Schulstube darinn, wie zwar das ganze Haus durch die vielen Einquartierungen der Soltaten und andere Beschwehrten sehr gelitten. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Dieses Haus gehört der Stadt, und ist zugleich dem Schulmeister zur Wohnung angewiesen |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Jn Geld, Getreide und Holz. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Von den zerschiedenen Stadt Güter-Verwaltungen. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
verfertigt Murten den 15.ten Merz 1799. |