Teufen (Transkription Nr. 345)

Schulort: Teufen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 110-111v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Andelfingen
Agentschaft 1799: Freienstein
Kirchgemeinde 1799: Rorbas
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Freienstein-Teufen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Jacob Meyer Schulmeister

Fliesstextantworten
Lokal

Hinter und Mätem-Teüffen Thalhaff ist eine Eigene Gemeind ist Von einanderen Entfernt, 1. Viertel Stund Hat ein Eigen Schul und Gemeind-Hauß. gehort in die Kirch gemeind Rohbaß Agentschafft Freyenstein Distrikt. Andelfingen Canton Zürich. Von Benacht barten Schulen Entfet
Rohrbaß 1/2 Stud
Freyenstein 1/2 Stud
Berg 1. Stud

Unterricht

Jn dießer Schul wirt Teüsch Lesen umd Schreiben im Winter wirt die Schul Circa. 18. 19. Wochen gehalten wann das Kinder das Namme. B. ausgelehrt. so wirt ihm der Lehrmeister gegeben dann die Zeügnus weiters daß Psalmen. B: und Testamet wann gut und fertig leßen können, so werden ihm auch andere Bücher gegeben Zeittungen und geschribes Ußwendig Lehrnen auß dem Waßerischen Büchli Historien Es werden ihnen aus Sprüchen der H. Schrift Vorschrifften gemacht — die Schul daurt von Morgens. 8: B: 11. Uhr Mittages. 1. Bis. 4. Uhr

Personal

Jeder Schulmeister von Teüff. ist vom Convent Von Zürich Bestelt worden. Mein Namm ist. Jacob Meyer Auß der gemeind Teüffen — Alt: 30. Jahr. Hat ein Frau und. 2. Kinder. 1. Knab. 1. Tochter ist am Schudienst. 4. Jahr hat sich vorher. 4. Jah in Holland aufgehalten
kan so lang die Schul daurt keine ander geschäffte verrichten
||[Seite 2] Schul-kinder
Es Besuchen überhaub. 41. Kind die Schul
dießen Winter Knaben. 26 Mädchen 15.
Die Sommer Schul wirt alle Wochen. 2 Tag gehalten Besuchen die Schul manchmal. 12. auch. 20. bis. 25.

Oekonomie

Schulhauß Belangend so ist selbiges das. gemeind Hauß, welches die gemeind Beßorgt
der Schulmeister ist zu-Hauß in einem ander Hauß muß der Haußzins selbst zahlen
Einkomen des. Schulmeisters.
1. Mütt Kerne von dem Stift in Zürich 1. Eümer Wein von dem Stift in Zürich
Vor die Winterschul aus dem Brauch lb. 7.
Sommer Schullohn von daselbst lb. 5.
Von der gemeind Teüffen lb. 2. ß. 5.
Verbeßerung lb. 7.
Von Bürger Meiß Teüffen lb. 2.
auß dem Legat-gut lb. 2.
auß dem Brauch lb. 3.
Vor die Nachtschul aus dem Kirchengut lb. 2.
Von jedem Kind im Winter 1. ß 6. Helr.
Sum. 30. lb. 5. ß.
Von dem Ehemalischen Meischen Fund — Schloß Teüffen vor die Armmen etwaß Bezalt vorden.

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