Wilen (Transkription Nr. 68)
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- Wilen (Niedere Schule, reformiert)
Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Weilen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ist ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
ist keine eigne gemeinde; gehört zur gemeinde Egnach. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zur Kirchen-gemeine Egnach: (Zur Agentschafft des alt Ammann Benedikts Sagers auf dem Winzelen-Berg.) |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum distrikte Arbon. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Kanton Thurgau. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
die Anzahl der Haüser kann nicht genau bestimmt Werden; Jeder Hauß vatter hatte bis dahin das Recht, seine kinder in eine Jhm beliebige Schule zu schiken; viele schikten die kinder öfters in eine entferntere Schule in der Gemeinde, oder auch in eine nähere außer der gemeinde: wann einmal die Schul-Pläze für immer ||[Seite 2] vestgesezt sind, und die Eltern angehalten Werden, Jhre kinder in die Jhrem Bezirke angewiesene Schule zu schiken, so kann denn auch die Anzahl der dazu gehörigen Haüser genau angegeben Werden. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
kann aus dem Grundt, der bey A: 2. angeführt ist, auch nicht genau bestimmt Werden: es besuchen dißmal die Schule |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Amrischweil. ein starke Stunde entfernt. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 3] buchstabieren, Lesen, u: schreiben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Von Martini bis Jacobi, in der Heü Ernde. 1. 2. bis 3. Wochen ein gestelt. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Das Nammen-Büchli, der Lehrmeister, das Zeügnuß-Buch, das Alt u: Neüe Testament. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Zu erst Werden ihnen einzelen Buchstaben des kleinen a b c, dann einsilbige Wörter deßelben vorgeschrieben: wenn sie nun das ordentlich können, so wird zum großen A.B.C. auf eben die Weise fort geschrietten. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
6. Stunden. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Nein. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
die Aus schüße der gemeinde in gegenwart des Pfarrers nach vorhergegangener Prüfung. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hans Conrad Straub. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Egnach. |
III.11.d | Wie alt? |
57. Jahre. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
||[Seite 4] ja. 3. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
35 Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Nirgends wo. er War ein Weber. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Ja. hat einen gütter-gewerb. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
43. kinder: Knaben. 19. Mädchen. 24. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
10. kinder. 4. Knaben. u: Mädchen. 6. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
ist keiner vorhanden. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Aus dem Armen-Gute wird der Schul-Lohn für Arme kinder bezahlt. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Wöchentlich für ein kind. 3. xr. |
IV.15 | Schulhaus. |
der Schulmeister hält in seinem Eigenen Hause die Schule, und erhält darfür gar nichts von der gemeinde, muß auch in seinen eigenen Kösten das Zimmer feüren laßen. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
der Schulmeister hält in seinem Eigenen Hause die Schule, und erhält darfür gar nichts von der gemeinde, muß auch in seinen eigenen Kösten das Zimmer feüren laßen. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
hat kein bestimtes Ein Komen. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |