Weinfelden (Transkription Nr. 376)
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- Weinfelden, 3. Schule (Niedere Schule, reformiert)
- Weinfelden, 3. Schule (Niedere Schule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Weinfelden, 3. Schule (Niedere Schule, Frühschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Beantwortung der Fragen, über den Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Der Namme des Orths heißt WEINFELDEN. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Fleken. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
eine eigene Gemeine, District, oder KANTON, zu welchem ich gehöre. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
eine eigene Gemeine, District, oder KANTON, zu welchem ich gehöre. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Der Schulbezirk enfernt sich in dem Umkreiß ungefehr auf eine halb viertelstund, und auf das weiteste 1/4 Stund, außert dem Fleken. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die zunammen außert dem Fleken sind Gonterschofen, Schlipfenberg, Strausberg, Sangen, Berg und Bachtobel. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Die Anzahl der Schul-Kinder, in und außert dem Fleken, ist etwann 80. bis 90. Kinder. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Die entfernten Schulen sind im Umkreiß. |
I.4.a | Ihre Namen. |
Weerschweilen, Bürglen, Rothenhausen, Bußnang, Märstetten und Hugelschofen, Eine halbe Stund, und eine Stunde entlegen. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Jn dieser Schule wird gelehrt; Z:B: von dem Namenbüchli u:s:w: bis und mit Lesen, Schreiben Rechnen und Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden Sommer und Winter gehalten außert Erndszeit 3. und Herbstzeit 5. Wochen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher, sind Nammenbüchli, Frstb: Lehrmeister Zeügnußen, Psalmenb: Testament, Zeitungen, Wasers-Schulbüchli, Psalter etc. zum Auswendiglehrnen |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Es werden den Kindern nuzliche Sprüche u: andere nuzliche Schriftstellen vorgeschrieben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul dauert Morgens von 8. bis 11. Nachmittag von 1. bis 4. Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Nicht in Claßen eingetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 3] Ein Schulmstr hängt ehedemme von E:E: Stillstand, oder Evanglischen Rath ab, und ist in ZÜRICH eingeschrieben. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Mein Namm ist Adam Diethelm, c:v: WEINFELDEN. |
III.11.c | Wo ist er her? |
WEINFELDEN. |
III.11.d | Wie alt? |
Alter, 45. Jahr, 5. Monat. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Eine alte Muter, Frau und 5. Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Sint Liechmeß 1780. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jch in der Schul gebohren und auferzogen worden. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben den Lehrstunden, hatte ich etwas Güter. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Es besuchen so viele Kinder die Schul, wie schon gemeldt, Knaben und Mädchen, a im Winter, b. im Sommer; im Winter hält man für die Knaben Nachtschul, und im Sommer kan man die welche man den Tag hindurch zur Arbeit braucht, in die Früh-Schul schiken. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist ein Schulfond, er nennt sich aber auch Armenfond; dann es werden hausarme, verunglükte, Brand ||[Seite 4] Brandbeschädigte, etc. daraus unterstüzt. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Wie stark, ist mir unbekannt. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
von LEGATEN und Allgemeinem Steüren. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Jst mit keinem Kirchen oder Armen-Gut vereiniget. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Es ist keins. die Eltern geben Wochentlich 3 xr. |
IV.15 | Schulhaus. |
Für deßen Zustand, laßt man mich besorgt seyn, indem es mein Eigenthum ist, Nur eine Stube, und von der Gemeind weder Hauszinß, nach eine andere Entschädigung habe, gar nichts |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Abgeschaften Lehengefällen oder Zehnden. davon Ein Müth Kernen, und 1 1/2 Eimer Wein. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Aus oben benantem Schul und Steürfond 16 fl. Geld |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
Aus der Gemeinds-Kaßen für 2 Eimer Wein, das Geld, laut Rechnung. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
||[Seite 5] a. Weil nun der Zustand, oder der Unterhalt eines Hauses sehr Kostspielig ist, und deßwegen ich und meine selgen Vorfahren großen Nachtheil erlitten haben; wo hingegen die andern die der gleiche Beruf haben, nicht nur Hauszinßfrey, sonder nach Hauszins beziehen können, und das Einkommen auch noch stärker als das meinige. |
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Unterschrift |