Hombrechtikon (Transkription Nr. 291)
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- Hombrechtikon, 2. Schule (Niedere Schule, reformiert)
- Hombrechtikon (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Hombrechtikon (Niedere Schule, Singschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
15.02.1799
BEANTWORTUNG.
üeber den Zustand der Hauptschule zu Hombrechtikon.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Hombrechtikon. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ja es ist eine eigne Gemeinde. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikte Meilen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Zurich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Alle Väter der ganzen Gemeind haben das Recht ihre Kinder in die Hauptschule zusenden. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Ees sind noch zwey neben Schulen in der Gemeind. |
I.4.a | Ihre Namen. |
Auf Dorf, und zu Üzikon. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Ohngefahr 1/2. Stunde. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Montag 1. Stund Rechnen, hernach Zeitungen u. anders noch belieben, Nachmitag aber Geschriebenes Briefe. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 2] Die Schulen werden Somer und Winter gehalten, vom May bis in Herbst, und vom Marteini bis Aprill. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Namenbüchli, Lehrmeister, Zeügnußen Psalter, Testament, SulzersVorübungen, Seilers Lesebuch, zum Auswendig lehren Felix Wasers Schulbuch. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Kinder schreiben aus des Schulmeisters selbst gemachten Vorschriften. Montag wird mit den fertigern Dictirt Dinstag mit größern Repetierschul.u Mitwochen das Dictierte u. Coriigirt in ein Buch geschrieben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Des Tags Stund 6. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in Klaßen 5. getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Hr. Examinatoren beyden Ständen in Zürich. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Johannes Kunz. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Ein Gemeindgenoß Hombrechtikon. |
III.11.d | Wie alt? |
Gebohren 1747. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat keine Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Gewehlt. 1780. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Ein Weber, hat aber neben der Arbeit auch etliche Kinder gelehret. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Er hat keine andern Verrichtungen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
||[Seite 3] 56. Knaben. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
44. Knaben. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfond ist keinen vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Der Schulmeister hat im Winter vom Marteini bis zum Aprill von einem Kind ß. 24. für alles, im Sommer aber von einem Kind so den ganzen Tag die Schule besucht Wochentl. ß. 2. Hlr. 6. von einem so den halben Tag kommt ß. 1. Hlr. 3. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das Schulhaus ist vor 36. Jahren neu gebauet worden, ist schon Baufällig. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist eine Schulstube, u. eine Wohnstube. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die ganze Gemeind, wann aber etwas soll verbeßert seyn, so wird daßelbe aus dem Kirchengut bezahlt. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld? Aus dem Einsiedler Zehnten Jährlich fl. 6. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Hombrechtikon den 15ten Februar. 1799 |