Wagenhausen (Transkription Nr. 245)

Schulort: Wagenhausen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 342-342v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Steckborn
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Wagenhausen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Stadt Stein am Rhein)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Wagenhausen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

02.03.1799

Beantwortung Über die den Schulzustand betreffende Fragen von seiten der Gemeind Wagenhaußen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

es ist ein Dorff

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

es ist eine eigne Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

es ist eine eigne Kirchen gemeinde

I.1.d In welchem Distrikt?

gehört zum District Stekborren

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

ist dem Canton Thurgeü zugethan

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle Haüßer des Orths ligen nach beysammen, ausgenohmen — 2 Haüßer welche ohngefehr eine viertelstunde von dem Orth entfernt ligen

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Erstlich
Werden die Kinder im Lesen und Schreiben unterrichtet, Die Schul wird Sommer und Winter gehalten, ausgenohmen — ohngefehr zwey Monath, da solche bey Heü, Ernd und Herbstgeschäfften eingestellt wird — darneben wird von Martiny weg bis wider kommende Faßnacht eine Nachtschul von Abends — Sechs Uhr bis wider Acht Uhr gehalten, worin die Kinder ebenfahls im Lesen und Schreiben, und in der Sing Kunst Unterrichtet werden

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Erstlich Werden die Kinder im Lesen und Schreiben unterrichtet, Die Schul wird Sommer und Winter gehalten, ausgenohmen — ohngefehr zwey Monath, da solche bey Heü, Ernd und Herbstgeschäfften eingestellt wird — darneben wird von Martiny weg bis wider kommende Faßnacht eine Nachtschul von Abends — Sechs Uhr bis wider Acht Uhr gehalten, worin die Kinder ebenfahls im Lesen und Schreiben, und in der Sing Kunst Unterrichtet werden

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Jn der Schul werden die Kinder nach dem sogenanten Zürcher Katechismus gelernt, auch zu beßerer übung des Lesens, das neue Testament, nebst den Psalmen Davids gebraucht

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschriften werden denen Kinderen zu allerforderst zu den anfangs Buchstaben, mit Bleystifft gemacht, und nach diesem bey weiteren fortschritten, mit Sprüchen aus dem Testament und Liederbücheren (ausgezogen) versehen

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul daurt Vormittags von 9 Uhr bis 11 Uhr und Nachmittag von 1 Uhr bis 3 Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in keine weitere Klaßen eingetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schulmeister hat bis hero der Pfarrer nebst vier Kirchenständeren bestellt — und diser heist Hans Georg Huy, aus dem gleichen Orth gebürtig, und seines Alters 45 Jahrt alt, und hat 5 Kinder, und ist allbereith 13 Jahr Schulmeister, und hat nebst disem keine andere Verrichtung als die besorgung seiner Güther

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jn die Schul kommen gewöhnlich bis 32 Knaben und bis 26 Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schul fond ist keiner vorhanden, sondern der Schulmeister wird aus dem Armen guth bezahlt — und seine Besoldung ist alljährlich fl. 60. — und in disem bestehet alles.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

Schulhauß ist keines vorhanden, sondern der Schulmeister hat solche in seinem Hauß, und ohne weiteren Haußzinß

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Dises wird bescheint von Wagenhaußen den 2. ten Mertz 1799 Hans Georg Huy Schulmeister

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