Maltbach (Transkription Nr. 903)

Schulort: Maltbach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 439-440v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Tobel
Agentschaft 1799: Zezikon
Kirchgemeinde 1799: Affeltrangen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Stadt Luzern)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Affeltrangen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Maltbach (Niedere Schule, reformiert)

Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Maltbach

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Nein Zu der Gemeine Zezicken, nebst anderen Ortschaften.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Afeltrangen Zezicken

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Districkt Tobel.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Thurgaüw

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu allen seiten 1/4 Stund

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Eütenberg, Waarenberg, Schlatt, u: Kaltenbru {nnen}

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Zezickon, Afeltrangen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Zezicken von Maltbach 1/2. Stund, Afeltrangen von Maltbach 3/4. Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, u Singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

ja 15. Wochen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchlein, Christlicher Catechismus, Zeügnußbuch, Testament, etwann auch Zeitungen

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die vorschriften enthalten bald, ein Spruch der Hl: Schrift, etwann auch Psalmen, u: Geistliche Lieder.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormitag 3. Stund, u: Nachmitag 3. Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

ja — namlich in 4. Klaßen, Fähigkeiten bestimmt die Klaß, darrin sie gehören.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Gemeine des Orts, u: der Pfarrer. Nach abgelegtem EXAMEN.

III.11.b Wie heißt er?

Adam Oppikofer

III.11.c Wo ist er her?

von Oberoppiken

III.11.d Wie alt?

25. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Vater, u: Muter

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

2. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er arbeitete auf den Güteren

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

18. bis 26.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

etwann 13. bis 17. etwann 5. bis 9.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

wird keine gehalten

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Theils vergaabungen, Theils von den Hausväteren zusamen gelegt, in allem fl. 400.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

keines

IV.15 Schulhaus.

Jst keins; die Schul ist in einer Wohnstube, ohne entgelt, oder besonderen Haus Zins.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Wochentlich fl. 2.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] ANMERKUNGEN.
Die Gemeine Maltbach hat eine eigene Schul begehrt aus folgenden gründen: 1. Weil im Haubtort Afeltrangen kein eigenes Schulhaus ist, sonder die Kinder in einer gewöhnlichen Wohnstub unterrichtet werden müßen, so wäre kein Plaz mehr für die Kinder zu Maltbach übrig gebliben.
2. Wäre noch Plaz übrig gewäsen, so wäre die anzahl aller Schul-Kinder allzugroß geworden, so das ein Schulmeister selbst beym besten Fleis nicht allen Kinderen genugsamen unterricht häte geben, und auf alle gehörige aufsicht halten können.
3. Weil die Kinder von Maltbach gen Afeltrangen sehr weit , und Winters-Zeit meist einen gefährlichen Weg haben, und daher gefahren, und Unglück ausgesezt sind.
4. Weil arme Aelteren an die Kleidung ihrer Li: Kinderen weniger verwenden müßen, wen sie ihre Kinder im Dorfe können schulen laßen, als wen sie selbige in die weite schicken müßen. Diß macht armen Elteren die bezahlung des schul-Lohns leichter, und möglicher.
5. Weil aus erwähnten gründen weit mehrere Kinder, und diese frühzeitiger unterrichtet werden, als wen die Kinder weit in die Schule haben.

Unterschrift

Adam Oppikofer von Oberoppiken, der Pfr: Busnang dißmahl Schulmeister in Maltbach

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