Boden (Transkription Nr. 22)
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- Boden (Niedere Schule, reformiert)
- Boden (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Beantwortung
der vorgelegten — Fragen, den Zustand der Schullen betreffend.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Boden. heist der Ort, wo die Schulle ist. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Ort, aus 9. Häüseren bestehend. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist keine eigene Gemeind. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Es gehört zu der Gemeind Fischen-Thal. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
zu dem Distrikt. Wald |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
zu dem Kanton Zürich |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnnert dem Umkreiß der ersten Viertel-Stund liegen 29. Häüser — Namen der Orten dieses Umkreises sind — Boden. Stäg. Fisch-Bach. Ros-Wisli. Scheürli. Hinter-Grund. Schmiten-Bach. Hegisau. Borg-Halden. und Breyten-Mat. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Die Schul im Lenzen. und die Schull im Ober-Hof. sind 1/2 Stund. von der Schull im Boden entfernt. beyde zu der Gemeind — Fischen-Thal gehörrig |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Getruktes, und Geschribenes |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Jm Sommer — von Meyen: bis zu End des Herbst-Monats. und im Winter von Martini — bis Orsteren |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Testamenter. Psalmen-Bücher. Zeügnus-Bücher. Lehr Meist: und ein Gebät-Büchli — das Zeller-Büchli genannt. Nach den Haubt-Stüken, der Catechismus-Lehr — Auf die nohtwendigste Gnaden, zu Äüfnung des wahren Christenthums gerichtet. in Zürich getrukt. {Namen-Büchli} |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Nicht vill Liebhaber zum Schreiben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Jm Sommer. 7 1/2 Stund. und im Winer 6 Stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Keine Klassen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 3] Der B: Antistes. und übrige Examenatoren in Zürich. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Caspar Schönenberger. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Jn der Schull im Boden erzogen. |
III.11.d | Wie alt? |
63. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ein Weib, und ein Sohn von 20. Jahren, welcher vor 2. Jahren, von dem B: Antistes und übrigen Examenatoren in Zürich Exameniert — und auch zum Schull-Lehrer in die Schull im Boden erwehlt worden ist und eine Tochter. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
40. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
im Winter 30. Knaben und Mädchen. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
im Sommer. 70. Knaben und Mädchen. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Ein Schul Fond in Zürich. Die Schull im Boden bezieht jährlich daraus 10. lb. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nicht |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Wochentlich von einem Kind 1 ß. 3 Hlr. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Ein Schullhaus — sehr baufällig |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Haus-Vätter im Schull- Bezirk |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Jährlich 9. Viertel Haber. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
Keine |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Jährlich aus dem Kirchen-Gut im Fischen-Thal 15 lb. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Keines. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
||[Seite 4] Ein Stük Wisen — welches Anno 1725. um 367. fl. ist erkaufft worden — 300. fl. wurden von den Herren Scheüchzeree in Zürich daran verehrt — die übrigen 67 fl. aber, müßen von einem jeweilligen Schull Meist: verzinßet werden. Darauf staht 16. ß. Heügelt — der Pfrund Fichen Th: |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Jährlich aus dem Sekeli-Gut im Fichen-Th: 40 lb. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Winters-Zeit wird Wochentlich 1 Tag, die Repitier-Schull für die der kleinen Schul entlaßenen, gehalten welche die vorher gelehrnten Sachen, widerum repitieren müßen. |
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Unterschrift |