Niedersommeri (Transkription Nr. 56)

Schulort: Niedersommeri
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 74-75v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Arbon
Agentschaft 1799: Niedersommeri
Kirchgemeinde 1799: Niedersommeri, Niedersommeri
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Fürstabts von St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Sommeri
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Niedersommeri (Niedere Schule, katholisch)

14.02.1799

Antwort. über den Zustand der Schule an diesem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Niedersommery

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu Kirchengemeine, und Agentschaft Niedersommery

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikte, Arbon

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Thurgäu.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Dieses Ort ist im Umkreiß ein halbe viertel Stunde, seind darin 46 Häußer.
Entfernt bey einer viertel Stunde liegen 17 Häußer
bey einer geringen Stunde, liegt 1. Hauß.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zum Schul bezirke gehörigen Dörfer sind, Niedersommery, Hefenhofen, Mooß.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die erste Entfernung vom Schulorte ist eine viertel stunde die 2. te eine geringe stunde

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Kinder so in die Schule komen sind 25. Schulfähige sind 31.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbarte Schulen seind eine Stunde Entfernt, die nicht unser Religion sind.

I.4.a Ihre Namen.

Amerschwil eine halbe stunde,
Keßwyl eine Stunde.
Kümmerts Hußen eine Stunde.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Amerschwil liegt gegen Mittag.
Kümmerts Hußen gegen Abend
Keßwyl gegen Mitternacht.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schul wird der kleine und der große Katechismus gelehrt. die Biblischen Geschichten.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird im Winter gehalten von Martini bis Geörgen Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind, der kleine und große Katechismus. Das Volks blatt

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften sind, von den kleinen und großen Aufsätzen, von den kleinen Aufsätzen sind 37. von den großen 14. Sie werden zusamen in ein Buch eingeschrieben, zur Belehrung der Kinder.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert Vormitag von halb 9 Uhr, bis 11 Uhr, Von halb 9 Uhr bis halb 10 Uhr, Thun die Schreiber schreiben, die Kleinen aber das Geschriebene lernen. Von halb 10 Uhr, bis 10 Uhr lernen die Schreiber das Geschriebene, da indessen die Kleinen das Gelernte aufsagen.
Von 10. bis halb 11 Uhr, sagen die Schreiber das Gelernte auf, unter welcher Zeit die Kleinen ihre Aufgaben lernen:
||[Seite 2] Von halber 11 Uhr, bis 11 Uhr lernen die Schreiber etwas aus ihren Aufsätzen auswendig.
Nachmitag dauert die Schule von 1. bis 4. Uhr.
Von 1. bis 2 Uhr wird geschrieben, da die Kleinen das Getruckte lernen, und um halb 2 Uhr aufsagen bis 2. Uhr.
Von 2. bis 3 Uhr lernen die Schreiber das Getruckte, im Katechismus und Biblischen Geschichten, abwechseld.
Von 3. bis halb 4 Uhr sagen die Schreiber auf, und wenden die übrige Zeit mit auswendig lernen, den Katechismus oder die Biblische Geschichten. Von halb 4 Uhr, bis 4 Uhr sagen die Kleinen auf.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sie sind eingetheilt, zum lesen, und Schreiben, auch Rechnen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bißher hat mich das Hochfürstliche Officium bestellt.

III.11.b Wie heißt er?

Johann Mauriz Hungerbühler.

III.11.c Wo ist er her?

Von Niedersommery.

III.11.d Wie alt?

Albereit 30 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ledigen Standes.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

3 ½ Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Niedersommery. der Beruf war Feldarbeit, und Webender Beruf war Feldarbeit, und Weben

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte, habe ich die nemliche Verrichtungen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder. Besuchen überhaubt die Schule, 20. bis 25.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter Knaben. 13.
Mädchen. 12.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

keine.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Dergleichen ist vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?

800 fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die Einkünften fließen vom Bruderschaft Pfleger.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Vereinigt mir dem Kirchengut

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld 40 fl.

IV.15 Schulhaus.

Keines. Die Schul ist in meinem eigenen Haus.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Keines. Die Schul ist in meinem eigenen Haus.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Jch erhalte für die Schulwohnung kein Hauszins.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Jch mus für die Schulwohnung selbst sorgen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 40 fl. Getreide, nichts Wein, nichts, Holz, nichts.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus dem Kapital.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Schulgeldern, keins.

IV.16.B.c Stiftungen?

Die Stiftung.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Gemeindskassen, nichts.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

zusammen gelegten Geldern, nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

liegenden Gründen, nichts.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Das Kapital, so vereinigt mit dem Kirchengut.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

||[Seite 3] Niedersommery den 14 ten February 1799: Johann Mauriz Hungerbühler

Zitierempfehlung: