Nidau (Transkription Nr. 762)

Schulort: Nidau
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 143-144v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Büren
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Nidau
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Nidau
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Nidau, Obere Schule (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)

25.02.1799

Bericht über die Obre Schule zu Nidau.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Nidau.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Städtchen,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

welches eine eigne Gemeine ausmacht,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

das Hauptort der Kirchgemeine ist,

I.1.d In welchem Distrikt?

und zum Distrikt Büren

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

im Canton Bern gehört.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der Schulbezirk ist auf die Häüser der Stadt eingeschränkt, deren 66 sind,

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

und gehören also weder Dörfer noch Höfe etc. dazu.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a. in der Stadt selbst:
α. die untre Schule
β. die Lehr für kleine Kinder.
b. in der Kirchgemeine.
α. zu Jpsach entfernt 1/4tel Stunde.
β. zu Port entfernt 1/4tel Stunde.
γ. zu Bellmont entfernt 1/4tel Stunde.
c. in den nächstumliegenden Kirchgemeinen.
α. zu Sutz u. Lattrigen 3/4 Stunden.
β. zu Mörigen, Kirchg. Täüffelen, 1 Stunde.
γ. zu Hermrigen Kirchg. Täüffelen, 3/4 Stunde.
δ. zu Bühl, Kirchg. Walperswyl, 1 Stunde.
ε. zu Madretsch, Kirchg. Medt, 1/4 Stunde.
ζ. zu Medt selbst, 1/2 Stunde
η. zu Godtstadt 1 Stunde
ι. zu Merzligen, Kirchg. Bürgeln. 3/4 Stunde.
κ. zu Jens, Kirchg. Bürgeln. 1 Stunde.
λ. zu Brügg, Kirchg. Bürgeln. 1 Stunde
μ. zu Bürgeln selbst 1 Stunde.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

a. in der Stadt selbst:
α. die untre Schule
β. die Lehr für kleine Kinder.
b. in der Kirchgemeine.
α. zu Jpsach entfernt 1/4tel Stunde.
β. zu Port entfernt 1/4tel Stunde.
γ. zu Bellmont entfernt 1/4tel Stunde.
c. in den nächstumliegenden Kirchgemeinen.
α. zu Sutz u. Lattrigen 3/4 Stunden.
β. zu Mörigen, Kirchg. Täüffelen, 1 Stunde.
γ. zu Hermrigen Kirchg. Täüffelen, 3/4 Stunde.
δ. zu Bühl, Kirchg. Walperswyl, 1 Stunde.
ε. zu Madretsch, Kirchg. Medt, 1/4 Stunde.
ζ. zu Medt selbst 1/2 Stunde
η. zu Godtstadt 1 Stunde
ι. zu Merzligen, Kirchg. Bürgeln. 3/4 Stunde.
κ. zu Jens, Kirchg. Bürgeln. 1 Stunde.
λ. zu Brügg, Kirchg. Bürgeln. 1 Stunde
μ. zu Bürgeln selbst 1 Stunde.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Schule wird gelehrt: a) die lateinische Sprache, denjenigen, die sie lernen wollen b) Kalligraphie, c) Orthographie; d) Briefstyl, u. e) andre Aufsäze; f) Arithmetik g) Geographie, h) vatterländische Geschichte; i) Gesang; k) Religion.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule dauert Sommer und Winter gleich fort.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind die gewöhnlichen: der Bielerkatechismus; die auch zu Bern gebräüchliche lateinische Grammatik, u. Schellers lat. Wörterbuch. (Vide Anmerk. 1.)

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften macht der Lehrer selbst, aus angenehmen u. nüzlichen Kirchenschriften.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Lehrstunden sind also festgesezt: Alle Tage der Woche Vormittags drey Stunden, im Sommer von 7-10, im Winter von 8-11 Uhr; Montag, Dienstag, Donstag u. Freytag Nachmittags 2 Stunden; Mitwoch u. Samstag eine Singstunde

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder können nach Belieben des Lehrers in mehrere Claßen abgetheilt werden; gegenwärtig sind deren nur zwey.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.

Schullehrer, trägt den Namen Provisor.

III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Jst bisher von dem vormaligen Rath der Stadt durchs Stimenmehr erwählt worden

III.11.b Wie heißt er?

der jezt noch an wesende Lehrer heißt Jakob Rudolf Bachmann,

III.11.c Wo ist er her?

gebürtig von Bern.

III.11.d Wie alt?

alt 26 Jahre;

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist verheyrathet u. hat eine Magd; aber keine Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

verwaltet sein Amt seit dem 6t Jener 1798.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

war vorher Vicar zu Täüffelen, ist also ein Religionsdiener; u. ist daher von der Bernerschen Verwaltungskammer den 11.tn dies Monats zum Pfarrer nach Dießbach bey Büren ernennt worden.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Außer dem Unterricht in der Schule hat er noch die Vorbereitungspredigten vor jedem Comunionstag zu halten, u. an der Auffarth bey der öffentlichen Beschenkung der Kinder eine Oration.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Anzahl der Schüler beläüft sich gegenwärtig auf 19 Knaben. Mädchen hat er keine zum Unterricht, als nur in den 2 Religionsstunden, die er wöchentlich zu geben hat

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Schulfond ist keiner vorhanden; sondern alles Einkomen des Provisors fließt aus dem Stadtspithal- und Gemeingut.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld. bezahlen nur die, welche nicht Burger von Nidau sind, u. zwar a. in der untern Claße monatlich 12 1/2 Bazen. b. in der obern Claße monatlich 15 Bazen.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

das Haus des Provisors ist in gutem Stande. à Pleinpied ist die geräümige warme Schulstube. Übrigens sind 2 Etages; im erstern sind 2 Zimer, u. eine große Küche; im 2.tn 2 Zimer u. 2 Kamern; denne ein schöner Estrich, und auch ein geräümiger Keller.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

für dies Gebäüde sorget die Stadt.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. An Geld; fronfästlich zu beziehen — per Jahr 132. kr. An den Schul Examen jedesmal 1 kr. — also 2 kr. Summa 134. kr.
b. An Getreid. (auch fronfästlich zu beziehen) jährlich
α Wäzien — 3 Mütt.
β. Roggen — 1 Mütt.
γ. Haber — 6 Mütt.
c. An Wein. Jährlich 4 Säüme, gleich nach der Verjäsung.
d. An Holz. 400 Wedeln. Klafter Holz ist unbestimmt; bey 2 Klafter, ist bey weitem nicht hinlänglich.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Aus abgeschaften Zehnten, die die Stadt besaß, kömmt das Getreide, vide supra b. — wird jezt im lauffenden Preise mit Geld bezahlt.

IV.16.B.b Schulgeldern?

vide IV, 14.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

aus der Gemeinkaße das Geld. vid: A,a.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

α. der Wein (A,c) aus den dem Spithal der Stadt gehörigen Reben.
β. ein kleines Gärtlein hinterm Haus.
γ. ein Pflanzplaz vor dem obern Thor.
δ. ein burgerlicher Haustheil auf der Weid.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 4] Anmerkung I. Die Stadt hat in dieser obern Schule zum Gebrauch für die Knaben eine kleine Bibliothek angelegt; es befinden sich darin Bibeln; Psalmenbücher; Gellerts Lieder in Musik; Schmidlin Gesangbuch; Lavatters christliche Lieder in Musik; Musikalische Ergözungen; Prenningers biblische Beyspiele von Tugend u. Laster, Christliche Tugendlehre; Sulzers Vorübungen zur Erwekung der Aufmerksamkeit etc.; Pfennings Geographie; kurze Geschichte der Schweiz; Merkwürdigkeiten der Schweiz besonders des Cantons Bern; Erste Anfangsgründe der Rechenkunst u. Geometrie von jedem dieser Werke sind mehrere Exemplare vorhanden
Anmerkung II. Der neügewählte Provisor ist Carl David Dik, von Bern; D.G.W. bisheriger Helfer zu Biel.

Unterschrift

Nidau. den 25.ten February 1799.
J. R. Bachmann. V.D.M.

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