Bargen (Transkription Nr. 1000)

Schulort: Bargen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 118-119v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Rayet
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Merishausen
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Bargen
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

16.02.1799

Beantwortung, derjenigen Fragen, Welche den 15ten February 1799: An mich Leonhart Geügel, Schulmeister von Bargen, gekommen sein.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Namen, meines Schulorths, Heißt Bargen, und ist ein kleines Dörfflein zu welchem noch ein Hoff, Ober-Bargen gezehlt wird, und ist zur Kirchen Meris-hausen,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

zum Distrikt Räyet, und zum Canton Schaffhausen angehörig.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der zu meinem Schulbezirk gehörige Hoff, ist 1/2 Stund von Bargen entfernt, Hat drey Häüßer, und dermahlen zwey Schul-Kinder

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbarte Schuhlen, Habe ich im umkreiß, auf eine Stund nur eine, Jhr Namen Heißt Schul Meris-hausen.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn meiner Schul wird gelehrt, Namen kennen, Buchstabiren, Lesen, und Singen Schreiben, und außwennigen aufsagen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

wird die Schul nur im winter gehalten, und fangt an den 25ten 8ber, und dauret bis den 25ten Merzen: und die Nacht-Schul von Martiny bis Liechtmeß

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul-Bücher, sind bey uns eingeführt, der Heidel-Bergische Kleine und Große CATECHISMUS, Die Psalmen Davids, und die darzu gehörigen Neüe Lieder, Das Neüe TESTAMENT, unsers Herren und Heylands, Jesu Christy

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften, Stelle ich, nach meinem Kopf, wie sie mir gefallen, bis dahin

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Dauret die Schul, Morgens von 8 Uhr: bis Mittag um 11 Uhr: Nach Mittag von Halb ein Uhr, bis abends um 4 Uhr, Die Nachtschul, von 6 bis 9 Uhr
Die Sonntags-Schul: durch daß ganze Jahr, von 12 bis abends um 3 Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sind bey uns Keine Klassen, Es gehet alles ins-gesamt miteinandern

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bis-her, Hat eine ganze Ehrsame Gemeindt: Nebst dem Bürger Pfarrer, von Meris-hausen, den Schulmeister bestellt. Auf folgende weiße, Wer willens ist, Schullehrer zu werden, der mußte sich bey dem Bürger Pfarrer melden und vor ganzer Ehrsamer gemeindt. darum anhalten. Nach disem, wird Er, von dem Bürger Pfarrer, vor ganzer Ehrsamer Gemeindt Examiniert , und nach Gutbefinden ||[Seite 2] Gutbefinden, Jhme, den Dienst übergeben. Dermahlen Heißt Er, wie schon gemeldt, Leonhart Geügel: und ist gebürtig, in seinem Schulorth: Sein alter ist 39 Jahr, und Etwelche Wochen, Hat Familie, Kinder Eins, und ist 8 Jahr und 4 Monat. Schullehrer, Vorher Wahr Er in Königlich-Französischen Schweizer Diensten: Andere verrichtungen, Habe ich, Nebst meinem Dienst Keine

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul-Kinder, besuchen überhaupt, meine Schule, dermahlen nur 35. und die Nacht-Schule 12: bis 15 Knaben. und in der Sonntags-Schule 45 Höchstens bis 50.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Werden bey uns ganz übergangen

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Werden bey uns ganz übergangen

IV.15 Schulhaus.

Ehedem, mußte der Schul Meister selbsten um eine Schulstuben sorgen von Zeit 4 Jahren Her aber, ist der Bürger Pfarrer u: die ganze Gemeindt: genöthiget, für dieselbe zu sorgen, ursach deßen, weil fast keine zu bekomen ist

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ehedem, mußte der Schul Meister selbsten um eine Schulstuben sorgen von Zeit 4 Jahren Her aber, ist der Bürger Pfarrer u: die ganze Gemeindt: genöthiget, für dieselbe zu sorgen, ursach deßen, weil fast keine zu bekomen ist

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Ehedem, mußte der Schul Meister selbsten um eine Schulstuben sorgen von Zeit 4 Jahren Her aber, ist der Bürger Pfarrer u: die ganze Gemeindt: genöthiget, für dieselbe zu sorgen, ursach deßen, weil fast keine zu bekomen ist

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

An Früchten, Hat Er jährlich 6 viertel, Gerendelte Mühlyfrucht in dem KornAmt, von Schaffhausen, für die Sonntags-Schule, auf den 6ten Aprill zu beziehen Auß dem Kirchenguth von Meris-hausen, Haben wir Jährlich 6 lb Kerzen, für die Nacht-Schul bezogen, bis Martiny 98: von da an, Hat uns die nach der neüen Constitution, gesezte, Municipalität, von Meris-hausen, unsere alten Rechte abgesprochen, und die 6 lb Kerzen nicht mehr zukomen lassen
An Früchten, welche Er für die Winter, und Nacht-Schulle zu beziehen hat, von Lehengütheren, in Bargen: 5 viertel, und von den gemeinen Bürgeren, von jedem 1/2 viertel, alles gerendelte Mühlyfrucht: und an Geldt, von jedem Schüller der Schreibt 14 xr. und von jedem der nicht Schreibt 11 xr. Belaufft sich also, in ganzem Sechs-Zehenden Articul, je nachdem die Bürgerschafft zu, oder abnimt, in allem auf ohngefähr 6 Muth frucht: und Höchstens auf 10 fl. an Geldt und 4 Klaffter Schuler-Holz

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

An Früchten, Hat Er jährlich 6 viertel, Gerendelte Mühlyfrucht in dem KornAmt, von Schaffhausen, für die Sonntags-Schule, auf den 6ten Aprill zu beziehen Auß dem Kirchenguth von Meris-hausen, Haben wir Jährlich 6 lb Kerzen, für die Nacht-Schul bezogen, bis Martiny 98: von da an, Hat uns die nach der neüen Constitution, gesezte, Municipalität, von Meris-hausen, unsere alten Rechte abgesprochen, und die 6 lb Kerzen nicht mehr zukomen lassen
An Früchten, welche Er für die Winter, und Nacht-Schulle zu beziehen hat, von Lehengütheren, in Bargen: 5 viertel, und von den gemeinen Bürgeren, von jedem 1/2 viertel, alles gerendelte Mühlyfrucht: und an Geldt, von jedem Schüller der Schreibt 14 xr. und von jedem der nicht Schreibt 11 xr. Belaufft sich also, in ganzem Sechs-Zehenden Articul, je nachdem die Bürgerschafft zu, oder abnimt, in allem auf ohngefähr 6 Muth frucht: und Höchstens auf 10 fl. an Geldt und 4 Klaffter Schuler-Holz

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

An Früchten, Hat Er jährlich 6 viertel, Gerendelte Mühlyfrucht in dem KornAmt, von Schaffhausen, für die Sonntags-Schule, auf den 6ten Aprill zu beziehen Auß dem Kirchenguth von Meris-hausen, Haben wir Jährlich 6 lb Kerzen, für die Nacht-Schul bezogen, bis Martiny 98: von da an, Hat uns die nach der neüen Constitution, gesezte, Municipalität, von Meris-hausen, unsere alten Rechte abgesprochen, und die 6 lb Kerzen nicht mehr zukomen lassen
An Früchten, welche Er für die Winter, und Nacht-Schulle zu beziehen hat, von Lehengütheren, in Bargen: 5 viertel, und von den gemeinen Bürgeren, von jedem 1/2 viertel, alles gerendelte Mühlyfrucht: und an Geldt, von jedem Schüller der Schreibt 14 xr. und von jedem der nicht Schreibt 11 xr. Belaufft sich also, in ganzem Sechs-Zehenden Articul, je nachdem die Bürgerschafft zu, oder abnimt, in allem auf ohngefähr 6 Muth frucht: und Höchstens auf 10 fl. an Geldt und 4 Klaffter Schuler-Holz

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Nebst Dienstfreündlichstem Gruß, und Göttlicher Gnaden- Erlaßung, verbleibe ich allstäts

Unterschrift

Leonhart Geügel Schul Meister Bargen den 16ten February 1799

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