Steckborn (Transkription Nr. 247)
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- Steckborn, 2. Schule (Niedere Schule, reformiert)
FREYHEIT. GLEICHHEIT. BEANTWORTUNG DER FRAGEN. ÜBER DEN ZUSTAND DER ZWEITEN EVANGELISCHEN FREYSCHULE IN STEKBORN.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Stekborn. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist eine Stadt. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine eigne Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu Stekborn. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Ebenfalls zu Stekborn. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zu dem Canton Thurgäü. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Der ganze Schulbezirk hält eine starke Vierthelstunde um Umkreise. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
||[Seite 2] Diese heißen, nebst der Stadt , aus welcher 32 Kinder in diese Schule gehen: Unterdorf, gehen 2 Kinder, Oberdorf, keins, Hinterdorf, 1 Kind, Vorthor, 10 Kinder, Weyer, 5, Wolfkellen, 1 Kind, Feldbach 2 Kinder u. Ziegelhütte, keins. Diese Orter liegen alle ganz nahe, oder innert einer halben, oder ganzen Vierthelstunde um diese Stadt herum. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Diese sind: aufwerts 1/2 Stunde weit, Bernang; gegen Mittag über den Berg, eine Stunde weit, Homburg; hinab am See bis auf 2 Stunden keine reformierte. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
1.stens Das richtige Auswendig-buchstabieren u. sillabieren. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Das ganze Jahr hindurch, ausgenommen was Ferien sind, diese sind: Donstags u. Samstags Nachmittags u. wenigstens 14 Tage im Herbst. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Folgende: |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Z. B. Es sind 50 Kinder in der Schule, so verfertigte ich 60 Vorschriften, unterschiedliche, kanzley, kurrent u. mit lateinischen Buchstaben geschrieben; ich bezeichne sie mit Numero; auf die ungeschriebne Seite schreibe ich den Namen des Kindes, ganz klein an einer Eke; diese theile ich aus, so oft sie sich im Schönschreiben üben. Haben sie nun ausgeschrieben, u. sind die Schriften corrigiert , so nehme ich jedem seine Vorschrift wieder zu meinen Handen u. versorge sie, nebst den Schreibbüchern (denn jedes Kind hat ein von 3 Bogen zusammengestahenes Büchlein) an ein dazu bestimmtes Pläzchen. Und wann die Kinder ihre Vorschriften 14 Tage abgeschrieben haben, so werden sie ||[Seite 4] wieder gewechselt. Der Jnnhalt dieser Vorschriften ist aus Junkers Handbuch Seilers Lesebuch u.a.m. genommen. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Am Morgen von 8 bis 11 Uhr u. Nachmittags von 1 bis 4 Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Ja, in zwey; denn es kommen keine andere Kinder, als die auch schon eine ordentliche Linie schreiben, u. auch ein wenig lesen können. Da habe ich sie gar schiklich in zwey Klaßen theilen können. Die tägliche Schuleintheilung richtung ist auch zu diesem Zweke eingerichtet; u. zwar so, daß die jüngern nur am Vormittage u. die ältern am Nachmittage die Schule besuchen sollten, damit die Kinder wenigstens einen halben Tag ihren Eltern mit Arbeit nüzlich seyn u. der Lehrer seine Schulgeschäfte zu größerm Nuzen der Kinder u. leichter treiben könne. Die Erfahrung beweißts, daß das Kind zum Müßiggang erzogen heißt: wo sie den ganzen Tag in eine Schule sizen müßen wo 50-60 Kinder beysamen sind; denn welchem Lehrer wäre das möglich sie alle zubeschäftigen? u. eine Schule, wo die Kinder nicht immer beschäftigt sind, ist nicht zwekmäßig, da ist keine Ordnung, u. der Lehrer kann mit dem besten Willen nicht ausrichten, was er wünscht. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Bürgerschaft. Wenn ein Schullehrer starb, so wurde der Schuldienst in der Kirche ledig verkündet. Die, welche nun wünsch wünschten, Schullehrer zu werden, mußten sich beym Bürg: Pfarrer u. bey den beyden Bürgermeistern, melden. Dann wurden sie mit Zuzug einiger Ratherren im Pfarrhause examiniert ; darnach ward eine Bürgergemeine versammelt; der Bür: Pfarrer empfahl den Tüchtigsten der Gemeine. Dann ward ein geheimes Stimmenmehr gesammelt, u. der, der am meisten hatte, ward Schullehrer. |
III.11.b | Wie heißt er? |
||[Seite 5] Johannes Labhart. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Steckborn. |
III.11.d | Wie alt? |
25 Jahr; gebohren den 21ten Jann 1774. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ein Kind. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
3 Jahr u 2 Monat. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Zwey Jahre in Stein am Rhein, in der Lehrzeit zu einem Beck; 3 Jahre in Winterthurn in Condition u. 1 1/2 Jahr in St: Gallen. 25 Wochen bey Bürger Helfer Büel, bey Stein, als schon erwählter Schulmeister, um mich, bey diesem wakern Schulmanne, für das Schulwesen noch beßer auszubilden. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Nein, gar keine, als Vorbereitung zu den Lehrstunden? |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
50 bis 60. Jezt sind 32 Knaben u. 21 Mädchen, also 53 Kinder |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
20 bis 30. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Ja, das Evangelische Feststeür-Gut. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
An austehenden Zinsen, Capitalien fl. 6080. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Aus dem Evangelischen Feststeüer-Gut. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nein. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
||[Seite 6] Nein. Es ist eine eigentliche Freyschule. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Die vor 3 Jahren neü eingerichtete Schulstube ist schön, u. hell, Übrigens aber ist das Haus sehr schlecht u. baufällig, was Dach u. Böden anbetrift. Es ist nur eine Schulstube da. Für die Wohnung des Schulmeisters aber, ist ein ungefehr 7. Schuhe breiter Unterschlag angebracht — von hier aus werden durch das Weinen des Kindes, u. anderes unvermeidliches Geräüsch die Schulgeschäfte gestöhrt; so daß ich genöthiget ward, das Kind in ein anderes Haus zu thun. Jn der Schulstube sind für die Kinder keine Tische, sondern Bänke mit Schreibpulten, wo bis hinten immer 4 u 4 hintereinander sizen, u. dem Lehrer alle in's Gesicht sehen. Jn dem Hause sind eigentlich 2 Stuben. Die Obere ist für die Schule bestimmt; die Untere aber für einen Hausmann um einen Zins, den er der Gemeine zinset. Auch sind 3 brafe Keller die ebenfalls der Hausmann inne hat, u. der Schulmeister hat gar keiner; wann ich also Wein habe, so muß ich denselben in ein ander Hause legen. Auch habe ich zwey sehr kleine Kammern, u. eine davon ist ganz unbrauchbar; denn wenn man in der untern Küche Feuer macht, so wird dieselbe entsezlich mit Rauch angefüllt, so daß die Better u. Kleider dadurch ganz dem Verderben unterworfen sind, Dieß Schulhaus war das Zeüghaus — u. es ist es noch, u. könnte dem Lehrer sehr leicht ganz übergeben werden, indem der Zins für das untere Gemach nicht viel beträgt. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Nein. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Stadtgemeine. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 7] An Geld, zwey hundert Gulden u. sonst gar nichts.! Und hat auch nicht einmal einen Garten. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Nichts. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Eben obgenante fl. 200, die ein Theil der Zinse von dem sich jährlich mehrenden Capital sind, welches bey den Communionen von den Evangelischen zusammengelegt wird. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Nichts. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Dieß Feststeürgut. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |