Merishausen (Transkription Nr. 1008)

Schulort: Merishausen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 116-117v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Rayet
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Merishausen
In dieser Quelle werden folgende 4 Schulen erwähnt:

Beantwortung der Fragen Welche den Zustand der Hiesigen Schule Betreffen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name des Orts Wo die Schule ist Heißt Merißhausen,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dises ist ein grosses dorff und eine Eigene gemeinde,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört in den Districkt Reyet,

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jn dem CANTON Schaffhausen,

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Benachbarten Schulen, daß Filial Bargen ausgenohmen Sind über eine Stunde Von Hier Entfernet,

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der schule Wird gelehrt Buchstabieren, Lesen schreiben, Rechnen und singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schul Wird daß gantze Jahr Hindurch (Heüet und Erndzeit Ausgenohmen 8. oder 9 Wochen) gehalten
Namlich die Winterschul, von gallentag Bis auf Künfftigen Georgentag, Von georgentag, die sommerschul alle Vormittag 3. stund Bis St: Johanntag, Als Wider Von Bartholomeetag alle Vormittag 3. Stund Wider Bis auff den gallentag,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bis dahin sind die Schulbücher gewesen der Kleinere und grössere Heidelbergische Catechismus, Und die Lobwasserischen Psalmen davids Auch Werden die Kinder auch im Lesen Biblischer Erzehlungen geübt,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Vorschrifften, Werden Jmmer Nach den Fähigkeiten, Und Bedürffnissen der Kinder Eingerichtet,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

des Morgens dauret die schul Vo 8. Bis 11. Uhr. des Nachmittags Von 12. Bis 3. Uhr, Auch Wird im Winter Von Martini Bis Liechtmäß Nachtschul Von abends um Halb 6. Uhr Bis Halb 9. Uhr gehalten, darin Wird gelehrt schreiben Lesen Rechnen Und singen, die Knaben Wo Nicht Mehr in die tagschul Komen, Müssen dieselbe Besuchen, daß Singen Wird darin sehr geübt,
An sontagen Wird des Morgens Vor der Predig eine Singstund gehalten Sonsten daß gantze Jahr Hindurch, alle sonn und feyrtag, Nach der Kinder- Lehr, die sontagschul 2. stund gehalten Wird,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Classen Eintheilung findet Hier Nicht Statt, Sondern die Kinder Werden Von Beeden gleich gelehrt, Ausser Was daß singen anBetrifft Welches der oberschumeister allein zu Jnvermieren Hat,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Die Hiesige Schul Hat Keinen Fond

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Für Jedes Kind Wird Von den Eltern dem Schulmeister Järlich tagschullohn Bezahlt 24. xr. Und Von einem Nachtschüler 20. xr

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

daß schulhaus ist Erst Vor 14. Jahren Neü Aufgebauen worden

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

dem Kirchen gut Ligt es ob, für die Schulwohnung zusorgen, und dieselbe zu Unterhalten,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] Der Oberschulmeister Bezieht sein Competentz
a. Aus dem Kirchengut an geld 10. fl. Für die sommerschul
b An Kernen: 6. Mtt. 1. frtl.
c An Roggen: 1. Mtt
d an Haber: 1 Mtt.
e Liechter für die Nachtschul
Aus dem gemeindgut An
a Kernen 2. Mtt: 2. frtl.
b Roggen 2. frtl.
c Haber 1 Mtt
d Holtz genug zu der schulstuben Von der gemeind
Der Unterschulmeister hat Einkomen
a Aus dem Kirchengut an Kernen 2. Mtt 1. frtl.
b An Gersten 1 frtl. 3. Vrl.
Aus dem gemeind gut an
a Kernen 2. Mtt 1 frtl.
b an Gersten 1. frtl. 3 Vrl.
c Von dem Schulgeld der Haus Vater Hat er zu Beziehen Gehalt 12. fl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

||[Seite 3] Der Oberschulmeister Bezieht sein Competentz
a. Aus dem Kirchengut an geld 10. fl. Für die sommerschul
b An Kernen: 6. Mtt. 1. frtl.
c An Roggen: 1. Mtt
d an Haber: 1 Mtt.
e Liechter für die Nachtschul
Aus dem gemeindgut An
a Kernen 2. Mtt: 2. frtl.
b Roggen 2. frtl.
c Haber 1 Mtt
d Holtz genug zu der schulstuben Von der gemeind
Der Unterschulmeister hat Einkomen
a Aus dem Kirchengut an Kernen 2. Mtt 1. frtl.
b An Gersten 1 frtl. 3. Vrl.
Aus dem gemeind gut an
a Kernen 2. Mtt 1 frtl.
b an Gersten 1. frtl. 3 Vrl.
c Von dem Schulgeld der Haus Vater Hat er zu Beziehen Gehalt 12. fl.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

||[Seite 3] Der Oberschulmeister Bezieht sein Competentz
a. Aus dem Kirchengut an geld 10. fl. Für die sommerschul
b An Kernen: 6. Mtt. 1. frtl.
c An Roggen: 1. Mtt
d an Haber: 1 Mtt.
e Liechter für die Nachtschul
Aus dem gemeindgut An
a Kernen 2. Mtt: 2. frtl.
b Roggen 2. frtl.
c Haber 1 Mtt
d Holtz genug zu der schulstuben Von der gemeind
Der Unterschulmeister hat Einkomen
a Aus dem Kirchengut an Kernen 2. Mtt 1. frtl.
b An Gersten 1 frtl. 3. Vrl.
Aus dem gemeind gut an
a Kernen 2. Mtt 1 frtl.
b an Gersten 1. frtl. 3 Vrl.
c Von dem Schulgeld der Haus Vater Hat er zu Beziehen Gehalt 12. fl.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Michael german Ober SchulMeister in Merißhausen

Fliesstextantworten
Personal

||[Seite 2] III. Jn Absicht der Personal Verhältnisse
a Bis an Jetzo Hat die gemeind die Schulmeisterr in gegenwart eines Ehmahligen Ober Vogts, und Herren Pfarrers, durch daß stimmen Mehr gewehlt,
b Der Jetzige Oberschulmeister Heißt Michael German, Jst
c Von Merißhausen gebürtig
d Jst alt 66. Jahr,
e Hat 5. Kinder
f Bekleidet seine Stelle schon 30. Jahr
g Vorher Hat er sich gröstentheils der Landwirtschafft gewiedmet Und darneben sich auch Mit der Feldmässerkunst Beschäfftigte zu dergleichen geschäfften, Wendet er die zeit Welche ihm der Schul Unterricht Übrig Laßt, Jetz Noch an,
Der Name des Unterschulmeisters Jst, a Hans Jacob dunkel,
b Ebenfahls in Merißhausen gebohren,
c Alt. 40. Jahr,
d Hat 3. Kinder,
e Jst erst 4. Monat an seiner Stelle,
f War 5. Jahr in Holländischen diensten,
g Ligt Nebst seiner Schularbeit der Landwirtschafft ob,
Zahl der schulkinder
a Jm Winter Besuchen die Tagschul gemeiniglich 40. Knaben, Und 50. Mägdchens
b Jm sommer 25. Knaben Und so vil Mädchens
c Die Nachtschul Besuchen 20. oder Höchstens 25

Zitierempfehlung: