Hütten (Transkription Nr. 44)
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- Hütten (Niedere Schule, reformiert)
- Hütten (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
ZUSTAND D: SCHULE IN HÜTTEN.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Hütten. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ein Dörfchen. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Ja. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zu dem Distrikt HORGEN. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zu dem Canton ZÜRICH. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Entfernung derselben ist bis auf eine Stunde im Umkreis. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
DÖRFCHEN Hütten, wo die Schule ist. Anzahl der Kinder. 23. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
||[Seite 2] Es ist nicht mehr als eine Schule in dieser Gemeine. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, Wörter in Silben theilen, drukts u. geschriebenes lesen, u. auch Schreiben |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Selbige werden im Sommer u. Winter gehalten; des Sommers 2. des Winters 4.-5. Stund. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Namenbüchli, klein u. große Catchismi, Zeügnuß, Wasers Schulbüchlein, Testamennt |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Der Lehrer hat bis dato die Vorschriften eingerichtet, wie er glaubte das meiste bey der Jugend zubewircken. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Sommersz: 2. und des Winters 4-5. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Ja, in 3. Claßen: Die erste zum Buchstaben kennen: Die 2.te zum Buchstabieren u. Silbieren: Die 3.te zum Lesen des Vormitags, Nachmitag aber zum Schreiben und Auswendig lernen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Es hat ein Examinator Convent in Zürich Denselben bestimmt; aus einem Vorschlag den der Pfarer u. Vorgesezte der Gemein gemachet haben. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hs: Heinrich Lattmann. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Aus dem Dörfchen der Gemeine |
III.11.d | Wie alt? |
29. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ja. Er hat 3. Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
4. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Weilen sein Vater auch Schllehrer gewesen so waren seine Geschäfte meistens in d. Schul. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Keine; als etwa Sommerszeit etwelche Erdengewächse für seine Haushaltung anzupflanzen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 3] Jm Durchschnitt täglich 40-50. Kinder, |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 30. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 20. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Nein. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ja, aber nur für den Winter. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Deßen Zustand, ist ein wenig baufellig |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Gemeine; oder die Verwalter derselben. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 4] 55. fl. 20. ß. Hierbey muß ich bemerken daß in der Gemeine Vorsinger, Sigrist und Schuldienst mit einander verbunden ist. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Aus dem Kirchen Gut 48. fl. 20. ß. Aus dem Schulfond in Zürich 6. fl. und alle 5. Jahr 5. fl. aus einem Frießischen FOND in Zürich. den der HOCHWÜRDIGE BÜRGER Antistes HESS besorgte. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Nichts. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
7. fl. von Zürich. Gemeind Stift ist keines |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Nichts. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
48. fl. 20. ß. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Nichts. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
ein 1/4. Juchert Land. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Nichts. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |