Stetten (Transkription Nr. 1010)

Schulort: Stetten
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 135-136v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Thayngen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Lohn
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Stetten
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

17.02.1799

Beschreibung von der Schull Jn Stetten von den 17. ten Hornung 1799.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gemeind Stetten

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gemeind Stetten

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirch Spihl Lohn, distrikte Reyet, Canthon Schaffhausen

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schull nimt ihren anfang auf Martyny und Wehret bis Aus gangs Mertzen, deß Gleichen Auch die Nacht Schull und Wehret biß auf Liecht meß, daß Liecht gibt die Kirchen,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeind Wehlt Jährlich einen Schullmeister der würklich heißt: Andreas Ehrat von Lohn Alt. 30. Jahr Welcher bey uns Schon Trey Jahr ist

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 15
Mädchen. 14
Jm Winter in der Nacht Schull Knaben. 18

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer Knaben. 9
Mädchen. 11

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schull Stuben Keine

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

die Gemeind muß Jährlich vor die Schull Stuben Zahlen 6. fl. und holtz

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Die Kirchen in Lohn gibt Jahrlich ein Mutt Kernen
die Gemeind von Stetten auch ein Mutt Kernen
Die Gemeind gibt Jahrlich dem Schullmeister ein Mutt Kernen, sie hat vor hin grund zinß Bezogen.
Und von der Kirchen zalt man dem Schullmeister Auch ein Mutt Kernen
||[Seite 2] die Gemeind gibt Jährlich vor Winter und Sommer Schull An gelt. 3. fl.
die hauß vätter Geben von der Winter Schull von einem Kind. 24. xr.
und von der Nacht Schull von einem Knaben. 15. xr.

Von der Sommer Schull Welche in der Wochen nur zwey Tag gehalten wird. 20. xr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Die Kirchen in Lohn gibt Jahrlich ein Mutt Kernen
die Gemeind von Stetten auch ein Mutt Kernen
Die Gemeind gibt Jahrlich dem Schullmeister ein Mutt Kernen, sie hat vor hin grund zinß Bezogen.
Und von der Kirchen zalt man dem Schullmeister Auch ein Mutt Kernen
||[Seite 2] die Gemeind gibt Jährlich vor Winter und Sommer Schull An gelt. 3. fl.
die hauß vätter Geben von der Winter Schull von einem Kind. 24. xr.
und von der Nacht Schull von einem Knaben. 15. xr.

Von der Sommer Schull Welche in der Wochen nur zwey Tag gehalten wird. 20. xr.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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